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	sem Behuf schon acht Wochen vorher, d.h. bis zum 15. Juni,
einzusenden. Vor der Entscheidung nehmen die Comité -Mit-
glieder von den eingegangenen Arbeiten Kenntniss. Die Ent-
scheidung erfolgt nach Stimmenmehrheit, wobei die drei Mit-
glieder der Jury, und zwar jeder mit dreifacher Stimme, mit-
stimmen.

Ausserdem hat das Comité das Programm fiir die nachstjah-
rige Concurrenz festzustellen und darin namentlich auch in dem-
jenigen Kunstfache, welches der Turnus trifft, dic Untergattung,
in der concurrirt werden soll, zu bestimmen, im Fall man sich
nicht etwa veranlasst sieht, eine specielle Aufgabe zu stellen.

Mit jeder musikalischen Concurrenz soll ein grosses Mu-
sikfest verbunden werden. Der Direktor, dem die Leitung des-
selben tibertragen wird, soll 100 Thlr. erhalten. In Betreff der
auswartigen Executanten ist die Hoffnung ausgesprochen, dass
die Bewohner Weimars fiir ihre Beherbergung bereitwillig Sorge
tragen wiirden.

Die Stiftung verlangt als Minimum cin Kapital von 60,000 Tha-
lern, als Maximum ein solches von 100,000 Thalern. Dasselbe
soll durch eine allgemeine Subscription beschafft werden. Dic
jahrliche Ausgabe wird mindestens 3000 Thir., d. h. die Zinsen
von 60,000 Thirn., betragen. Hiebei ist ein zu ertheilender
Preis von 1000 Thirn. in Anrechnung gebracht. Es wird be-
merkt, dass, im Fall Preise zu 2000 oder 3000 Thirn. zu ег-
theilen wiren, bevor man auf die Kapitalsumme von 100,000
Thirn. gekommen, 8. K. H. der Grossherzog von Sachsen-Weimar
geneigt sei, das Fehlende zu diesem Zwecke zuzuschiessen. —

Diese Vorschlage, so schon die Absicht im Wesentlichen
ist, erwecken doch in einigen Punkten Bedenken. Befremdlich
ist es von vornherein, dass die Architektur von den eigent-
lichen Concurrenzen ausgeschlossen sein soll, wahrend der Verf.
(S. 143) doch in der Literatur nicht etwa nur die héchsten Gat-
tungen der Poesie, sondern jede namhafte literarische Thatig-
keit, mit Ausnahme der streng wissenschaftlichen, berticksich-
tigt wissen will. Aus den beiliufigen Aeusserungen iiber die
Architektur (S. 153) geht freilich hervor, wie wenig er sein
Augenmerk auf das Kiinstlerische derselben zu richten geneigt
war. ) Es bedarf, wie es scheint, des asthelischen Nachwei-
ses nicht, dass die Architektur, der ganzen Tendenz diescr
Goethe -Stiltung gemdss, unbedingt mit in den Kreis der con-
currirenden Kiinste gehért, dass somit eine Reihe von finf
Hauptfachern aufzustellen und ein fiinfjahriger Turnus fest-
gzusetzen sein wirde.

Dann treten bei der Annahme, dass die pramiirten Werke
(mit Ausnahme derer der Sculptur) in das unbedingte Eigen-
thum der Stiflung tibergehen sollen, einige Bedenken entgegen.
Schon bei den Werken der Malerei ist wenigstens in Frage zu
stellen, ob auch das Recht der ausschliesslichen Vervielfaltigung
darin mit eingeschlossen scin soll, was unter Umslinden von
nicht unwesentlicher Bedeutung sein kann; dies ware indess
durch eine naher regelnde Bestimmung zu erledigen. Vorzugs—
weise aber wlirden dic enlsprechenden Verhiltnisse der Lite-
ratur (unter Umstanden auch der Musik) in Betracht kommen
miissen. Das pramiirte Manuscript soll ganz in das Eigenthum
der Stiftung tibergehen und diese soll sich die ausschliessliche
Herausgabe (im Fall sie sie nicht fiir eine erste Auflage einem
Buchhindler wbertragt) vorbehalten. Dadurch kann aber der
	1) Er vergisst dabei zugleich voéllig, mit wie tiefem Sinn Goethe —
mit dessen eigenthimlichen Richtungen er doch die Elemente der Stiftung
in moglichst nahe Beziehung zu bringen sucht — schon seit seinen Jing-
lingsjahren die kinstlerischen Leistungen der Architektur aufzufassen bemiht
war, wahrend er (der Verf., $.101) gleichwohl die, in der That nur ziem-
lich unbedeutenden Versuche Goethe’s, sich auch in das ihm fremde Element
	der Musik einzubirgern, aufs Hachste anschlagt.
	Autor, selbst bei scheinbar glinzendem Preise, in cin ungiin-
stiges Verhallniss versetzt werden. Der Autor verkauft gegen-
wartig, nach Feststellung des geistigen Eigenthumsrechts, haufig
keinesweges sein Manuscript ohne Weiteres an den Verleger,
sondern giebt demselben nur das Recht, Vervielfalligungen sei-
nes Manuscripts durch den Druck in ciner oder mehr Auflagen
zu einer bestimmten Anzahl von Exemplarcn abzusetzen. Er
kann dadurch, wenn seine Arbeit Erfolge hat, die letztere auf
eine lange Dauer zu einem zinsentragenden Kapitale machen,
ungleich vortheilhafter, als wenn er sie um eine beliebige, ein
fir allemal zu zahlende Summe absetzt. Die Billigkeit diirfte
also auch Bestimmungen zu Gunsten des pramiirten Autors,
welche einem solchen Verhaltniss entsprachen, verlangen, Ohne
Zweifel aber gehért, im entschiedenen Interesse des Autors,
der ein Lieblingsschriftsteller der Nation sein oder werden kann,
sowie nicht minder im Interesse des Publikums die Bestimmung
hicher, dass es ihm, falls er eine Sammlung seiner Werke ver-
anstaltet, unbenommen sein muss, auch das primiirte Werk in
dieselbe aufzunehmen.

Ferner wiirde die Entscheidung tiber den zu ertheilenden
Preis bei den gemachten Vorschligen theilweise den erheblich-
sten dusseren Schwierigkeiten begegnen.

Bei der Sculptur und Malerei wiirde dies weniger der Fall
sein; bei der Eigenthiimlichkeit ihrer Leistungen, die sich tiber-
schaubar dem Auge gegeniiberstellen, wirde sich nach dem
angedeuteten Verfahren, wenn in der Kiirze der Zeit auch viel-
leicht nicht ganz leicht, der entsprechende Beschluss fassen
	lassen.
Bei der Architektur, nachdem dieselbe mit aufgenominen,
	wiirden sich schon eigenthiimliche Schwierigkeiten gellend ma-
chen. Es wiirden zum Behuf der Concurrenz insgemein archi-
tektonische Risse (nur im seltensten Falle Modelle) eingesandt
werden; es wiirde unter den Rissen, zur Feststellung eines
begriindeten Urtheils mehr auf die geometrischen Zeich-
nungen, des Ganzen und der Einzelheiten, und auf das Wech-
selverhaliniss beider, ankommen, als etwa auf materisch aus-
gefiihrte Perspektiven: — es gehért aber gerade zur Beurthei-
lung jener ein schon ziemlich scharfgebildetes Verstandniss. Das
Comité wiirde also Ieicht in die Lage kommen, sich dem Ur-
theil seiner drei Techniker ohne Weiteres zu figen.

Noch ganz anders aber verhielte es sich bei der Literatur
und bei der Musik. Es ist freilich schon in den Vorschlagen
beriicksichtigt worden, dass zu deren Beurtheilung, da zunachst
jedes Werk fir sich durchgelesen sein will, ein grésserer Zeit-
aufwand néthig sein wirde. Daher jener um acht Wochen
frithere Termin der Einsendung fiir diese Facher. Aber die
Zahl des Eigehenden kann unter Umstanden, zumal bei der Li~
teralur, so bedeutend werden, dass fiir die drei Personen der
Jury auch diese Zeit zu kurz sein méchte, abgesehen davon,
dass sie schwertich iiberhaupt so viel freie Zeit fiir ein unter
Umstinden so zeitraubendes Geschift haben wirden, dass es
voraussichtlich kaum ausfihrbar sein wiirde, sie so zeitig und
fiir so lange Dauer nach Weimar zu berufen, und dass es noch viel
schwieriger sein wiirde, alle die eingesandten Manuscripte zwi-
schen ihnen’, eins nach dem andern von Ort zu Ort, circuliren
zu lassen. Und doch ware dies Alles noch die geringere Schwie-
rigkeit. Wie sollte es méglich sein, eine irgend gréssere An-
zahl von literarischen oder musikalischen Werken — und die
ersteren kénnen unter Umstinden ein halbes Tausend und mehr
ausmachen — in kiirzester Frist zur Kenntniss der Comité-Mit-
glieder zu bringen und deren Gefiihls-Organe, die unter Um-
standen schon, wenn dies hinter einander geschahe, nach dem
Anharen des drillen Stiéckes abgestumpft sein méchten, leben-
	dig zu erhalten?