Mewileres Zeitung fiir bildeade Kunst und Baukunst. Organ der deutSchen Kunstvereine. Unter Mitwirkung von Kugler in Berlin — Passavant in Frankfurt — Waagen in Berlin — Wiegmann in Disseldorf — Schnaase in Berlin — Schulz in Dresden — FGrster in Minchen — Bitelberger v. Edelberg in Wien redigirt von Ог. Е. Еооегз ш Berlin. sonnabend, den 26. Juli. toren, die ein Jeder seinen Aajuncten haben und die Modelt stellen und im Zeichnen nach dem Leben unterrichten, fungiren Professoren fiir die Architektur, Geometrie, Perspective und Anatomie. — Der Castellan hat neben seinen Inspeclions-Pflichten noch das Geschaft ,des Diensttags und Donnerstags, um 2 Uhr, ehe die Unterweisung anfingt, der Studirenden Jugend, in der ersten Classe, das dazu verordnete Gebait, mit Andacht zu ver- lesen*. Die Inkorporation als Mitglied geschieht nach Meldung beim Direktor, der mit den akademischen Mitgliedern dartber conferirt und die Capacitat des Aspiranten praft. Die Milglieder der Akademie sollen ‘bei Abgang der bei Hofe in Gage stehenden Kistler absonderlich beriicksichtigt werden, und sellen sich die Mitglieder , iiberall in den Chur- firstlichen Landen ohngeachtet aller Ziinfte und Gilden Ein- wenden oder Widersprechen setzen oder ééabliren dirfen.“ Eine besondere Art Mitgliedsehaft bilden die Assessoren, welches ,kunstliebende Subjecta sind, die dann und wann die Akademie frequentiren* und von denen Etlichen auch Session und Votum auf der jahrlichen grossen Zusammenkunfl zu ge- wahren ist. Es findet sich noch die Bestimmung, dass ,jedweder Mahler und Jiinstler jahrlich ein Kunststtick von seiner Profession ma- chen muss“, welches bei der Akademie bleiben soll, ,.wenn er sulches nicht thut* — heisst es — ,wird man ihn deshalb ge- biihrend ansehen“. 2. Verfassung der Akademie vom Jahre 1790. Es ist bekannt, dass die Akademie unter dem Nachiolger ihres Stifters, Kénig Friedrich Wilhelm I., nur ein kimmerliches Dasein fristete und auch unter Friedrich II. keine sonderliche Beachtung fand. Erst unter Friedrich Wilhelm II. ward es an- gemessen befunden, sie zu einer erneuten Wirksamkeit zu be- rufen. Sie erhielt eine neue Gestalt, von der ihr zweites (noch gegenwarlig giilliges) Reglement, das am 26. Januar 1790 voll- zogen wurde, Zeugniss giebt. Dieses Reglement ,fiir die Akademie der bildenden Kiinste und mechanischen Wissenschaften* — wie es auf dem Titel heisst — sagt tiber den Zweck Folgendes: ,Der Endzweck des Instituts gehet dahin, dass es auf der einen Seite zum Flor der Kinste sowohl iiberhaupt beitrage, als insbeson- dere den vaterlindischen Kunstfleiss erwecke, befordere und durch Einfluss auf Manufacturen und Gewerbe dergestalt ver- еше, Чазз ешвешизспе КйпзИег in geschmackvollen Arbeiten 30 Denkschrift tiber eine Gesammt-Organisation der Kunst- Angelegenheiten. im Auftrage des Preuss. Kultusministeriums zusammengestellt yon Fr. Eggers. (Fortsetzunz.;) Die Kunst-Akademie zu Berlina nach ihrer Verfassung und den Vorschlagen zur Um- oestaltung der letzteren bis zum Jahre 1848. Die Akademicen, — zumal bei dem vielgliedrigen Begriff, wie solcher, als der Berliner Kunst- Akademie eigen, im Obigen angedeutet worden, bilden den historischen Ausgangspunkt fir die Aufgabe dieser Denkschrift. Es ist daher angemessen, mit ihnen zu beginnen.und ibrer Betrachtung zundchst Dasjenige anzureihen, was sich iiberhaupt auf die Gemeinsamkeit des kiinstlerischen Strebens und auf die ktinstlerische Schule be- zieht. Die gegenwartigen Zusténde und die Forderungen fir kiinftige neue Einrichtungen werden wesentlich gewinnen, wenn wir einen Riickblick auf die Geschichte der Berliner Kunst- Akademie werfen und die Grundsiitze, welche bei ihrer Griin- dung und weileren Ausbildung zur Sprache kamen, die Plane zur Neugestallung, welche zu verschiedenen Zeiten verarbeitet wurden, vorerst an uns voriibergehen lassen. 1. Verfassung der Akademie vom Jahre 16949. Die Stiflungs-Urkunde der konigl Akademie der Kunste zu Berlin, vom 20. Marz 1699 vom Churfirsten Friedrich HL (dem nachmaligen Konige Friedrich I.) vollzogen, wurde bei einem Brande im Jahre 1742 mit dem Archiv der Akademie ein Raub der Flammen. Es sind jedoch Abschriften davon vorhan-~ den. Nach diesen hebt die Verkiindigung der Stiftung so an: »Wir Friederich der Dritte u.s.w. Haben zu mehrerer elabilirung und desto niitzlicher Fortpflanzung aller Kinste und Wissenschaften in allen Unsern Landen, in Unsern hiesigen Re- sidentzien, eine Kunst-Academic, zum Aufmehmen, der Mahler- Bildhauer- und Architectur Kunst, aufrichten wellen.* u. s, w. Erst nachdem hierauf von dem Protector, Director und Dekan die Rede gewesen, wird bei Gelegenheit der Angabe der Funk- tionen von vier Rectoren angefihrt, dass und welcher Unter- richt an der Akademie ertheilt werden soll. Neben den Rec- IL Jahrgang.