Eine besondere Galtung von Verwandten der Akademie sind
die ,,akademischen Kistler“, ein Pradikat, welches denjenigen
beigelegt wird, die sich in untergeordneten Kunstfachern, Gyps-
bossiren, Stuckaturarbeit etc. auszeichnen. —

Es folgen Bestimmungen iiber die jahrlichen, dffentlichen
Priifungen der akademischen Eleven und der Schiller der Kunst-
schule, tiber die Praimienaustheilung u. s. w. .

Unter Bezugnahme auf das Publicatum vom 29, April 1786
behalt jeder akademische Kinstler das Recht, seine Kunst un-
gehindert, ohne den Widerspruch der Ziinfte und Gilden in den
preussischen Staaten treiben zu kénnen. Auch bleiben die im-
matrikulirten akademischen Kiinsiler, nael demselben Publikat,
gegen Nachahmung ihrer, yon der Akademie anerkannten »Kunst-
stiicke “ geschiitzt.

Es folgen schliesslich die Bestimmungen tber verschiedene
besondre Begiinstigungen, Erlaubniss zum Kopiren auf der ko-
nigl. Galerie, wegen Benutzung der konig]. Bibliothek etc. etc.
	3. Reformplaine vom Jahre 1809.
	Das akademische Reglement vom Лайге 1790 ПаШе sich
aber schon in kurzer Frist als ungentigend erwiesen. Bereits
im Jahre 1809 — gleichzeitig mit den anderen Reformen, die
fiir den preussischen Staat in so vielen anderen Spharen seines
Daseins angebahnt wurden — begannen die Plane zu einer
	_ пеютеНеп4еп ВеГогм der Akademie.
	jeder Art, den auswartigen nicht ferner nachstehen, aul der
andern Seite aber diese Akademie als eine hohe Schule fir die
bildenden Kiinste sich in sich selber immer mehr vervollkommne,
um in Sachen des Geschmacks, deren Beurtheilung ihr obliegt,
durch vorziigliche Kunstwerke jeder Art selbst Muster sein zu
kénnen“. Das Reglement verwandelt den Dekan in einen Vice-
director und schafft den akademischen Senat, dessen Mitglieder
von dem Kurator (dem Minister) erwahlt werden sollen. Mit-
glieder desselben sollen vom Kurator auch zu kéniglichen Ra-
then vorgeschlagen werden kénnen, wogegen der Senat, der
wochentlich zusammenkommt, sich den Flor der Ktinste und die
Verbreitung des guten Geschmacks besonders angelegen lassen
sein soll. Es heisst daritber: ,ferner miissen die Mitglieder
des akademischen Senats in die verschiedenen Facher der Ma-
	nufacturen und Gewerbe, welche des Einflusses der schonen  
	Kunste bedirfen, dergestalt sich theilen, dass einer z. B, auf
die geschmackvolle Verzierung der Tépfer, Stuhlmacher, Stell-
macherarbeiten u. s.w., ein anderer der Stukatur, Schniizer,
oder Drechslerarbeiten u. s.w., und wieder ein anderer auf die
Arbeiten der Kupferschmiede, Zinngiesser, Topfer u. s. w. sein
vorziigliches Augenmerk richte, seine Vorschlage und Zeich-
nungen dem akademischen Senate zur Prifung vorlege и. $. №.“

Ein Senatsmitglied soll die Aufsicht beim Kopiren nach
Gemalden der Bildergalerie haben, in der Bildhauerei aber der
vom akademischen Senat in Vorschlag zu bringende Hofbildhauer
in seinem Atelier unterrichten. Wegen der Architektur soll
der jedesmalige Director des Bauwesens und einer der Ober-
hofbaurathe als Mitglieder im Senat Sitz und Stimme haben.
Fir die Kupferstecher soll ein akademischer Lehrer angestellt
werden, welcher Mitglied des Senats ist. Auch das Lehramt
fiir die Formschneidekunst gehért zu den akademischen Lehr-
stellen. Bei dem Zeichnen nach dem Leben besteht die Bestim-
mung, dass die akademischen Eleven mit den akademischen Mit-
gliedern selbst alle vier Wochen um ihre Platze loosen miussen.
Lehrgegenstinde sind ausserdem:. Composition, Theorie und Al-
terthumskunde , Landschaftmalerei und Prospectzeichnung, Zeich—
nen nach Gypsabgtissen, Anatomie.

In Ansehung der Einwirkung auf das Handwerk werden
eine ,Kunstschule* bei der Akademie und ,, Provinzial- Kunst-
schulen* angeordnet, welche Lehrlinge und Gesellen unentgelt-
lich im Zeichnen und in den Anfangsgriinden der Mathematik
zu. unterrichten haben.

Ein besonderes Element des akademischen Senats sind noch
die ordentlichen Assessoren. Dies sollen solche Leute sein,
die nicht nur als Kiinstler oder Dilettanten, sondern zugleich
auch wegen der 6ffentlichen Aemter, die sie bekleiden, mit der
Akademie in einer natirlichen Verbindung stehen. Dahin ge-
héren Rathe des Ober-Schulkollegiums, Mitglieder des Ober-
hofbauamts, mehrere geschickte Chemiker, der jedesmalige
Operndecorateur, einer der Kunstdirektoren bei der Porzellan-
fabrik und der Hofmedailleur.

Der Paragraph tiber die ordentliche Mitgliedschaft lautet:
»#a ordentlichen Mitgliedern der Akademie, sollen nur dieje-
nigen aufgenommen werden, welche die Akademie als vorziig-
lich geschickte Kiinstler anerkennt und mit denen sie welteifernd
sich in der Kunst zu vervollkommnen sucht. Diese sollen in
den monatlichen Versammlungen der Akademie Sitz und Stimme
haben, und wer von ihnen oder von den Mitgliedern des aka-
demischen Senats in diesen monatlichen Sitzungen etwas zum
Besten der Akademie vortrigt, soll zum Zeichen seiner Bemii-
hung fiir die Aufnahme der schénen Kiinste jedesmal einen

Jetion erhalten “.
Ausserdem giebt es Ehrenmitglieder und ausserordeniliche

Mitglieder.
	Durch ein Rescript vom 19. October 1309 wurde der Se-
nat der Akademie aufgefordert, ,,cin Gutachten tber die Ein-
richtung des Zeichnenunterrichts und seines stufenweisen Fort-
gangs in den 6ffentlichen Schulen und Gymnasien; in den
Kunst- und Gewerkssehulen und in den Klassen der
Akademie abzugeben“, Der Senat hielt in Folge dieser Auf-
forderung zehu extraordinare Zusammenkinfte und legte bei
seinen Berathungen einen Plan von Hirt zu Grunde, den er,
mit seinen zustimmenden und abweichenden Voten versehen,
am 11. December desselben Jahres ablieferte.

Der gedachte Plan behandelt in drei Abschnitten: I. die
Elementaranstalten fiir den allgemeinen Unterricht im Zeichnen;
II. die Kunstschule; Ill. die Ktinstler~ Akademie.

I. Den Zeichnen-Unterricht in der Elementar-
schule, als dessen Endzweck Hirt hauptsichlich das Sehen-
und Beobachtenlernen angiebt, will er mit der von Pestalozzi
	angenommenen Methode beginnen, d. h. mit der Uebung im
	Ziehen reiner Linien und der EHintheilung derseiben u. $; w.
Hiermit fand Hirt nicht volle Beistimmung, indem man_ sich
gegen die gradlinigen Figuren, und die Beschaftigung damit fir
eine Fesselung der Phantasie erklarte. Desto mehr Ueberein-
stimmung fand bei den folgenden Stadien des Unterrichts statt.
Hirt lasst nun das geometrische Zeichnen folgen und den An-
fang mit dem architektonischen machen. Dann folgt das Zeich-
nen von Naturgegenstanden und zwar zuerst von Versteinerungen
und Krystallisationen, dann Pflanzen und Thiere, zuletzt der
Mensch. Charakteristisch ist bei diesem Unterrichte, dass er
neben dem betreffenden Schulunterrichte in der Geometrie, Geo-
graphie, Naturgeschichte stets nebenher gehen soll. Um diese
fir wichtig erklarte stete Wechselwirkung nie aus den Augen
zu verlieren, soll auch der Lehrer nicht blosser Zeichner sein,
sondern die gehérigen Sachkenntnisse besitzen, und waren da-
her nach Hirt’s Ansicht immer zwei Lehrer vonndéthen, einer
fiir das Linearzeichnen und die unorganischen, der andere ftr
die organischen Naturgegenslande.

Die Unkosten sollen theils von der Gemeinde, theils durch
die Frequenz der Lehrlinge aufgebracht werden. Der Staat
giebt fir die Elementar-Anstalten Nichts. Selbst Stiftungen,
die zum Vortheil derselben gemacht werden, unterliegen der