nicht aber irgend welche Versendungs = oder Speditionsspeesen
und iberhaupt keinerlei Nachnahmen zu verstehen sind; auch ver-
wahrt man sich ausdricklich gegen irgend héhere Frachtansdtze als die
couranten (wie sie von Spediteurs zur Bemantelung ihrer Nachnahme
wohl aufgestell! sind) und behalt sich fair solche Fille ausdriicklich den
Regress wegen aller derartiger Unterschleife vor.

4, Misico. Jeder der verbundenen Vereine hat fir sich den
Einsendera gegeniber die Verpflichtung, die Kunstwerke auf s Sorg-
faltigste zu bewahren und gegen Feuersgefabr zu versichern, so lange
sie sich unter seiner Obhut befinden, und namentlich auch fir die
hestmégliche Verpackung, die bei plastischen Gegenstanden unter Zu-
ziehung von Sachyerstandigen geschehen muss, Sorge zu tragen.

Dagegen iibernehmen weder der Gesammtverein noch die einzel-
nen Vereine die Gefahren des Transports, noch diejenigen einer durch
Krieg, Aufruhr oder Tumult entstehenden Molestation, so wie sie auch
keine etwa verlangten Steuern bei der Rickkehr der Kunstwerke in
die Zollvereins- Staaten iibernehmen.

Beim Oeffnen der Kisten werden dem Conservator zwei Vorstands-
oder Vereinsmitglieder als Urkundpersonen zur Seite stehen, die bei
elwaiger Beschadigung ein Protocoll daritber eufnehmen und mit ihm
unterzeichnen. Die Einsender missen ein solches Protocoll als Beweis
gegen sich gelten lassen und ihm die volle Giltigkeit eines notariellen
Protocolls einraumen.

5. Riichsendung. Bei fehlender, anderweitiger Verfigung
wird als selbst verstanden angenommen, dass die Kunstwerke in dem
Turnus weitergehen, nach dessen Vollendung die nicht verkauften Ge-
genstande sobald als mdglich an die Eigner zurick, bei anderweiltiger
Bestimmung aber dieser gemass beférdert werden. Die Absendung
wird dem Eigner so wie dem Empfanger durch Advisbrief angezeigt.

G. Preisvorsehrift. Die Preise der Kunstwerke sind stets
in Louisd’or 4 5 ТЫг. Gold anzugeben. Wo hiergegen gefehlt ist,
werden der Friedrichsd’or stillschweigend dem Louisd’or gleich, andere
Manzsorten aber zum laufenden Course berechnet. Im eignen Inter-
esse der Kinstler werden diese dringend gebeten, ihre Preise doch
ja nicht zu hoch und nicht héher anzusetzen, als wozu sie ihre
Werke ausserst erlassen wollen und ihre Verkaufe nur durch die
Vereine abschliessen zu lassen, weil Verhandlungen auf anderem Wege
vielfache Unzutraglichkeiten hervorgerufen haben.

9. Werkauf und Zahlumg. Der Verkauf eines Kunstwerks
wird dem Kinsler oder Eigner von demjenigen Vereine, bei welehem
derselbe Statt gefunden hat, angezeigt und von diesem nach gesche-
hener Eincassirnug nach Schluss der Ausstellung des betreffenden Ver-
eins, Zahlung geleistet. Letzlere geschieht in portofreier Uebersendung,
jedoch auf Risico des Empfangers, in vollwichligen Louisd’or oder auch
in Wechseln oder Anweisungen, wogegen die Empfanger verpflichtet
sind, eine eigenhandige Bescheinigung des Empfangs an den Verein
zurickzusenden,

Beschlossen Bremen im Juni 1853.

Der Norddeultsche Gesammtverein
	der verbundenen Kunstvereine von
Bremen, Hamburg, Laibeck, Rostock, Stralsund und
	GFreilfswalde.
	a. Nie mehr als Ein Werk in eine Kiste gepackt werden, widri-
genfalls der Verein sich vorbehiilt, fiir jedes mehr darin enthaltene Werk,
	auf Kosten des Einsenders, eine besondere Kiste anfertigen zu lassen.
b. Die Kisten missen mit Papier von dankler Farbe ausgeklebt
	und die Gemilde darin mit Schrauben in der Art befestigt sein, dass
jedes Gemalde mit seiner Kiste aufgehingt werden kann.

c. Der Deckel muss mit Schrauben befestigt, iber sammtliche Fu-
gen mit starkem Papier verklebt und, eben so wie die Kiste, stark ge-
hug sein, um nicht eingedriickt zu werden. ;

Mangelt eines dieser Erfordernisse, so kann dadurch, bei wegfal-
lender Verantwortlichkeit des Vereins, nur Schaden und nach Umslan-
den die Nachnahme der nothig gewordenen Reparaturkosten fiir den
Einsender erwachsen.

d. Eine genaue Bezeichnung der Gegenslande, so wie Angabe des
Preises im Louisd’or und der weitern Bestimmung des Bildes ist,
neben der vollstandigen Adresse des Kinstlers oder Eigners auf einem
innerhalb der Kiste am Deckel befestigten Zettel beizufigen, auch wird
gebeten, еше ahnliche Aufgabe, behufs Aufnahme in den Catalog vor-
her zeitig einsenden zu wollen.

2. Eimsendumg. Nach Maassgabe des obengenannten Erdff-
nungstermins miissen die fir den Norddeutschen Turnus bestimmten
Kunstwerke spatestens bis zum 21. Febr, in Bremen eingelie-
fert werden. Fir die nach Bremen folgenden Stadte gelten ebenfalls
acht Tage vor der Ausstellungserdffnung als der spateste Einliefe-
rungstermin.

Zor Bequemlichkeit der Kistler und um durch gréssere Sendun-
gen die Frachtkosten méglichst zu ermassigen, sind nachbenannte Her-
ren mit der Versendung der fir die Ausstellungen des Norddeutschen
Gesammtvereins bestimmten Kunstwerke beauftragt, als:

in Berlin Herr Kunsthandler L. Sachse, und

9 №. Е. Lepke,
Diisseldorf die Commission fir auswartige Kunstvereins-
Angelegenheiten ,
Miimehen Herren Seb. Pichler sel. Erben,
Dresden [err J. C. Seebe,
Cain Herren Wm. Tilmes & Co.,
» Amsterdam Herr Makler C, F. Boos.

NB. Briefe in Angelegenheiten des Bremer Kunstvereins ge-

7

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9}
	niessen Portofreiheit im Preussischen Staate, wenn sie mit dieser Be-
zeichnung offen oder unter Kreuzband gesandt werden, Packete und Geld-
	sendungen ausgeschlossen.

3. Transportkostem. Die verbundenen Vereine tragen die
Kosten des Her- und Riicktransports der ihnen, vorzugsweise durch
Eisenbabnen, sonst aber auch durch Frachtfuhren oder Schiffsgelegen-
heiten (See-Dampfschiife ausgenommen) innerhalb Deutschlands Gren-
zen auf dem kiirzesten Wege, durch die Kunstler selbst oder doch
aus keiner grésseren Entfernung als der ihres Wohnorts, zugehenden
Kunstwerke, dafern das Gewicht derselben mit Einbegriff der Verpak-
kung zwei Centner nicht ubersteigt. Bei grésseren, jenes Gewicht
iibersteigenden und bei den aus grésserer Entfernung einzusendenden
Gegenstanden, wird eine vorherige Anfrage zur Bedingung ge-
macht. Sendungen mit der Fahrpost, mit Eilfahren oder Dampfschiffen
werden nur frankirt angenommen. Fir Sendungen von ausser-
halb Deutschlands kénnen die Transportkosten nur von der deut-
schen Grenze ab, so wie bei seewarts mit Segelschiffen eintreffen-
den Kunstwerken nur die Schiffsfracht bezahlt werden und zwar in
allen Fallen frei von jeglicher Spesennachnahme. Nur in
ganz besonderen Fallen kann in Folge einer vorherigen besonderen
Vereinbarung eine Ausnahme hiervon gestattet werden,

In Betreff der Rickfracht ist zu bemerken, dass die verbun-
denen Vereine diese nur fir die an die Kinstler oder Einsender selbst
gurtickzusendenden , nicht aber fiir die, nach einem dritten Orte des Tur-
nus zu versendenden Kunstwerke tbernehmen. Ebenso ist die Rick-
fracht durch die Kistler oder Einsender zu tragen, falls dieselben vor
Beendigung des Cyclus ber die Kunstwerke anderweilig verfiigen sollten.

Es ist selbstredend, dass unter den durch die Vereine zu zahlen-
den Transportkosten lediglich die eigentlichen Frachtkosten,
	Ahzeige.
	Kunft-Auction
	einer vorzuglichen Sammiung
	you
Kupferstichen, Radirungen, Holzschnitten, Aquarellen,
	Handzeichnungen und Oelgemialden etc.,
welche
аш 28. November von Sof. Aumiiller in Minchen abge-
halten wird.
Kataloge davon sind bereits versandt und in jeder Buch-
und Kunsthandlung zu haben.
	Verlag von Ridolph und Theodor Oswald Weigel in Leipzig. — Druck von Gebr. Unger in Berlin.