müssen erst errichtet werden, denn es zeigt sich, daß hier die Normen für Recht und Unrecht noch vielfach fehlen. — Über die weitere Ausgestaltung unseres geistigen Eigentumsrechtes kann natürlich nur nach längerer reiflicher Überlegung entschieden werden, da aber das geschriebene Recht immer nur Aus
druck, Formulierung dessen sein kann, was als ungeschriebenes Volksrecht
latent im Volke vorhanden ist, so gilt es einstweilen, die allgemeine Mei
nung über geistige Eigentumsrechte zu klären, sie zu einer entschiedenen Stellungnahme zu veranlassen.
Eine frühere Zeit hätte vielleicht für die Frage, ob eine Benutzung fremder Ideen und Errungenschaften gestattet sei, gar kein Verständnis gehabt. Von den Anfängen der Kunst an spielte sich im Gegenteil aller
Fortschritt in der Form ab, daß die von einem Künstler gefundene Neuerung, sobald sie als tauglich befun
den, skrupellos von seinen Kollegen und Nachfolgern übernommen wurde. Noch die letzten historischen Stile ent
standen auf diese Weise. Die Formen des Rokoko, des Empire wurden von
ein, zwei Künstlern zuerst gezeichnet, nach wenigen Jahren waren sie Gemeingut der Architekten und Kunsthandwerker von fast ganz Mittel
europa. Niemand dachte daran, den Erfindern der Stile und Formen ein Eigentumsrecht daran vorzubehalten. Erst der moderne Stil fiel in die Ära des ausgedehnteren Rechts auf geistigem Gebiet, hat sogar im Kunstgewerbe eine Fortbildung des Rechtes selbst veranlaßt.
Nun ergab sich ein merkwürdiges Dilemma : Gewisse Künstler wurden allgemein als Führer in dieser neuen Bewegung anerkannt und ihre Arbeiten als mehr oder minder vor
bildlich erachtet. Aber zugleich war ihnen das Eigentumsrecht an ihren
ALFRED ALTHERR INNEN-ARCHITEKT ELBERFELD.
Israel. Krankenhaus Köln. Speise- und Bücherzimmer der Arzte. Farben : Möbel : dunkelblaue abwaschbare Metallbeize, Wand hellblauer Ölanstrich, polierte Messingarbeiten.