ALFRED ALTHERR — ELBERFELD.
Speisezimmer-Fenstersitz. Ausführung: Cohen & Epstein Duisburg.
weitere Förmlichkeit bis dreißig Jahre nach ihrem Tode gegen Nachahmung geschützt. Praktisch ist damit das Muster begraben, wohl keine Möbelfabrik wird bei den jetzigen Besitzern um die Erlaubnis zur Vervielfältigung ersuchen, sie variiert das Muster etwas, und damit ist sie für ihren Bedarf versorgt.


Das ist die schlimmste Folge des Kunstschutzes, das Variieren und das Kombinieren. Man glaubt einen Ersatz für das Originalkunstwerk erhalten zu haben, aber ein echtes Kunst


werk läßt sich nicht durch derartige Variationen ersetzen, es ist in sich eine unlösliche und unwandelbare Einheit, ändert man ein Glied, so fällt die Einheit auseinander.
Das heutige Gesetz nützt also, sagen wir cs offen, den Künstlern selbst sehr wenig, sie erhalten darum nicht mehr Aufträge, aber es hindert die Verbreitung guter Kunst, es bewirkt vermöge der eigentümlichen Verhältnisse in unserm
Kunstgewerbe, daß die Allgemeinheit Surrogate bekommt, statt der echten Originale. Können wir etwas dagegen tun? Jedenfalls darf der Schutz des künstlerischen Eigentums
rechtes in keiner Form geschmälert werden. In unserer Zeit stellt er eine unbedingte Notwendigkeit dar. Bis aber eine befriedigende Lösung dieser Frage gefunden ist, können wir nur hoffen, daß wie in der Literatur, so auch in der angewandten Kunst nach dreißig Jahren die Werke der Künstler durch billige Volksausgaben in weiteren Schichten Verbreitung finden, hoffentlich ist dann auch die allgemeine Geschmacksbildung soweit, daß man nur mehr Originalkunstwerke begehrt. Heute ist leider der Geschmack
neuen Formen gewahrt, sodaß dadurch ihre Führerschaft bis zu einem gewissen Grade wieder illusorisch wurde oder — geworden wäre, wenn sich nicht ein allerdings bedenklicher Ausweg gefunden hätte. Man mischte ihre Formen bis zur Unkenntlichkeit durcheinander und schuf so das, was auf dem Markte als moderner Stil angesprochen wird. Bis vor kurzer Zeit war er noch sehr unruhig und führte viel pflanzliche Motive mit, damals hatte er den besonderen Namen „Jugendstil“, jetzt hat er sich etwas ge
setzt, ich möchte ihn, auch noch aus andern Gründen, „Firmenstil“ nennen. Allzustarke, verbotene Anlehnungen an eins der Vorbilder werden auf diese Weise ja meist ver
mieden, allein — haben die großen Künstler vom Schutz ihres Eigentumsrechtes wirklich so erhebliche Vorteile ge
habt, hatte vor allem die Allgemeinheit von der neuen Institution einen besonderen Nutzen ?
Die Annahme, durch den Schutz der künstlerischen Eigentumsrechte würde die Geschäftswelt gezwungen, ihre Entwürfe direkt bei den ersten Künstlern zu bestellen, hat sich bislang als falsch erwiesen. Eine ganze Anzahl unserer besten Künstler ist heute nur schwach mit Aufträgen ver
sehen — trotz Dresden —, die Kunstindustrie aber macht ausgezeichnete Geschäfte. Ehedem schufen die Architekten und Zeichner für den Souverän und die Kirche, die sie be
zahlten, und ihre Erfindungen gehörten dem Volke, heute schützt der Staat die Neuerungen des Künstlers, aber das bewirkt nicht ihre direkte Verbreitung im Volk, hindert sie vielleicht eher. Ein einmal ausgeführter Schrank von Patriz Huber, Otto Eckmann ist durch das von dem aufgelösten Reichstag noch angenommene neue Gesetz ohne