von uns beiden nach den festbestimmten ausgetrunkenen
drei Flaschen dennoch ein Cranklein Wein noch fiir sich
allein thun will, — welchen er jedoch keinem andern
zutrinken soll, — so mag ihm das freistehen und
keine Bedeutung haben. Mit Bier aber soll es
also von uns gebalten werden. Ware es der Sall,
dass wir nach erledigten drei Slaschen Bier durch jemand
zum weiteren Crinken ermuntert wiirden, so soll, —
da vom Biere zuweilen auch Rausche zu fallen
ptleqen, — unsere Uerabredung gleichfalls bestehen,
und keiner von uns noch mebr zu sich nebmen, denn was
et den Durst zu ldschen noch bensthigt. Wiirde sic) aber
ereignen, dass Christoph Vitzthumb von Eckstadt vor Aus-
gang der benannten Srist dreier Jahre Kindtaufen halten
oder ich, Uespasian von Reynsberg, mich in den Stand
der heiligen Ehe begeben und also Uerldbnis oder
ebrlich Beilager balten mécdte, — welches Alles in dem
Willen des Allmachtigen steht, — alsdann soll anbe-
trachts solcher Umstande diese unsere Obligation
wegen des Crinkens drei Cage lang, héchstens
aber vier Cage, ausser Kraft treten, ausserhalb dieser
spezifizierten Salle jedoch in vollen Wiirden bis zu geendeter
Srist bleiben.

Da uns auch ferner an unterschiedlichen Orten nicht
getinge Beschwerung und Ungelegenheiten dadurch ent:
standen, dass wir Biirgschaft fiir gute Freunde einge-
gangen, so haben wir gleicherweise hierdurch verabredet,
nicht mebr binfiiro auf solchen Handel einzugehen. Пит
wenn etwan einer vor uns von einem guten Sreund an-
gegangen wiirde, dem es fiiglid) nicht wohl abgeschlagen
werden konnte; so soll doch keiner von uns beiden Biirg-
schaft tiber 300 Thaler hod) bewilligen; auch, ehe besagte
Summe nicht wieder abgezahlet, soll durchaus keine neue
Biirgschaft eingegangen werden.

Wofern nun einer von uns diese nothwendige
freundliche Uereinigung in einem oder anderem Stiicke
auch nurim geringsten iibertreten wird, so soll der
ebertreter dem anderen, so oft es geschieht, eintausend
Gulden zur Strafe ohne Widerrede erlegen. Und da
sich’s schliesslich nach dem Willen Gottes zutragen mbchte,
dass einer von uns beiden wabrend der drei Jahre mit
Code abginge, (was doch Gott gnaddig verhiiten und ab-
wenden wolle), so soll doch nichts weniger derjenige, $0
am Leben bleibet, sic) der Uerpflichtung in allen Punkten
und Clauseln, so lange die Endschaft der Frist vollig erreicht
ist, erhalten. Diesem Uertrag also beschriebenermassen fest
und unverbritchlicy nachzukommen, uns demselben nicht
im geringsten widersetzlidy zu machen, vielmebr alles das-
jenige, wie obstebt, ebrlich und aufrichtig zu halten, haben
wir einander mit Rand und Mund bei unserer adeligert
Ebr’, Creu und Glauben zugesichert und versprochen, in-
massen wir es hierdurch nochmals kraft dieses Briefes zu-
sagen und versprechen, Urspriinglich sind dieses Briefes
zwei eines Lautes gemacht, eigenhandig gescbrieben,
unsere angeborenen Petschafte wissentlich daran gebangt,
von jedem mit eigner Rand unterschrieben. Jechlicher hat
einen solchen Brief zu sich genommen. Welches geschehen
den ersten Januar Anno nach der gnadenreichen Ge:
burt Christi 1592 zum gliicklichen Anfange des
heutigen Cages und eingetretenen frohliden
neuen Jahres, — Christoph Vitzthumb von Ecksiadt, —
	Uespasian von Reynsberg.
	Fis der Luriositatenmappe verflossener Zeiten stammt
nachstehende, moglichst wortgetreu wiedergegebene
schriftliche Abmachung zweier adetiger Berren, des sac)-
sischen Edelmanns Christoph Vitzthum von Eckstadt und
seines ,,unbeweibten Freundes Uespasian von Reynsberg,
die, gleicherweise des lockeren Zecherlebens iiberdriissig,
vor 310 Jahren den Neujabrstag mit dem gegenseitigen
Gelébniss antraten, sic) auf die Dauer von drei Jahren
„Че Crunkes abzuthun“ und eine Art von ,,Massigkeits-
verein unter Zweien“ zu griinden. Obgleich die beiden dem
ofeuchtirshlichen” Creiben Ualet sagenden Kumpane sich
ibren neuen Curs nicht allzu schwer und ihrem voraus-
sichtlid) noch immer grossen Durst recht weitgehende
Zugestandnisse madhten, muss es ihnen mit den guten
Uorsatzen doch bitterer Ernst gewesen sein, wie es ihre
selbst festgesetzten Strafandrohungen fiir etwaige Riickfalle
in das alte, jedenfalls tief eingewurzelte Uebel ibrer
durstigen Leber beweisen. — Thr gegenseitiges Besserungs-
geliibde, mit dem sie das neue Jabr 1592 begannen, bedari
keines Zommentars. Es lautet:

Wir hernach Beschriebene, mit Namen Christoph Vitz-
thumb von Eckstadt und Uespasian von Reynsberg, urkunden
und bekennen hiermit manniglic) : Nachdem wir eine geraume
Zeit und etliche viele Jahre in diesen sowohl als in fremden
Landen an hohen Potentaten-, Chur- und fiirstlichen Бои
uns des hohen Crunkes ziemlic) ergeben, dadurch wit
nicht allein Gott den Allmachtigen zum Sfteren erziirnet
und uns an ihm versiindigt, sondern auch an unserm Leib
und Gut nicht wenig Schaden erlitten, wir nunmebr finden,
zur Erbaltung unserer beiderseitigen Gesundheit und Uer-
hiitung allerlei Schadens und Ungliicks, welches aus iiber-
massigem Crunke herriihrte, solchen, wo nicht ganzlicd
abzuschaffen, doch auf ein geziemliches Mass zu
moderieren. $0 ist denn zwischen uns nach woblbe-
dachtem Rate und um allerhand erheblicher und bedenk-
licher Ursachen willen endlich dieser Vergleich getroffen und
beliebet worden, dass innerhalb von drei Jahren, von
Dato dieser Uergleichung angefangen, sich keiner von uns
beiden bei Uermeidung unten benannter Strafe mit itber-
massigem Crunk in keinerlei Weise oder Wege ausser-
halb der Salle, so hernach nambatt gemacht werden,
beladen, sondern sid) dessen so viel als mdglidy entaéussern
soll. Weil aber dennoch an dem, da wir hin und wieder
mit ebrlidjen Leuten bekannt und deroselben Kundschaft
haben, die Gelegenheit kommen méchte, dass wir uns des
Crinkens nicht also ganzlidy entdussern konnten, so haben
wir zwei silberne Slaschen von gleicher Grosse und
Gestalt verfertigen lassen fiir die angedeuteten Salle,
wo jechlicher von uns beiden eine solcbe Slasche
voll zu sich nebmen soll und darf. Soll es aber mit
dem Crinken aus diesen Slaschen also gehalten werden.
Unser jedem soll es freistebn und zugelassen sein, bei
ebrlichen Zusammenkiinften, da sich’s Ebren halber nicht
anders schicken will, die bierzu bestimmte Flasche an
einem Cage, sei es nun vor: oder nachmittag, zum
hSchsten dreimal voll Wein auszutrinken, diesselbe
Mass aber in keinem Феде zu itberschreiten. Jedoch
soll dieses nic)t so gemeint sein, als ob die
Flaschen tagtiglich dreimal ausgetrunken werden
miissten, sondern es ist nur also zu versteben, dass es
geschehe, wenn man es bei hohen adeligen oder sonst ebr-
lichen Leuten nicht wobl umgeben kann. Wenn aber einer