DAS SOZIALISIERUNGS­ STATUT DES DRESDNER VERLAG VON 1917


vom 1. Juni 1919.
Der Dresdner Verlag von 1917 wurde am 1. Juni 1919 so
zialisiert, das heißt er wurde erstens in das Eigentum der Produzenten überführt, somit also zu einer Produktivgenossen
schaft umgestaltet und zweitens hinsichtlich seiner Erträgnisse vergesellschaftet, wobei am Reingewinn sowohl Produzenten wie Angestellte beteiligt wurden. Ausgehend von der Ueberzeugung, daß Geist in keiner Weise Ware kapitalistischer Betriebsamkeit bleiben dürfe, vereinbarte der Gründer des Verlages mit seinen
Autoren folgendes „bürgerlichrechtliches Instrument“.
Herr Heinar Schilling als alleiniger Inhaber des Dresdner Ver
lages von 1917 schließt mit den Verfassern der bei ihm erschienen Verlagswerke als:
1. Herrn Walter Rheiner 6. Herrn Will Erich Peuckert 2. Herrn Dietrich 7. Herrn Max Hermann-Neisse 3. Frau Bess Brenck Kalischer 8. Herrn Dr. Friedrich Wolf 4. Herrn Dr. Kurt Bock 9. Herrn Felixmüller
5. Herrn Klabund 10. Herrn Carl Hauptmann sowie mit
Herrn Hugo Zehder als Schriftleiter der Neuen Schaubühne folgenden


VERTRAG.


Erster Teil:
Die Beteiligung der Urheber der Verlagswerke.
§ 1.
Herr Schilling nimmt die Urheber der Verlagswerke des Dresdner Verlags von 1917 als^bürgerlich rechtliche Gesellschafter nach folgenden näheren Bestimmungen in das Verlagsunternehmen auf.
§ 2.
Die Urheber der Verlagswerke werden Miteigentümer des Verlagsgeschäftes zu gesamter Hand nach dem Verhältnis des mit einem jeden von ihnen vereinbarten Honorares.
Als Honorar der Schriftleiter der verlegten Zeitschriften gilt das Honorar des jeweils letztvergangenen Geschäftsjahres.
Volle je 200 Mk. des Honorars begründen Anspruch auf je einen Anteilschein mit einer Stimme.
§ 3.
Als Gegenwert für ihre Verlagswerke erhalten die Gesellschafter auf den Namen lautende Anteilscheine, die unkündbar und nicht übertragbar sind; die Anteilscheine sind mit der Unter
schrift des Herrn Heinar Schilling versehen. Dividendenscheine werden nicht ausgegeben. Verlorene Anteilscheine werden ebenso wie durch den Tod des Inhabers oder durch Rückgabe erledigte, durch Stücke der gleichen Nummer, die die Bezeichnung „B“, „C“ usw. tragen, ersetzt. Zunächst werden für 25000 Mk. An
teilscheine des Dresdner Verlags von 1917, Nr. 1—35 ausgegeben. (Siehe Anlage).
Die unverteilten Anteilscheine werden von Herrn Heinar Schilling nach Maßgabe künftig zu zahlender Honorare ausgegeben.
§ 4.
Der Verfasser jedes neuaufzunehmenden Verlagswerkes wird nach Maßgabe dieses Vertrages Mitgesellschafter und erhält einen Anteilschein. Ueber Annahme oder Ablehnung neuer Verlags