unter den übrigen verbleibenden Gesellschaftern fort. Ein Gesellschafter, in dessen Person ein die übrigen Gesellschafter zur Kündigung berechtigender Umstand eintritt, kann aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden.
§ 14.
Alljährlich im Januar beruft Herr Schilling eine Gesellschafterversammlung, die den Aufsichtsrat, bestehend aus 3 Personen
wählt. Die Gesellschafterversammlung beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit; je 200 Mk. Anteil gewähren eine Stimme, Herr Schilling kann sein Stimmrecht aus Anteilscheinen in allen Angelegenheiten ausüben. Der Beschluß des Gesellschafterver
sammlung die Gesellschaft aufzulösen bedarf der Genehmigung des Herrn Schilling und erfordert 2/3 Mehrheit aller Stimmen.
Die erste Gesellschafterversammlung im Januar 1920 beschließt ein ausführliches Gesellschaftsstatut, das an Stelle dieses Vertrages treten wird.
§ 15.
Herr Schilling hat dem Aufsichtsrat nach Schluß jeden Geschäftsjahres Rechenschaft abzulegen und Abrechnung zu erteilen. Der Aufsichtsrat erstattet der Gesellschaftsversammlung Bericht. Während des Geschäftsjahres können die Gesellschafter das Recht, sich jederzeit von den Angelegenheiten der Gesellschaft einzu
sehen, lediglich durch den Aufsichtsrat oder dessen Mitglieder ausüben.
Als provisorischer Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 1919 gelten die Herren Hugo Zehder, Walter Rheiner und Friedrich Wolf.


§ 16.


Von der Gesellschafterversammlung wird alljährlich ein Teil des Reingewinns zur Verteilung als Dividende festgesetzt. Die Dividende wird unter die Gesellschafter nach Maßgabe ihrer Anteile verteilt.
§ 17.
Die während des betreffenden Geschäftsjahres, mindestens 3 Monate lang beim Verlag beschäftigt gewesenen Angestellten nehmen am Reingewinn nach dem Verhältnis ihres Gehaltes und der Zeitdauer ihrer Anstellung teil. Je volle 200 Mk. ihres Jahres
einkommens, nach dem Stand am Schlüsse des Geschäftsjahres werden um Zwecke der Ermittelung des ihnen zukommenden Reingewinnes wie ein Anteilschein behandelt. Diese Anteile am
Reingewinn werden auch ausgezahlt solange die Bevorschussung der Anteilscheine der Gesellschafter noch nicht abgeschrieben ist.
Dresden, den ersten Juni 1919.


Dresdner Verlag von 1917


H. Schilling.