Was ist mein Lager wert?


Zur Inventuraufnahme.
Die alljährliche Inventuraufnahnie unseres Warenlagers hat nicht nur den Zweck einer Vorschrift des Steueramtes zu genügen. Ein möglichst genauer Überblick über Menge
und Wert des Lagers ist auch darüber hinaus für jeden Kauf
mann wichtig. Nur auf Grund der Ziffern, die ihm die Inventuraufnahme bietet, kann er das Ge
schäftsergebnis des vergangenen Jahres feststellen.
Die genaue Lageraufnahme ist die Grundlage für die Bilanz, die uns die Frage beantworten soll, mit welchem Erfolg wir gearbeitet haben,
ob wir vorwärtsgekommen sind
oder ob wir beim alten Stand geblieben sind. Aber auch einen etwaigen Rückschritt und sein wirkliches Ausmaß macht uns eine genaue Bilanz klar.
Natürlich muß der Stichtag für die Inventuraufnahme des Lagers so gewählt werden, daß dieser und die darauffolgenden Tage in eine geschäftsstille Zeit fallen.
Man weiß z. B. von früheren Inventuren, daß die Warenaufnahme etwa fünf Tage beansprucht, um richtig durchzukommen. Am ersten Tage wird begonnen. Jede Verkäuferin, jeder Verkäufer trägt, soweit es die Zeit erlaubt, den Bestand des von ihm verwalteten Lagers der leichteren
Übersicht halber in dreispaltige Kontobogen ein: für jede Warenart und jede Preislage eine besondere Zeile. Im Haupt
lager und im Magazin muß natürlich das gleiche geschehen, nur mit dem Unterschied, daß jedes aufgenommene Waren
fach durch Anbringen eines grellfarbigen Zettels oder Zeichens markiert wird.
Wenn jetzt ein Verkäufer Ware zum Auffüllen des Ladenlagers benötigt, weiß er sofort, ob die Ware bereits in der Inventur enthalten ist oder ob er diese noch zu seiner Be
standliste dazuschreiben muß. Die Ausgänge vom Lager, also die Verkäufe während der Inventurtage, werden nach Abschluß der Inventur, also z. B. am fünften Tage, in einer Zahl, die sich aus den Tageslosungen dieser Tage ergibt, dazugeschrieben.
Da in der Inventur der Warenwert genau anzugeben ist, der Verkäufer aber den Einkaufswert nicht immer genau kennt, wird er entweder den Verkaufspreis oder gar keinen Preis dafür, dann aber die genaue Warennummer einsetzen, so daß der Warenwert an Hand von Lieferantenrechnungen nachträglich festgestellt werden kann. Es ist durchaus möglich, bei der Bestandzählung auch durchwegs die Verkaufs
preise einzusetzen, um dann von der gewonnenen Endzahl prozentual den durchschnittlichen Zuschlag abzusetzen. Die Kalkulation wird bei den einzelnen Waren nicht immer einheitlich sein, und dementsprechend wird man die ver
schiedenen Zuschläge von den Endzahlen der einzelnen Abteilungen absetzen und die Nettowerte ermitteln.
Alle eingehenden Waren in diesen Tagen werden der Einfachheit halber mit dem Nettobetrag in die Inventurliste eingetragen, sofern das Fach, welches die neuangekommene Ware aufnimmt, noch nicht gezählt wurde. Ein ähnliches Inventuraufnahmeverfahren besteht darin, auch schon einige Tage vor dem Abschluß damit zu beginnen, in jedes Warenfach einen besonders vorgedruckten Zettel zu legen, auf
welchem auf der Vorderseite die Bestände und Zugänge notiert werden. Am Abend des Inventurschlußtages sammelt vom Hauptlager und auf der Rückseite alle Abgänge genau man alle Zettel ein und kann nun in Ruhe an die Aus
rechnung der Warenwerte herangehen. Da nur eine korrekte Bestandszählung ein klares Bild des Geschäftsvermögens ergeben kann, muß man bei der Inventur sehr genau Vorgehen und sich nicht etwa auf Schätzungen verlassen.
Die dreispaltigen Kontobogen sind gedacht: für den Verkaufspreis,
für den Einkaufspreis und die letzte Spalte, für wertgeminderte Waren.
Wenn irgend möglich, soll stets der Nettopreis eingesetzt werden. Ist das nicht durchführbar, dann werden von der Summe der Spalte „Verkaufspreis“, wie schon erwähnt, die Aufschläge insgesamt abgesetzt, da nur der Nettowert für die Inventur interessiert.
Da die Einkaufspreise schwankend sein können, ist der wirkliche Wert am Tage der Inventur maßgebend. Das trifft natürlich auch für solche Waren zu, die in ihrem Wert gesunken sind, sei es durch Verlagerung, Verderben oder auch nur dadurch, daß die Artikel nicht mehr gangbar sind.
Angenommen, ein Artikel ist vor eineinhalb Jahren eingekauft. Ein roter Punkt neben dem Preis besagt, daß
dieser schon bei der letzten Inventur vorhanden war. Er erhält jetzt noch einen zweiten Punkt, vielleicht in diesem Jahr einen grünen, zum Zeichen, daß er jetzt zwei Inventuren hinter sich hat.
Dieser Artikel stellt nicht mehr den vollen Wert dar, und ist ein Ladenhüter geworden, der beim Inventurverkauf oder bei einer anderen Gelegenheit billiger verkauft werden muß.
Ladenhüter hinaus!
das muß die Losung sein, denn sie fressen Kapital und Zinsen!
Ebenso würde man auch mit beschädigten Waren, wenn sie nicht völlig unbrauchbar sind, verfahren. Es wäre Selbstbetrug, wenn eine im Werte geminderte Ware in der In
ventur als vollwertig erscheint, genau so, wie man unsichere Forderungen auch nicht vollwertig einsetzen kann. Ein bestimmter Prozentsatz für absetzbare Wertminderung sei hier nicht gegeben, da dies nach Art der Ware und nach Lage des Geschäftes sehr verschieden sein wird.
Für die Inventurblätter besteht Aufbewahrungspflieht wie für Geschäftsbücher. Sie sollen fortlaufend numeriert werden.
Selbst wenn die Aufnahme einer genauen Inventur nicht gesetzlich vorgeschrieben wäre, müßje sie jeder ordentliche vorwärtsstrebende Kaufmann durchführen. Ihr Ergebnis ermöglicht erst eine genaue Bilanzaufstellung und gibt wich
tige Aufschlüsse fiir Einkauf und Verkauf und beeinflußt in hohem Grade seine künftige Geschäftspolitik.
Es liegt in der Eigenart einer solchen Inventuraufnahme, daß sie viel Arbeit macht. Aber kein Geschäftsmann scheue davor zurück, sie selir genau zu machen. Denn nur dadurch kann er sich die wichtige Frage beantworten:
Was ist mein Lager wert?