in demselben Jahr in Paris gekaufte, werden ausdriicklich von
der Art von Arras genannt. Unter Philipp dem Guten nimmt
Jehan Wallois zu Arras die erste Stelle ein und liefert Arbei-
ten von sehr bedeutendem Umfang ). Auch in Tournay blihte
im 15ten Jahrhundert dieser Kunstzweig, denn Philipp der Gute
bezahlt an die Teppichwirker Robert Davy und Jehan de L’Ortie
300 Goldthaler fiir Cartons, nach welchen sie fir ihn Teppiche
ausgefihrt haben?), und kauft ebenda sechs Teppiche von
Pasquier Grenier. Der erstere Umstand ist wichtig, weil dar-
aus hervorgeht, dass diese Teppichwirker gelegentlich eine
grosse kimstlerische Ausbildung besitzen mussten, welche sie
in den Stand seizle, die Erfindungen fiir die Teppiche selbst
zu machen. Diese Teppiche dienten nun zum Schmuck von
Capellen, von Zimmern und Prachtzelten, und enthielten dem-
nach Vorstellungen aus der heiligen wie aus der Profange-
schichte, Allegorien, Darstellungen aus der Mythologie, Bege-
benheiten aus der Zeit, z. B. die Schlacht von Rosebecque,
welche 56 Ellen lang und 7 hoch war und die Summe von
3300 Livres kostete*). Besonders beliebt waren Jagden. Auch
Bildnisse, ja selbst Landschaften kommen vor. Begreiflicher-
weise machten die Herzoge von Burgund haufig dergleichen
Teppiche Firsten und anderen ausgezeichneten Personen zum
Geschenk, da sie als solche den dreifachen Werth der Kunst,
der Pracht und einer ihrem Lande eigenthimlichen Industrie
besassen. So kauft Philipp der Gute im Jahr 1423 fir 343
Livres sechs Teppiche mit ebenso vielen Vorstellungen aus
dem Leben der Maria, um sie dem Pabst Mariin V zu schen-
ken‘), so erwirbt er im Jahr 1435 von dem oben genannten
Wallois um 360 Livres zwei Teppiche fir eine Capelle, deren
die eine die sieben Freuden der Maria, die andere die Passion
enthielt, als Geschenk fiir den Bischof von Lilttich, sechs Tep-
piche mit Barenjagden fir ein Zimmer um 504 Livres fir den
Herzog von Geldern, endlich finf Teppiche mit Landschaften,
worauf Wald, Végel und Garten (boscaige, d’oyseaux et ver-
dure 4 plaisance) ebenfalls fir ein Zimmer um 284 Livres 10
Sous fir den Grafen von Meurs®). Diese drei Herren waren
nimlich nach Arras zu dem Herzog gekommen, um ihn bei
der Feier des Friedens Gesellschaft zu leisten, und zum Dank
dafiir erhielten sie diese Geschenke. Der Ruhm der Teppcih-
weberei von Arras reichte so weit, dass die Italiener derglei-
chen Arbeiten kurzweg arazzi nannten und bekanntlich noch
im 16ten Jahrhundert der Pabst Leo X die beriihmten Cartons
von Raphael von Rom nach Arras schickte, um dort die Tep-
piche nach denselben ausfihren zu lassen. Erst wihrend des
furchtbaren Birgerkrieges, welcher unter Philipp II den Kunst-
fleiss der Niederlande so tief zerriltete, scheint auch dieser
Betrieb in Arras in Verfall gerathen zu sein.

Arras scheint aber auch ein Hauptsitz fir die mit jener
Teppichwirkerei so nahe verwandte Kunst der Stickerei, deren
in den Belégen 16 vorkommen, gewesen zu sein. Wenigstens
wird der Sticker ,,Jehan Marie, demourant a Arras“, welcher
22 Livres und 10 Sous fir seine Arbeit erhalt, ausdricklich
wegen derselben belobt®), Zu welcher Hihe aber diese Kunst
in den Niederlanden im 15ten Jabrhundert ausgebildet worden,
zeigen die in meinen Nachtragen zur altniederlandischen Maler-
schule angefihrten Messgewander in der kaiserlichen Schatz-
kammer zu Wien, welche Philipp der Gute zu den grossen
kirchlichen Festen des Ordens vom goldnen Vliess hatte an-

 
	тетисеп Jassen.
	Die Anzahl der von den Herzogen von Burgund heschiflig-
ten Glasmaler, in deren Kunst nach noch so manchen vorhan-
denen Denkmélern im Lauf des {Sten Jahrhunderts in den Nie-
derlanden héchst Ausgezeichneies geleistet worden, beliuft
sich auf 20. Die ihnen gewordenen Auftrage scheinen indess
nicht von grossem Umfang gewesen zu sein.

Ein ganz besonderes Verdienst dieses wichtigen Werkes
bilden die sehr fleissigen Register, von denen das erste eine
chronologische Uebersicht der Rechnungen aus dem Archiv von
Lille giebt, deren Inhalt hier mitgetheilt worden, das zweite
»table méthodique®* genannt, in 31 Rubriken die vorkommenden
Bildhauer, Maler, Goldschmiede etc. in alphabetischer Ordnung
ета, das dritte endlich simmtliche, in der Einleitung und
den Belagen vorkommende, in jenen 31 Rubriken vertheilte
Personen in alphabetischer Ordnung umfasst.

Ich bin absichtlich in einigen Punkten, namentlich tiber die
den Jan van Eyck betreffenden Nachrichten, ctwas ausfihrlicher
gewesen, da das Buch sich in Deutschland nur in wenigen
Handen befinden dirfte und man bei den Kunstfreunden fiir
diesen grossen Meister doch wohl eine lebhafte Theilnahme vor-
aussetzen darf. Wenn ich hier nicht auf die Widerlegung der
mit Bestimmungen von mir in Widerspruch stehenden Urtheile
des hochgeehrten Verfassers tiber verschiedene wichtige Kunst-
denkmale eingehe, so geschieht dieses in den meisten Fallen
nicht, weil es mir hiezu an Griinden fehlt, sondern theils, weil
ich mich bei einer so bedeutenden Erscheinung gern an die
Hauptsache habe hallen wollen, theils, weil der Graf selbst
noch meistens eine nahere Begriindung jener Urtheile in Aus-
sicht stellt.
	Aeitung.
	Herlin, 30. Jan. Die Regierung hat eine Verfiigung cr-
lassen, nach welcher in der obern Verwaltung des Bauwesens
eine neue Organisation eintreten soll. Folgendes ist die be-
treffende neue Verordnung:
	§. 1. Die Ober— Bau -Deputation wird aufgelést. — §.2. Die bisher von
der Ober-Bau-Deputation wahrgenommenen Geschiifte gehen, so weit nicht
in §.6. ein Anderes bestimmt ist, auf die Abtheilung fir das Bauwesen im
Ministerium fiir Handel, Gewerbe und éffentliche Arbeiten tiber, in welche
die gegenwartigen Mitglieder der Ober-Bau~Deputation nach Massgabe der
nach §.5. zu treffenden naheren Bestimmung als Ministerial-Bau-Rathe ein-
treten. Zu den unter Theilnahme der Ministerial-Bau-Rathe zu bearbeitenden
Angelegenheiten gehéren namentlich: a) die Personalien der Bau-Verwaltung
und die Ueberwachung der Geschaftsfihrung der Bau-Beamten, b) die Be-
rathung des Bau-Bedirfnisses und die Aufstellung des Bau-Etats fir die
Staats-Bauten, c) die Priifung und Feststellung der betreffenden Bauentwirfe
und Kosten-Anschlage, d) die oberste Leitung und Ueberwachung der Aus-
fahrung dieser Bauten, e) die Vermessungs-Angelegenheiten, so weit solche
zum Ressort des Ministeriums fiir Handel, Gewerbe und 6ffentliche Arbeiten
gehéren, f) die Bau-Polizei-Angelegenheiten. — §.3. Die Geschafte werden
unter die Mitglieder der Bau - Abtheilung (§. 2.) so vertheilt, dass die Mini-
sterial-Baurathe auch an der Verwaltung und an der Berathung des Bau-
Bedirfnisses Theil nehmen. Die Prifung and Feststellung der Bauentwiirfe
und Kosten-Anschlage erfolgt durch die cinzelnen Ministerial-Baurathe unter
ihrer persénlichen Verantwortung Namens der Bau~Abtheilung, wobei die
revidirenden Rathe auch dafér verantwortlich bleiben, dass die Entwiirfe
yon den Bau-Beamten gehdrig bearbeitet und von den Regierungs-Baurathen
grindlich vorrevidirt werden. Behufs der obern Leitung und Ueberwachung
der Ausfihrung der Bauten durch die Ministerial-Baurathe, werden dieselben
mit den erforderlichen Dienstreisen beauftragt werden und dadurch zugleich
Gelegenheit erhalten, selbst in den Erfahrungen fortzugehen, so wie das
dienstliche Verhalten der Regierangs-Baurithe und der tibrigen Baubeamten
niher kennen zu lernen, so dass sie im Stande sind, uber deren Qualifica-
tion bei vorkommenden Stellen-Besetzungen grindlich zu urtheilen. — $. 4.
Die bei einigen Ministerien far die Bau -Angelegenheiten angestellten tech-
nischen Rathe und Bau-Revisoren verbleiben in ihren Functionen. Ob noch
bei anderen Ministerien dergleichen Ministerial-Baurathe zu bestellen, bleibt
	1) Belige 268, 876, 877, 1190, 1855.
2) Belige 1605 und 1412. Nach dem letzten erhalten sie auf Abschlag
einer Summe von 8960 Thalern fir 8 grosse Teppiche, welche 1120 Ellen
	6) Вас 1069.
	enthielten, 600 Livres.
	3) Belag 27. 4) Belag 664. 5) Belag 11/70 —1172.