weiterer Bestimmung vorbehalten. Die Vorschlage zur Ernennung solcher Ministerial-Baurathe erfolgen jedoch stets unter Theilnahme des Ministers fur Handel, Gewerbe und 6ffentliche Arbeiten. Von denjenigen Ministerien, bei denen hesondere Ministerial-Baurathe nicht fungiren, sind die Gutachten tber Bau-Pline, so wie die Prifung und Feststellung der Entwiirfe und Kosten- Anschlage, so weit solche nach den hestehenden Vorschriften bisher der Super-Revision der Ober-Bau-Deputation bedurften, bei dem Ministerium fir Handel, Gewerbe und éffentliche Arbeiten einzuholen, bei welchem diese Arbeiten durch die betreffenden Ministerial -Baurathe zu bewirken sind, — §.5. Welche von den gegenwartigen Mitgliedern der Ober - Bau - Deputation der Bau-Abtheilung des Ministeriums fiir Handel, Gewerbe und éffentliche Arbeiten, und welche etwa anderen Ministerien (§. 4.) zuzuweisen, bleibt weitercr Bestimmung vorbehalten. — §. 6. Ausser der Bau-Abtheilung im Ministeriam fir Handel, Gewerbe und éffentliche Arbeiten, wird eine tech- nische Bau-Deputation errichtet, welche dazu bestimmt ist, das gesammte Baufach in kiinstlerischer und wissenschaftlicher Beziehung wirdig zu repra- sentiren, grosse offentliche Bau-Unternehmungen in baulich-technischer Hin- sicht zu beurtheilen, dic Anwendung allgemeiner Grundsdize im 6ffentlichen Bauwesen zu berathen, neue Erfahrungen und Vorschlage in kinstlerischer, wissenschaftlicher und baulich-technischer Bezichung zu begutachten, fir weitere Ausbildung des Baufaches Sorge zu tragen, die simmtlichen Pri-~ fungen der Baufiihrer und Baumeister zu bewirken, und das Kuratorium der Bau-Akademie zu bilden. Die zu begutachtenden Gegenstinde werden der technischen Bau-Deputation durch das Ministerium fiir Handel, Gewerbe und Gffentliche Arbeiten zugewiesen, durch dessen Vermittclung auch die von den tbrigen Ministerien gewiinschten Gutachten der Deputation tiber bau- liche Angelegenheiten einzuholen sind. Ausserdem ist jeder Ministerial-Bau- rath eben so befugt als verpflichtet, diejenigen Bau-Entwiirfe, welche ihm zur Super ~ Revision zukommen und nach seinem pflichtmassigen Ermessen von Interesse fiir die technische Bau-Deputation erscheinen, zu deren Kennt- hiss und Besprechung zu bringen. Die Revision von Kosten - Anschlagen bleibt von den Functionen der technischen Bau- Deputation ginzlich ausge- schlossen. — §.7. Sammtliche Ministerial-Baurdthe sind durch ihre Ernen- nung zugleich auch Mitglieder der technischen Bau-Deputation. Ausserdem bleibt dem Minister fiir Handel, Gewerbe und 6ffentliche Arbeiten vorbe- halten, solche, dem preussischen Staate angehérige Baumeister, welche sich in kinstlerischer oder wissenschaftlicher Bezichung besonders auszeichnen, zu Mitgliedern der technischen Bau-Deputation Allerhéchstenorts in Vorschlag zu bringen. Ein Gehalt ist mit dem Ehrenamte eines Mitgliedes der tech- nischen Bau-Deputation nicht verbunden. — §. 8. Die technische Bau-Depu- tation versammelt sich regelmassig wochentlich einmal; der Vorsitzende kann jedoch die Mitglieder ausserdem bei dringenden Veranlassungen zu ausser~ ordentlichen Versammlungen berufen. Alle in Berlin anwesende Mitglieder sind verpflichtet, an den Versammlungen, so wie an den Priifungen der Baufihrer und Baumeister, Theil zu nehmen Ausserhalb Berlin wohnhafte Mitglieder kénnen, wenn es erforderlich scheint, zu einzelnen Berathungen und Priifungen einberufen werden. — §.9. Die technische Bau- Deputation ist dem Minister far Handel, Gewerbe und dffentliche Arbeiten untergeordnet und kat an denselben jahriich einen Geschiftsbericht aber ihre gesammte Thatigkeit, namentlich auch dher die von ihr abgehaltenen Prifungen 20 er- statten. Ihre Verhdltnisse werden durch ein von dem Minister fir Handel, Gewerbe und 6ffentliche Arbeiten zu erlassendes Geschafts-Reglement naher fesigestellt. Eine Bekanntmachung des Ministeriums fiir Handel, Ge- werbe und 6ffentliche Arbeiten zeigt an, dass die neue Ord- nung der Verhaltnisse, also auch der Beginn der Wirksamkeit der technischen Bau-Deputation mit dem 1. Marz in’s Leben treten wird. vl. Jan. So eben wurde der irdische Leib unseres Scha- dow (seit 1788 Rector, spiter Director der Akademie der Kiinste) von einer zahlreichen Begleitung von Freunden, den Behérden, kinstlerischen Vereinen u. s. w., in deren langem Zuge auch die Wagen des Kénigs und der Kéniglichen Familie zu bemerken waren, zur Ruhe geleitet. 86 Jahre hatte ihm die Erde gegénnt und sich seinem bildnerischen Geiste gefiigt, che sie ihren Tribut forderte. Rtistig, wie immer, halle er noch wenige Tage vor seinem Tode, der in der Nacht vom 27—28. erfolgle, sein Amt in der Akademie versehen und sich am Abend zu den Vortrigen des Humanitatsvereins eingefunden. Vielleicht, dass diese Anstrengungen das Lungeniibel beschleunigten, dem er erlag, — Von seinem Leben und seinen Werken behalten wir uns vor, unsern Lesern einen ausfihrlichern Abriss mitzutheilen, Letpstg, 28. Jan. Die Puttrichsche Kunstsammlung und Kunstbibliothek, deren Versteigerung am 15, Februar d. J. hierselbst stattfinden wird, enthalt ihrem gréssten Theile nach einen so reichen Cyclus bedeutender Werke im Fache der Bankunst und Bildnerei nebst werthvollen Zeichnungen, wie er sich selten in Deutschland vereinigt wiederfinden diirfte. Der Sammler (der bekannte Herausgeber und in der Hauptsache Verfasser des schatzbaren Werkes: Denkmale der Baukunst und Sculptur in Sachsen u. s. w.) hatte seit einer langen Reihe von Jahren die mittelalterliche Baukunst und Sculptur zum Ge- genstande des fleissigsten Studiums gemacht, und bedurfte zu- gleich zur Ausarbeitung seines obgedachten Werkes nicht nur der unmittelbar dazu erforderlichen Materialien, sondern auch der Abbildungen gleichzeitiger Bauwerke anderer Lander und der betreffenden Geschichtsquellen, welche zur Vergleichung und zu tieferer Kenntniss jenes Kunstgebietes im Zusammen- Вапое пою sind. Da die Bibliotheken zu Leipzig nicht viel dahin einschlagende Werke grésserer Art besitzen und die al- lerdings reicheren Berliner Sammlungen, insonderheit die der dorligen Gewerbschule, meist nur an Ort und Stelle benutzbar sind, so konnte nur der eigene Besitz eines vollstandigen Materials an Kupferwerken, Zeichnungen und Abbildungen, so wie an Kunstschriften, Chroniken, Monographien und sonstigem literarischen Apparat diejenigen Studien und die griindliche Be- arbeitung des obigen Werkes méglich machen, welche sich der Dr. Puttrich zum Ziel gesetzt hatte. Man findet daher auch, wie der Katalog zeigt, in seiner jetzt zur Auction kommenden Kunstbibliothek alle vorztiiglichen Werke der betreffenden Art iiber Deutschland, z. B. die von Boisserée, Frick, Heide- loff, Hundeshagen, Lichnowski, Lucanus, Moller, Popp, Qua- glio, Rosenthal, Schmidt, Schreiber, Stieglitz, Stillfried, Strack, Tischbein u.s. w. und die ausgezeichnetsten tiber England, Frankreich, Italien und Spanien, z. B. die von d’Agincourt, Aringhi, Britton, Carter, Chapuy, Cicognara, Dahl, de La- borde, Fontana, Haaghe, Hessemer, Hope, Jolimont, Jones, Owen, Knight, Loggen, Murphy, Nash, Serra di Falco, Show, Taylor, Wild, Willemin, Winkler u.s.w., aber auch Kupfer- werke iiber alte Malerei und neuere Gallerien, so-wie eine reiche Literalur der Malerei und Kunstgeschichte tberhaupt. Ferner findet sich darin eine reiche Sammlung einzelner Blat- ter, welche Dr. P., theils seit 30 Jahren beim Hinstreben im Geiste seines Planes gesammelt, theils dadurch erworben hat, dass er durch ttichtige Kiinstler auf ihren Reisen in Deutsch- land und Italien Zeichnungen und Abbildungen verschiedener Bauwerke und Kunstgegenstainde nach seinen Angaben fertigen liess. So hat sich denn in der Puttrich’schen Sammlung und Bibliothek ein reicher Schatz aufgespeichert, welcher von den- jenigen naher gewtirdigt werden kann, welche die mehrere Jahre hindurch fortgesetzten Abendzusammenkiinfte beim Dr. Puitrich, oder die wéchentlichen Versammlungen des hiesigen Kunstvereins ofters besucht haben. parts, Jan. Am 14. Jan. fand hierselbst der Verkauf der kleinen, aber héchst werthvollen Gemaldesammlung Kalk- brenner’s statt, Ein Wouvermann wurde mit 25,000 Fres. bezahlt, ein anderer mit 6,100 Fres. Ein Paul Potter von 36 Centimetres in Quadrat wurde fir 19,500 Fres. verkauft, ein kleiner Mondschein van der Neer’s fair 3,500 Fres., ein Karel Dujardin fir 4,350 Fres. Zonoon, 19. Jan. In der in diesem Monate stattgefunde- nen Versammlung des Instituts der britischen Archi- tekten las Herr Fergusson eine Abhandlung ,,iiber die Architektur von Sid-Indien“. Er fing damit an, dass er