Von Band III. sind angefangen und nur theilweise beendigt: a. Militair~ Baukunst; b. Privatleben in Schléssern, Stad~ ten und auf dem Lande; c. Ceremoniel der Kirche, des Adels etc.; d. Waffen zum Schutz und Trutz, Feuerwaffen; e. heim- liche Gerichte. Man ersieht aus dieser Eintheilung, dass die Redaction des Werks sich eben nicht an ein strenges System gebunden, son- dern die Abhandlungen, wie solche von den einzelnen Mitar- beitern vollendet waren, in irgend eine Abtheilung, so gut es gehen wollte, eingeschaltet hat. Die Mitarbeiter haben sich ihre Aufgaben, hinsichtlich des Textes, bald mehr bald minder leicht gemacht. Einzelne Abhandlungen, wie jene tiber die Juden, von Depping, tiber Aberglauben und Spielkarten, von Lacroix, uber Zigeuner, tiber Schifffahritskunde, von Jal, tiber Romane, von P. Paris, itber Militair-Baukunst von Merimée u. a. sind, vom franzésischen Standpunkte aus, griindlich bearbeitet, so weit es der enge Raum des Unternehmens gestattete. Andere Artikel sind ausserst lickenhaft, blos auf oberflachliche Salon- Lectiire berechnet und enthalten durchaus nichts Neues. Der Leser, welcher sich tber irgend einen Gegenstand genau 2u unterrichien vermeint, wird sich gewaltig tauschen. Im nich- sten Conversations - Lexicon findet er manche Gegenstiinde bes- ser behandelt. Der Verfasser des Artikels iiber heimliche Gerichte, ist véllig in eine terra incognita gerathen und hat kaum einen Begriff von dem Wesen der Vehme. Er nimmt an, dass das Land der rothen Erde sich sogar tiber die ganze Didzese Utrecht erstreckt habe. Die sofortige Bestrafung ei- nes, von drei Freischéppen, auf frischer That betroffenen Ver- brechers, d. h. nach dem Ausdrucke der Rechtsquelle: ,,mit hebender Hand, blinkenden Scheines und gichtigen Mundes* wird tibersetzt ,,ayant la main garnie et la bouche emprisonnée“!! Die deutschen Orts— und Personen~Namen hat der Verfasser so verdorben und verstiimmelt, dass er dieselben mit Recht: ,,un peu barbare, de nature & effrayer le lecteur le plus intrépide,* пеши. Der Artikel: Waffen, so weit er bis jetzt vorliegt, um- fasst hauptsichlich nur das franzdsische Waffenwesen. Der Artikel: Tapeten, von Jubinal, ist sehr dirftig, mit steter Berufung auf sein Werk: ,,les anciennes tapisseries hi- storiées, “. Was nun die artistischen Beigaben betrifft, so sind diesel- ben grosstentheils befriedigend gefertigt. Die zwischen Text eingedruckten grésseren und kleineren Holaschnitte, Anfangs- buchstaben und Randverzierungen aus seltenen Handschriften, kleinere Kunstsachen etc. darstellend, sind vorztiglich geschnitten. Die chromolithographischen Blatter geben Miniaturen, Gemilde, Emaillen, Holzsculpturen, Metallarbeiten, Costiime etc. mit gros- ser Treue wieder und gehéten zu den besten Werken dieser Art. Dieser artistische Theil des Werks steht, wie bereits oben bemerkt ist, unter der Leitung von F. Seré. Es ist je- doch zu bedauern, dass die Kunstblatter, ohne alle Riicksicht auf den beschreibenden Text gefertigt und in demselben nicht einmal erwahnt werden. Wie es scheint, werden die Gegen- stinde, wie sie sich vorfinden und der Abbildung werth er-— scheinen, abgebildet, alsdann mit irgend einer Rubrik der in — das Werk aufgenommenen Abhandlungen versehen und ausge- geben. Und diese Blatter mit dem Werke selbst einigermassen in Verbindung zu bringen, miisste am Schlusse eine beschrei- bende Uebersicht der dargesiellten Kunstgegenstande folgen. Mitunter kommen auch st6rende Irrthimer vor. So sind eine Anzahl Buchstaben aus dem hdchst seltenen, in Kupfer gesto- chenen Alphabet des deutschen Meisters E. 8. von 1466, als Copieen von Holzschnitten, in der Unterschrift der Blatter angegeben. Bei den, zwischen dem Text abgedruckten Holz- stocken, mit schonen Initialen und Randverzierungen, waren die Farben anzugeben gewesen, worauf es bei derartigen Ma- lereien doch sehr ankommt. Unter den Holzschnitten befinden sich eine Anzahl von Copieen nach Darstellungen aus Schedels Chronik von 1493, nach Blittern aus einem Flavius Josephus, in T. Stimmers Manier und nach den Darstellungen der Hand- werker von J. Amman, welche weder selten, noch wichtig ge- nug sind, um aufgenommen zu werden. Die verkleinerten Co- pieen von Dirers h. Hubertus und von Meckenen’s Tanz der Herodias, sind zwar gut gestochen, indessen zeigen sie weder die Technik noch den Geist dieser Meister. Eine Anzahl schon chromolithographirter Costumebilder sind aus von Hefners Trachtenbuch, ohne Angabe der Quelle copirt. Bei diesen Gegenstanden findet sich blos deren Herkunft und diese noch zuweilen unrichtig nachgewiesen, damit es den Anschein ge- winne, als seien diesclben unmiltelbar nach den Originalen ge- zeichnet, Andere Gegenstinde sind aus Becker’s und von Hefners Kunstwerke und Geradthschaften des Mit- telalters, ebenfalls mit Verschweigung der Quelle copirt. Ein aus diesem Werke eninommenes Reliquiengefass, wovon das Original auf der Veste Marienberg existirt, ist als ein Kelch, auf dem Schlosse Mainberg befindlich angegeben. Der Cepist hat dabei die am Fusse des Gefiisses angebrachten Eidechsen in nichtssagende Schnérkel verwandelt. Zwei Léffel, wovon einer mit Tunschirarbeit, im Besitze des Verfassers die- ses, sind als im Rathhause zu Liimeburg vorhanden, angegeben. Als sehr gelungene chromolithographische Abbildungen merkwtirdiger Gegenstinde, verdienen folgende Blatter hervor- gehoben zu werden. I. Kunstwerke in Metall. a. Merkwirdiges Reliqua- rium, reich mit Edelsteinen verziert, aus dem XII. Jahrhundert, in Ambazac; b. ein anderes von 1444, in Limeburg; c. sehr interessante Bicherdeckel aus dem XI. und XIII. Jahrhundert, ehemals in der Ste. Chapelle zu Paris; d. ein emaillirtes Salz- fass von Pierre Rexmon; e. die emaillirte Grabesplatte des Geoffroi Plantagenet, genannt: le bel, vom J. 1113, in der Ca- .thedrale zu Mans; f. eine gravirte Grabesplatte in der Kirche zu Minster auf der Insel Sheppey; g. voratiglich schéner Tafel- aufsatz von vier Kriegern getragen, in zwei Blattern, auf dem Rathhause zu Liineburg; h. ein Niello auf ciner Buchdecke, aus der Ste. Chapelle; i. eine Anzahl schén verzierter Uhrge- hause; k. mehrere eciserne Kastchen mit Gravirung und schéne Schlosserarbeiten aus dem XY. Jahrhundert. Il. Kunstwerke aus Holz. Altire mit Schnitzwerken, aus Paris, Gent etc., Chorstiihle und Schreine aus Paris, Céln und Antwerpen, Bettstellen und anderes Gerathe. Ш. Riistungen und Waffen, aus der Armeria in Ma- drid und aus dem Musée dartillerie in Paris, u. a., die Ri- stungen Carls V. und Gonsalvo’s von Cordova, der sogenannte Sattel des Cid, ein getriebener Schild und Sporn aus Madrid, das Schwert Franz 1. vom J. 1526, aus Prag. IV. Glasgemalde, aus Mans, Auxerre, Rouen, Evreux, Troyes, Chalons, Bourges, Canterbury, Freiburg, Strasburg, Céln etc., worunter ausgezeichnete Arbeiten. У. Costime aus verschiedenen Landern und Zeiten, zum Theil aus andern Werken copirt, u. a. 17 Figuren und eine An- zahl Schmucksachen aus v. Hefners Trachtenbuch. Es ist zu bedauern, dass die Redaction des Werks, wel- cher grosse Mittel und namhafte Mitarbeiter zur Seite stehen, keine sorgfaltigere Auswahl des Materials trifft, woran es bei den in Frankreich und in den Nachbarlaindern zahlreich vor- handenen Sammlungen mittelalterlicher Kunstwerke, nicht fehlen kann und sich nicht lediglich auf bisher unedirte Gegenstainde