meiner Handschriit das ich von den gestrengen Erintfesten Herrn
Hansen von Ponicker Curfiirstlicher Gnaden zu sachssen Burgk-
graf zu Magdiburgh und kamerer empfangen hab funfczig rei-
nisch fl. in Muncz yarsolt (Jahressold) auf ein halbs yar von
Pfingsten bis auf Crucis 1545 yar zu vrkunt hab ich mein ge-

wonlich bitshir darvnter gedrugt.
(gefliigelter Drache.)
	Wahrend sich Churfirst Friedrich der Grossmithige nach
der ungliicklichen Schlacht bei Mihlberg in Gefangenschaft be-
fand, war er, obschon enifernt von seiner Heimath, doch fiir
die Interessen der Kunst in derselben cifrig besorgt. Wie sehr
er seine Aufmerksamkeit auf alles richtete, was auf dieses Fach
hinwies, zeigt uns ein Brief des Grafen Ernst von Gleichen,
Statthalter von Weimar, im Jahre 1548 an ihn gerichtet. Be-
sagter Brief, den wir unter c. folgen lassen, enthalt die Ant-
wort auf einen fritheren Befehl des Churfiirsten, betreffend das
Aufhingen eines Cranach’schen Bildes und die Griinde, aus
denen das Bild nicht an der vom Churftrsten bezeichneten Stelle
aufgehingt worden sei.

Ferner geht aus dem Schreiben hervor, dass sich der Chur-
first eine Anzahl Cranach’scher Bilder nebst einem Verzeich~
nisse dessen, was der Kiinstler iiberhaupt gearbeitet, in die
Gefangenschaft senden liess. Am Schlusse wird die Fortsetzung
eines Baues in Woltfersdorff, sobald es ein ginstigerer Zustand
der Jahreszeit gestalten wirde, zugesagt.

с.
Cordull. (Cordula.)

Euer Gnaden Conterfet haben wir von dem geleitsman 2u
Erffurt empfangen, und wiewohl E. G. bevolhen das mir das-
selbe gegen dem predigstuh] vber hettenn anfmachen lassen sol-
lenn, weil aber dij leute fast alle das angesicht nach dem pre-
digsiuhl keren, so helte es nimandes dann wir, vnd wehr vnter
dem predigstuhl stet, der doch wenig seindt, sehen kennen,
darumb ist es, mit der Raethe bedenken neben dem predigstuhl,
zwischen vns vnd dem predigstuhl avfgemacht worden, vnnd
wirdet deshalb durch djj predicanten vor Euer Gnaden vieissig
zu bitten, treulich ermahmet.

Dem Furman, welcher das conterfedt gegen Erffurt bracht,
haben wir 2 fl. vnd etzliche gl. zu furlohen geben lassen.

So hetten wir auch E. G. djj taffel mit denn x tausend rit-
tern gern ehr nach anthroff geschickt, haben aber keine fuhr
darzu erlangen kénnen, wir haben aber durch jeronimus Wi-
demahn berumte Taffel heuth montags nach dorothea von hier-
aus gegen antroff geshikt, daselbst in der fuggerhaus werden
E. G. diselbe fordern lassen, vnd wir wollen das fuhrlohn von
hiraus pis gegen antroff enthrichten.

Was auch lucas Mahler neben derselben taffel vor gemahlte
tucher anher gesant das finden E. G. auff eingelegter Zedel zu
vernehmé, vnd wollen yns, mit den paiden tichern, dij gegen
Wolffersdorff sollen gesandt werden E. G. bevehls halten.

So wollen wir auch daran sein, das bemelt haus in wolf-
fersdorff zu verfertigen gegen dem friiling angefangen werden
solle, dan pis anher vnd noch hat es des ungestumben vnd vn-
bestendigen Wetters halbenn, dergleichen nit wohl leutt geden-
ken, daran nichts vorgenohmen werden kénnen, vnd wollen dij
Suma, welche E. G. daran zu verpauen verwilliget, von der
fuggergeldt nehmen vnnd darzu beifugen.

Note
Graf Ernst v. Gleichen Malerey
	(Statthalters in Weimar) Schreiben anS f. Gnaden Wolisdortl, 548
(Churf. Joh. Fr d.Grossen.) рам.
	Die Urkunde d. datirt sich ebenfalls aus der Zeit der Ge-
fangenschaft Friedrichs des Grossmiithigen, aus dem Jahre 1550.
	Der alte Herr schreibt, wie auf der ausseren Seite des Blattes
bemerkt ist, um der beiden jungen Herrn Contrefeit, welche,
wie er glaubt, Lucas Cranach auf Tafeln oder auf Leinwand
angefertigt habe, und fiigt hinzu, man mége ihm dieselben durch
den nachsten Boten nach Augsburg schicken.

4.

Nach dem wir auch von dem Alten Lucas Maler bericht,
das sein Son der Junge Lucas Maler zu Weimar sol sein ge-
wesen, Vnd wir es dafiir halten, d. L. vnd vnser Jiingster Son,
werden sich denselbigen haben abconterfeihen lassen,

Als begern Wir freuntlich d. L. wolle Vns dieselben ab-
contrafeitung, die sein vf Tafeln oder tuchern (Ttichern) gemalet
bey dem nechsten boten verwarlich zuschicken. Wollen wir
d. L. widderumb wissen zugefertigen. dath vf

Aussen: Augsburgk den 15ten
der aldte Herr schreibt, vmb der Septembris 1550.
beiden Jungen Hern Conterfeit
15 Septemb. 1550.

Unter e. folgt ein Schreiben aus dem Jahre 1551, welches
von Hans Rudolff, damals in Diensten des gefangenen Churfiir-
sten, unterzeichnet ist und verschiedene Bestimmungen tber
noch ritcksténdige an Lucas Cranach auszuzahlende Besoldung
enthalt, Am Schlusse folgt die Zusicherung der bisherigen Be-
soldung des Kinstlers auf Lebenszeit, Nachdem Cranach, vor
seiner Reise nach Augsburg, um die Auszahlung seiner riick-
standigen Besoldung eingekommen war, wird ihm mitgetheilt,
dass er dieselbe erhalten solle, sobald sich seine Aussage in
den Akten bestatigt finde; der Churfirst aber wiinscht, er mige
diese Gelder nicht seinem Sohne, zur Bezahlung von Schulden
einhandigen, sondern sie lieber der Rentei zur ‘Aufbewahrung
iiberlassen, damit er in seinen alten Tagen einen Nothpfennig
habe. Dagegen wird ihm der Gehalt fiir eine langere Zeit, in
der er sich in Wittenberg aufgehalten und seinem Herrn nicht
gedient habe, ginzlich verweigert.

е.
Lucass Maler Bestellung belangend. 1551.

Zuwissen
das mein gnedigster Herr vff Meister Lucassen Cranachs Malers
ansuchen seiner Besoldung halben, Ime miindlich dissen Be-
scheid durch mich Hansen Rudolf hatt lassen geben.

Erstlichen belangende di halbe Jharsbesoldung so Ime von
Michaelis Anno 46 bis vif ostern des 47den Jhars ausstehen
solle. Darumb wolle man sich In Registern der Renterei er-
sehen, vnnd do di Bezalung nicht gescheen, Sol jme solch halbe
Sharssold als funfzig gulden entrichtt werden.

Aber von osteren des 4?der Jhars anzufahenn bis vif den
Mitwoch nach Marie Magdalene das ist den 23den des Monats
Julij des vorschinen (vergangenen) funfzigistl. Jhars.. Weil Mei-
ster Lucas Kranach Hochgedachtem meinem gnedigistl. Herren
nicht gedinet, Sundern zu Wittenberg gewessen, Sol Ime nichts
gegeben werden. Wie es den auch Meister Lucas zufriden ist,
und di forderung fallen zu lassen gewilliget.

Vnd dieweil gedachter Meister Lucas den 23den Julij Im
funfzigst] Jbar das ist der Mitwoch nach Marie Magdalene vff
hochermelts meins gnedigistl. Herren Begerenn. Zu sein Fl.
gn, gein Augsburgk komen und widderumb bey $ f g sich zu
dinst eingestelt. So sol von solcher Zeit anzurechnen Ime alle
Jhar Vund di Zeit seins lebenns ain hundert gulden Muntz fol-
genn vnd gereicht werden. Als where vif den Jungstverschinen
drey vnd zwanzigistl. tag des monats Julij disses jezitlauffenden
ain vnd funfzigistl. Jhars ein Jharsold vertaget vnd verfallenn.

Als ist Ime solch vertagts und verfallenen anderthalb Jhe-
rigen besoldung halben, vnd was Kunftiglich weiter fellig wiirde
	werden der Bescheid gegeben, das er solche felhafttige besol-
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