als auch fir die folgenden Ausstellungen des westlichen Cyclus bestimmt.
Die Kosten jeder Ricksendung oder Weitersendung, an dem Schlusse
des Cyclus oder an nicht zum westlichen Cyclus gehdrende Vereine,
libernimmt nur der betreffende Verein, welcher sich vor dem Empfange
auf erfolgte Anfrage dazu ausdriicklich verpflichtet.

f. Wegen schwererer Sendungen, insbesondere von plastischen
Kunstgegenstanden, bedarf es gleichfalls vorheriger Anfrage mit Angabe
des Gewichts, und der Zustimmung des betreffenden Vereins.

g. Die Kunstyereine zu Halberstadt und Halle nehmen directe Sen-
dungen von Collis tber zwei Centner Gewicht, oder 2u einer Fracht
von mehr als zwei Thaleru fiir den Centner, auf ihre Kosten nur auf
vorherige Anfrage und erfolgte Zustimmung an.

h. Bei allen Sendungen aus nicht zum deutschen Zollvereine ge-
hdérenden Staaten ist anf den Declarationen und Frachtbriefen die Bitte
auszusprechen: die Steuerbehérden mégten die Collis unerdéffnet an den
Bestimmungsort gelangen, und hier erst die Revision und Abfertigung
geschehen lassen.

Zur Erleichterung fiir die Herren Kiinstler werden

in Berlin Herr Commerzien-Rath, Kunsthindler L. Sachse,

in Dresden Herr Finanz-Kalkalator Kretzmer,

in Diisseldorff Herr Professor, Inspector Wintergerst,

und in Miinchen Herr Conservator H. J. Fried
die Versendung der ihnen in Kisten tibergebenen Kunstwerke zu iber-
nehmen und auf Verlangen nahere Auskunft zu ertheilen, so gefallig sein.
	Zu eigner Sicherheit der Absender ist es nothwendig, dass die
Gemilde etc. in angemessen starken Kisten, héchstens zu zweien, ver-
packt, mit Schrauben befestigt, und die Fugen mit Papier verklebt
werden. Gemalde in geeigneten, mit gefarbtem Papier ausgeklebten
Kisten, werden wir gern mit denselben aufstellen,

Jedes Gemalde auf der Riickseite des Rahmens und am Deckel der
Kiste mit einem Zettel zu versehen, welcher Namen und Wohnort des
Kinstlers, genaue Bezeichnung des Gegenstandes, den Aussersten Ver-
kaufspreis und die Adresse der Riicksendung enthalt, ist durchaus noth-
wendig, weil im Unterlassungsfalle der Absender jede Gefahr der Ver-
wechselung und unrichtigen Weitersendung zu tragen hat,

Fir jede Angabe, insbesondere fiir die Orginalitét der Kunstwerke,
hat der Einsender zu haften, Kopien bleiben ausgeschlossen, zu geringe
und ungeeignete Sachen werden zurickgewiesen.

Die Vereine kénnen nur fiir den Schaden aufkommen, der erweis-
lich durch ihre Schuld geschieht, daher auch nicht fir die Gefahren
des Transports oder far die garanliren, welche durch Krieg, Aufrubr
oder Unglicksfalle entstehen kéanten.

Dagegen werden die Kunstvereine die beste Firsorge fir die Er-
haltung der Gemalde und Rahmen treffen, den ungefaéhren Werth der-
selben gegen Feuersgefahr versichern, den Transport unter sich durch
die Eisenbahnen bewirken, auf moéglichst giinstige Aufstellung bedacht
sein und die Vermittelung des Verkaufs bereitwilligst und ohne alle
Vergitigung tibernehmen.

Die Anzeige der Ritcksendung wird im September, die Ricksen-
dung selbst gleichfalis von Cassel bis Anfang October bewirkt, fir
Schuld unterbliebener Riicksendung oder Verwechselung haften die Ver-
eine nur bis Ende 18515 néthig scheinende Nachfragen werden daher
spalestens bis am 1. December c. erbeten.

Alle an die Kunslvereine und deren Geschaftsfihrer zu richtende
Schreiben erwarten wir frankirt, oder unter Kreuzband mit der
Bezeichnung: ,Angelegenheilen des Kunstyereins zu... .*
far den Kunstvercin ze Hannover an Herrn Hofbaumeister Vogell,
» Ualberstadt an den Stadtrath Dr. Lucanus,

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Magd eburg ап   Негга Stadtrath Grubitz,
Halle » » Dr. med. Weber,
Gotha » » Director Looff,
Braunschweig ,, Architect Wansbroot,
Cassel » y» Yon Schmerfeld.!
	Im Auftrage der westlich der Elbe verbundenen Kunstvereine
	deren Hauptgescaaltstihrer
Dr. Lucamus.
Halberstadt, am 1. December 1850.
	deutschen Kiinstlern, die Lust haben sollten, Werke nach Hol-
land zu senden, anempfehlen. In dem schénen Ausstellungssaale
konnen bei durchaus gleichmassigem Falllicht sammtliche Bilder
gut aufgestellt werden, wahrend bei den staédtischen Ausstel-
lungen im Akademiegebiude die Kunstwerke in 6—7 verschie-
dene, mehr oder minder gut erhellte Sale vertheilt werden
miissen. Da tiberdiess die Gesellschaft Arti et Amicitiae 5 pCt
yom Erlése der verkauften Kunstwerke sich vorbehalt, so liegt
es um so mehr in ihrem Interesse fiir gute und unpartheiische
Aufstellung Sorge zu tragen.

Diese 5 pCt. der verkauften Kunstsachen, so wie die Ueber-
schiisse der jahrlichen Beitrige und Eintrittsgelder fir die Aus-
stellungen fliessen in die Wittwen- und Waisenkasse der Ge-
sellschaft, ein Fonds der jahrlich anwachst und dessen Zinsen
den Hinterbliebenen verstorbener Kinstler zugetheilt werden.
Die Gesellschaft steht unter besonderem kéniglichem Schutze.

Am 22. November starb hier der Portrait- und Historien-
maler L. Moritz, 77 Jahre alt. Dieser Nestor der hollandi-
schen Malerschule, cin vielseitig gebildeter Mann, hat zu seiner
Zeit in mannigfacher Weise zum Wiederaufblihn der hollan-
dischen Schule beigetragen und namenilich im Portrailfach sehr
	Tiichtiges geleistet.
	Eéunstvereine.
	Kunstausstellungen des westlichen Cyclus im Jahre 1801.
	Die unter sich verbundenen Kunstvereine westlich der Elbe, in den
Siadten Hannover, Halberstadt, Miagdeburg, Gotha,
Braunselhweig und Cassel, werden auch im Jahre 1851 einen
Cyclus von regelmassig auf einander folgenden Kunstausstellungen ver-
anstalten und ersuchen daher alle namhaften Kinstler Deutschlands und
des benachbarten Auslandes, diese. Ausstellungen mit geeigneten Werken
ihrer Hand zu unterstitzen und zu beschicken.

Da der Verkauf von Gemalden etc. auf unseren Ausstellungen stets
und selbst im Jahre 1849 ein, fiir die Zeitverhdltnisse ausserordentlich
ginstiges Resultat gewahrt hat, die Vereine fir 1851 ther ansehnliche
Mittel zu gebieten haben und des hier sehr verbreiteten warmen Kunst-
sinnes wegen auch auf eine rege Betheiligung des Publicums zu rechnen
sein wird, so stehet selbst ein Absatz von Kunstwerken von bedeu-
tendem Werth in Aussicht.

Die betreffenden Anmeldungen mit genauer Angabe des Gegen-
standes, der Сгбззе im Lichten und des aussersten Verkanfspreises,
bitten wir spatestens 14 Tage vor dem Schlusstermin der Ablieferung
an uns gelangen zu lassen. Dieser ist

for den Kunstverein zu Hannover der 20. Februar 1851.

- oo & , Halberstadt , 20. Marz c.
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20. Ма с.
20. Juni c.
20. Тай с.
20. August c.
	Fir alle fur die Kunstausstellungen geeigneten Kunstwerke, weiche
bis zu den hier genannten Terminen eintreffen, tibernehmen die Vereine
die Kosten der Hin- und Ritcksendung unter folgenden Beschrankungen
und Bedingungen:

a. Nachnahmen fir Verpackung und sonstige Spesen werden
nicht vergitet; mit Auslagen der Art bleiben die Kunstwerke belastet.

b. Postsendungen werden nur franco angenommen.

c. Die Transportkosten fir verkaufliche Gemalde ete., die sich nicht
mehr in erster Hand befinden, fallen, wenn nicht zuvor ein anderes
Abkommen getroffen, stets den Besilzern oder Disponenten zur Last.

d. Sendungen yon andern Kunstausstellungen werden nur franco
angenommen,

e. Alle an einen Ort in dem Cyclus gesendelen Kunstwerke gelten
	Verlag von Rudolph und Theodor Oswald Weigel in Leipzig — Druck von Gebr Unger in Веги.