Die Statue des Athleten, mit Umrissabbildung. Wir haben tber die Auffindung dieser antiken Statue in No. 1 des 1. Jahrgangs berichtet. Der Verf. dieser Artikel kommt zu dem Resultat, dass man weder einen Polyclet noch einen Lysippus vor sich habe, dass man héchstens annehmen kénne, das Werk stamme aus der Schule des Letzteren. Man miisse sich eben daran ge- niigen lassen, jetzt doch einen wirklichen Apoxyomenos 2u besitzen. Allerdings existirte er bisher nur im Plinius. — Der wissenschaftliche Congress zu Nancy. — Brief von №. Leclerc iiber die Ruinen von Trefaced (Algerien). — E. de Rougé: Der Papyrus von Turin. — Brief von Chaudruc de Cra- zannes uber eine Inschrift des Museums von Saintes. — Gil- bert: Das Siegel des Jean Troussevache, Stiftsherrn von Mans. — Programm eines Werkes, betitelt: ,, Documents numisma- figques pour servir & Chistoire des Arabes ФЕзрарте“ раг А. de Гопоремег. Novitatenschau. Portrait I. K. H. der Prinzessin von Preussen, ge- malt von Winterhalter, lith, von Fischer. Pendant zum Portrait S. K. H. des Prinzen. Preis: vor der Schrift auf chin. Papier 3 Thir., mit der Schrift 2 Thlr. — Berlin, C. G. Liide- ritz’sche Kunstverlagshandlung. Johann Georg Muller, ein Dichter- und Kinstterleben von Ernst Férster. St. Gallen, Scheitlin und Zollikofer 1851. —. 363 SS , mil Portrait des Kiinstlers (gestochen von Gon- zenbach), 3 Kupfertafeln und einem Holzschnilt. Réevue archéologique etc. VII. an. 9 liv. 15. Dec. Paris 14250. A. Leleux. — Inhalt: J. Courtet: Romische Villen und merowingische Kirchhéfe der unteren Seine (vgl. Jahrg. I. No. 34.) mit Abbildung. — E. Vinet: Die Ausgrabungen von Trastevere. rogram im der Ausstellung von Gemilden, Zeichnungen, Kupferstichen, Bildwerken, Bauplanen u.s. w., welche in Haag (Konigreich der Niederlande) im Jahre 1851 von lebenden Kiinstlern veranstaltet werden wird. Nachdem die Regierung des Haag festgesetzt hat, dass in dieser Stadt, im Monat Mai 1851, eine allgemeine Ausstelfung von Werken lebender Kunstler, sowohl des Aus— als Inlandes, stallfinden soll, beeilt sich die von der Direction gedachter Ausstellung beauftragle Com- mission, 2ur Kenntniss der Malervereine, der Kinstler und der Beschitzer der schonen Kinste die nachfolgenden Bestimmungen zu bringen: Art. 1. Die Ausstellung wird im Lokal der Maler-Akademie auf der Prinzess-Gracht im Haag stalttlinden. Art. 2. Der Saal wird vom 19. Mai bis zum 21. Juni 1851 gedffnet sein, doch behalt sich die Commission das Recht vor, diesen Termin um einige Tage zu verlangern. Art. 3. Die far die Ausstellung bestimmten Gegenstande (die Gemalde, Zeichnungen und Kupferstiche in angemessenen Rahmen} missen portofrei, unter der Adresse der Commission, vom 14. April bis 3.Mai i851 Nachts 12 Uhr, nach dem obengenannten Loka geschafft werden. Nach dieser Zeit wird kein Gegensland, aus welchem Grunde und unter welchem Vorwande es auch immer sei, angenom- men werden. (Diese Bedingung wird streng beobachtet werden.) Art. 4. Dem Secretair der Commission ist zuyor von der Absendung der genannten Gegenslinde, und zwar in portofreien Brie- fen, Nachricht zu geben. Diese Briefe missen die Namen, Уогпашеп und den Aufenthaltsort des Kinstlers und des Spediteurs, sowie eine kurze Beschreibung der Gegensténde und den Kistenstempel enthalten. Die Herren Kinstler, welche ihre Werke zu verkaufen winschen sollten, werden gebeten, jener Angabe die Note iber ihre Preise beizufiigen; und die, welche es vorziehen sollten, dass sich ihre Werke bei einer etwaigen Verloosung nicht betheiligten, werden dies gleich- falls zu erwahnen haben. Die fremden Herren Kinstler werden ausserdem ersucht, ein Handels- oder Commissionshaus im K6nigreich der Niederlande, oder sg auch eine bekannte, in demselben ans&ssige Person namhaft zu machen, an welche die Commission die Ricksendung der ausgestelllen Sticke bewerksteligen konnte. Art. 5. Es wird kein Gegenstand, der bereits auf einer Ausstellung in dieser Stadt gewesen ist, so wenig wie Copieen in Oel von Gemalden, oder Zeichnungen yon Zeichnungen zugelassen werden. Die Commission behalt sich das Recht vor, die an. sie gelangten Gegenstande zuzulassen oder zurickzuweisen. Diejenigen, welche sie fiir nicht zulassig halten sollte, werden vor der Eréffnung des Saals unter den angegebenen Adressen zuriickgeschickt werden. Art. 6. Die von anderen Personen, als den Urhebern selbst, eingesandten Gegenstaénde werden nur auf die von diesen geschr.ie- bene Autorisation zugelassen. Art. 7. Alle ausgestelitcn Gegenstande sollen bis zum definitiven Schluss der Ausstellung unter der Obhut der Commission bleiben 5 welche alle nur шбойеве Sorge fir sie tragen wird, ohne jedoch in dieser Hinsicht irgend eine Verantwortlichkeit zu аБегпейтеп. — Kein Gemalde wird vor dem Schluss der Ausstellung ausgelietert. Art. 8. Die Commission wird den Kinstlern von jedem stattgefundenen Verkauf sofort Nachricht geben; sie wird, hinsichllich der zum Verkauf gestellten Sticke, keinen ohne ihr Wissen geschlossenen Kauf anerkennen und sie behalt sich ausserdem die Prioritaét bei уедет anderen in Concurrenz mit ihr geschehenen Verkaufe vor. Art. 9. Wahrend der vierzehn Tage, welche auf den definitiven Schluss der Ausstellung folgen, werden die Gegenstande, welche dieselbe gebildet haben, portofrei nach dem Wohnort der inlandischen Kunstler zurickgeschickt werden; die nach dem Auslande bestimmten sollen die Portofreiheit bis zu den, dem Art. 4. gemass angegebenen Adressen geniessen. Art. 10. Die Commission wird die an sie gerichteten Reklamationen nur in so fern bericksichtigen, als sie wahrend der drei Mo- nate nach dem definitiven Schluss der Ausstellung an sie gelangen werden. Die Commission schmeichelt sich, dass die Herren Ainstler und Beschitzer der schonen Kiinste ihrerseits wetteifern werden, um die- ser Ausstellung einen guten Erfolg zu sichern und den Glanz derselben zu erhodhen. Haag, den 4, Januar 1851. Die von der Direction der Ausstellung beauftragte Commission. Das Namen -Kegister des vorigen Jahrgangs wird baldigst nachgeliefert werden. Verlag von Rudolph und Theodor Oswald Weigel in Leipzig. — Druck von Gebr. Unger in Berlin