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	projektirten Centralkommission wirklich Sachverstandige in der
(archdologischen) Hauptrichtung der Anstalt sich vorfinden sollten,
so wird diess reine Sache des Zufalles sein, eine Basis, auf
der man solide Bauten sonst nicht zu errichten pflegt. Allein
auch damit ist der Widersinn noch nicht geschlossen. Eine
wahrhaft ungeheuere Thatigkeit, auch fiir die Sachverstandigsten
nur mit eiserner Beharrlichkeit und vollster Hingebung zu be-
waltigen, wird die Centralkommission zu entfalten haben. Sie
	-besteht aber durchaus aus Mannern, deren Amtsberuf ihre Zeit
	 

 

und Kraft in ganz anderen Richtungen in Anspruch nimmt, welche
also der neuen Anstalt nur ihre Nebenstunden, nur ihre ge-
ringste Krafl zuwenden kénnen. Wie man bei den trefflichen
Mustern, die Frankreich, Belgien darbieten, wie man im Hin-
blick auf deutsche wenn auch minder genigende abnliche An-
stalten, so ganz gegen alle Erfahrung und, sagen wir es nur
ganz offen, so ganz ohne Sachverstaindniss, logisch schlecht
gegliederte Paragraphe in wenig wiirdiger Sprachform zusam-
menselzen und das fiir die Gliederung einer neuen Staatsanstalt
fix Erhaltung und Erforschung der historischen Denkmale des
Kaiserreiches halten konnte, wird eben nur begreiflich, wenn
man die Art des Zustandekommens kennt. Eine Hoffnung blieb
den tiber die Verordnung des Handelsministeriums Erstaunten
noch ubrig, dass néimlich der Herr Handelsminister selbst Ge-
legenheit gefunden habe, sich die Organisation néher zu be-
sehen und sie dann, da er seine vortreffliche Absicht verfehlt
sah, zu verwerfen. Man vernahm auch bald, dass der Unter-
richtsminister sich mit seinem Kollegen in Einvernehmen iiber
die Herstellung einer zweckmassig eingerichteten Staatsan-
stalt fiir die historischen Denkmale gesetzt habe und eine
Commission von Sachverstaéndigen zusammenzurufen beabsichtige,
welche die Grundsatze, von welchen bei einer solchen Organi-
sation auszugehen sei, feststellen sollte, um dann den Delegirten
seines Ministeriums als Instruktion fiir ihr Verhalten bei jener
aus Ministerialbeamten und Sachverstindigen zusammenzusetzen-
den allgemeinen Commission, welche die ganze Einrichtung zu
berathen und zu beschliessen hatte, als Norm und Leitfaden zu
dienen. Wirklich ergingen auch die Einladungen zu diesen Be-
rathungen im Unterrichisministerium an die HH. Chmel, Eitel-
berger, Feil, Hauslab, Heider, Melly, Résner durch
den Ministerialrath Grafen Franz Thun, welcher den Sitzungen
prasidirte, bei welchen die Einigungspunkte bald gefunden waren.
Seitdem sind sechs Wochen verflossen, ohne dass iiber den
weiteren Fortschrilt der Verhandlungen irgend etwas verlautet
hatte, wir fiirchten, ohne dass seitdem irgend ein Fortschritt
staitgefunden habe, In der Zwischenzeit aber ruht das Werk
der Zerstorung nicht. Nachrichten von Vandalismen aller Art,
durch die friher erwahnten Anlasse veriibt, kommen fort und
fort in allen Kronlindern vor, die der Eintritt der milderen
Jahreszeit zu einer erschreckenden Héhe steigern wird, wenn
bis dahin die mit gutem Willen so leicht und rasch einzurich-
tende Staatsanstalt noch immer nicht angefangen hat, aus der
papiernen Hille heraus ins praktische Leben zu treten. Ein
Staatsschiff, dessen Anker im historischen Grunde am sichersten
haften, hat alle Ursache fiir den Schutz und die Befestigung
desselben zu sorgen, ein Reich, das sich zu den Cullurstaaten
zahit, darf an dem edelsten unersetzlichen Nachlasse seiner
Vergangenheit keine Minderung durch fremde Barbarei und
eigene Gleichgiltigkeit eintreten lassen. Ist das Ministerium
wirklich so von der politischen wie wissenschaftlichen Wich-
ligkeit der historischen Denkmale durchdrungen, wie es nach
dem Vorangegangenen angenommen werden muss, so wird es
nicht Iange zégern, die Staatsanstalt, welche ausschliesslich
dafiir bestimmt ist, in zweckmassiger Gestalt und zu rechter
das heisst: nachster Frist ing Leben treten zu lassen. Wir
	richtungen“ zu diesem Zwecke in Aussicht stellt. Mit Freuce
und Dank begriissten die Freunde der heimischen Kunst und
der nationalen Denkmale diesen Erlass, (wie insbesondere Be-
richte aus Salzburg erkennen liessen) mit Spannung sahen sie
den ,,umfassenden Einrichtungen“, die endlich unseren Denkmal-
schatz bewahren, feststellen, zuganglich machen sollten, ent-
gegen. Zwar war manches beunruhigende Gerticht aufgetaucht,
aber man wollte nicht daran glauben. Am 31. Dezember er-
hielt der Vorschlag des Handelsministeriums die Sanktion des
Kaisers und in dem von diesem Ministerium besonders heraus-
gegebenen Verordnungsblatte vom 4. Jénner d. J. sind bereits
die ,Grundztige* der Organisation fiir die Staatsanstalt ,,zur
Erforschung und Erhaltung der Baudenkmialer* enthalten. Diese
Einrichtung aber ist eine ganzlich verfehlte, weil sie von Prin-
zipien ausgeht, welche in ihrer Anwendung die Zwecke der
Anstalt nicht nur nicht erreichen lassen, sondern diesen Zwecken
geradezu entgegenarbeiten. Wahrend die Privatthatigkeit weder
ausreichend noch forderlich zur Erhaltung der historischen Denk-
male des Reiches sich erwiesen hatte, wird der gréssere und
wichtigere Theil der Altributionen der neuen Anstalt der Privat-
thatigkeit tiberlassen. Wahrend bittere Erfahrungen bewiesen
haben, dass das Halbwissen der Dileltanten den Denkmalen
argen Schaden zugeftigt hat, wird auf die Privatthatigkeit haupt-
sichlich der Dilettanten Werth gelegt. Wahrend die Gefahr,
welche die archiologische Unwissenheit der Baubeamten den
schadhaften Denkmalen bringen kann und gebracht hat, Nie-
mand verkennen kann, sollen die Restaurationen von diesen
Baubeamten besorgt, sollen sie den Dilettanten zur Verfiigung
gestellt werden. Wahrend bei der Gleichgiilligkeit der Land~
bevélkerung und der Kleinstadigemeinden ein freiwilliges Ein-
gehen auf Winsche, die irgend unbequem oder wohl gar kost-
spielig sind, nicht im Geringsten zu erwarten ist, ist weder
den dilettirenden Conservatoren eine offizielle Autoritat einge-
réumt, noch durch einen behérdlichen Mittelpunkt dafiir ge-
sorgt. Wa&ahrend die mannigfachste Verschiedenheit der Besitz-
titel und der Eigenthumsverhalinisse bei den Erhaltungs—Kosten-
anschlagen und bei dem Einschreiten der Anstalt in Betracht
kommt, ist weder durch Einzelbestimmung noch durch einen
allgemeinen Grundsatz iiber die Dependenz eines historischen
Denkmals vom Staate auch nur eine Sylbe vorgesehen. Wah-
rend die laufenden Geschafte und Arbeiten der Anstalt eine
fixe Geldausstattung derselben unumgéanglich nothwendig machen,
wird von dem Vorzuge der Kostenlosigkeit, den sie durch Ueber-
weisung ihrer Aufgaben an die Privatthatigkeit habe, gesprochen,
da doch die geringste Position irgend eines praktischen Falles
die grobe Tauschung, die den Verfasser blendete, klar machen
musste. Damit ist aber die Verkehrtheit der Einrichtung bei
weitem nicht erschépft. Den Mittelpunkt, in welchem dic geld-
lose, dilettanto - btireaukratische Privatthatigkeit in den Kron-
landern sich konzentrirt und von dem wieder die Impulse dahin
ausstrahlen, ist die Centralkommission in Wien. Man sollte nun
vermuthen, dass wenigstens die volle Sachverstindigkeit der
Leitenden im Centrum die Mangelhaftigkeit der Krafte in der
Peripherie weniger fihlbar machen, deren bésen Geliisten einen
straffen Ziigel anlegen kénne. Man wiirde gross irren. Nicht
Sachverstandigkeit ist das Erforderniss eines Mitgliedes der
Centralkommission, sondern dasselbe muss einer der folgenden
Corporationen angehdren: Ministerium des Innern, item des
Cultus und Unterrichtes, item des Handels, Akademie der Wis-
senschaften, Akademie der Ktinste. Bei allen diesen Corpora-
tionen ist Kenntniss der Archdologie ein hors d’oeuvre, mit
Ausnahme der Akademie der Wissenschaften, die aber ein ein~
ziges Mitglied hat, das rémische und keines, welches christ-
liche mittelalterliche Archiologie betriebe. Wenn also in der