4, Sie ertheilen die Aufgaben far die Auffthrungen bei
den 6ffentlichen Sitzungen und geben

5. auch die Aufgabe fiir die grosse dffentliche Preisbe-
werbang.

Was nun die Geldmittel anbetrifft, so glaubte man zu den
Prasenzgeldern fiir die Mitglieder, zur Remuneration derselben
fir unentgelilich zu ertheilenden Unterricht, zu Unterstiitzungen
von Eleven, zu Ermunterungspramien und endlich zum grossen
Reisestipendium jihrlich 1200 Thlr. zu bediirfen. Zur Deckung
dieser Summe dagegen wurden vorgeschlagen: das Gehalt Zel-
ter’s, eine Quote von den 6ffentlichen Kunstausstellungen, Con-
certe von den pramiirten Elevenarbeiten, der Ertrag fiir Billets
gu der Frtihlingssitzung der Akademie. Im Ganzen 1560 Thlr.
Sollle der Vorschlag wegen der Concerte und des Billetverkaufs
nicht gebilligt werden, so wurde anheimgegeben, dass eine
Aenderung in der Folge der Concurrenz um das Reisestipen-
dium eintrete, und zwar so, dass kiinflig die Maler alle drei
Jahre, Bildhauer, Musiker und Architekten aber abwechselnd
jedes vierte und fiinfte Jahr zur Concurrenz kamen.

Durch Cabinets-Ordre vom 31. Marz 1833 erhielten diese
Vorschlage in so weit Verwirklichung, als darin die Bestim-
mung enthalten war: dass die Akademie der Kinste oberste
Musikbehérde bleiben und sich in dieser Stellung als Schule
auf Beférderung der musikalischen Composition beschranken
solle; dass zu diesem Behuf unter den Theoretikern von Ruf,
welche Neigung und Talent hatten, eine Schule fiir die Com-
position zu bilden, drei ordentliche Mitglieder erwahlt wiirden,
die fir ihre, je nach den Umstinden erforderliche Theilnahme
an den (Senats-)Silzungen und fiir den Unterricht janger Com-
ponisten aus dem erledigten Zelter’schen Gehalte (von 660 Thirn.)
entschidigt werden sollten; und dass die Akademie unter aus-
gezeichnelen Musikverstandigen und Componisten ausserordent-
liche und Ebren-Mitglieder zu wahlen berechtigt sein solle.

Hiernach wurde ein Reglementsentwurf abgefasst, dessen
Hauptpunkte die’ folgenden waren:

Die musikalische Sektion der Akademie sollte aus ordent-
lichen, Ehren- und ausserordentlichen Mitgliedern bestehen.
Zu den erstgenannten konnten nur Componisten von verdientem
Ruf, sowohl einheimische als auswarlige, zugezogen werden.
Zur Ehrenmitgliedschaft konnten auch Musikversténdige von
Rang und Einfluss, zur ausserordentlichen ausnahmsweise auch
verdiente praktische Musiker gelangen.

Drei ordentliche Mitglieder ireten in den akademischen Se-
nat, und sei dabei darauf zu sehen, dass jede der drei Haupt-
arten der Musik, die kirchliche, die dramatische und die freie
Instrumentalmusik im Senate reprasentirt werde.

Als Schule bleibe die Sektion auf die Beférderung der
musikalischen Composition beschriinkt und die in den Senat be-
rufenen Mitglieder tibernehmen den Unterricht in der theoreti-
schen Musik und die Leitung der Uebungen junger Componisten.

Die halbjahrigen Priifungsaufgaben, so wie die Aufgaben
fiir die grossen, elwa alle fiinf Jahre zu veranstalienden mu-
sikalischen Preisbewerbungen diirfen nur ernsten Inhalts sein.

Der Entwurf zum Reglement und Lehrplan der akademi-
schen Schule fir musikalische Composition enthilt die folgen-
den Hauptbestimmungen:

Der sich meldende Zégling wird einer Priifung der drei
Senatsmitglieder der musikalischen Seklion unterworfen. Die
Probeaufgabe besteht in der Anfertigung cines mehrstimmigen
Vokal- und Instrumentalsatzes, und zwar ohne Hilfe und Vor-
bereitung im Akademie-Gebaude. Fertigkeit in der Behand-
lung eines Instruments, besonders des Klaviers, ist auch uner-
	lasslich.
Der auf drei Jahre festgesetzte Lehrkursus begreift Fol-
	unerreichte Vollendung, Ausbreitung und Wichtigkeit zu уег-
leihen.

5. Die Kirchenmusik sollte dem Goltesdienste nicht als ein
Fremdartiges aufgedrungen, sondern als wesentlicher Theil des-
selben mit allen tbrigen kirchlichen Akten in Einklang gesetzt
	werden.
6. Und zwar sollten alle Kirehen der Monarchie Theil daran
	haben.

Die weitere umfangliche Entwickelung beruht schon auf
denselben Grundsitzen, nach welchen Hr. Marx seine neue
Denkschrift tiber das Musikwesen, wovon weiler unten ausfihr-
lich die Rede sein wird, ausgearbeitet hat.
	Nach Zelter’s Tode Беашгасе @е Кипя-АкКадепие cine
noch mit ihm berathene zweckmassigere Organisation der Ab-
theilung fir Musik, welche hauptsiehlich darauf hinausging,
junge Componisten zu bilden. Die deshalb von der Akademie
der Kinste eingereichte Vorstellung hebt besonders hervor, wie
neben einer bewundernswirdigen Vollkommenheit der musika-
lischen Exekution, als deren Beispiel die Berliner Singaka-
demie angefihrt wird, die erfindende Musik ganz darnieder-
liege. Die Anstellung eines einzelnen Lehrers der Composition
ward zur Abhiilfe dieses Uebelstandes nicht fiir geniigend ge-
halten. Ferner ward darauf aufmerksam gemacht, dass eine
erfolgreiche Wirksamkeit fir die Ausbildung junger Componisten
nicht ohne Geldmittel méglich zu machen sei. Nicht so schnell
und frih, wie bei dem austibenden Musiker, biete sich hier
der Erwerb. Reisen und umfangliche Studien seien nethwendig.
	Dann aber liege es auch in dem Wesen einer der Kunst ge--
	widmeten Offentlichen Sorgfalt, dass sie Ermunterungen gebe,
Preise ertheile. Wenn daher eine Klasse der musikalischen
Composition bei der Akademie in Wirksamkeit getreten, so wir-
den die 6ffentlichen Sitzungen derselben nicht mehr stumm und
	klanglos sein und neben der Ausstellung der zeichnenden Kinste  
	werde die Auffihrung der gebilligten Probearbeiten junger Com-
ponisten hergehen. Dadurch wiirde zugleich der Beférderung
des ernsten kirehlichen Musikstyls gedient, indem fir solche
Auffihrungen nur Motetten, Fugen, kleine Oratorien und ahn-
liche dem Kirchenstyl angehérige Formen zuzulassen waren.
Alle fiinf oder sechs Jahre miisste ein Reisestipendium durch
eine musikalisehe Preisbewerbung erlangt werden kénnen. Als
Beispiele wurden Paris und Florenz angefithrt.

Eine andere Ursache, welche es wiinschenswerth mache,
statt eines einzelnen Senatsmilgliedes fiir Musik alle ersten Com-
ponisten der Hauptstadt mit sich als Mitglieder zu vereinigen,
fand die Akademie in den nicht selten eingehenden, auf Musik
bezitglichen Anfragen. Die bisherige Begutachtung solcher Ge-
genstande war also lediglich die Privatmeinung eines einzelnen,
wie auch immer berihmten Musikers, nicht aber die Entschei-
dung einer obersten Belorde.

Die Akademie beantragte also, dass kiinftig alle ausge-
zeichneten Componisten in derselben Art, wie die Meister der
ubrigen schénen Kiinste, zu Mitgliedern der Akademie erwahlt
werden kénnten. In folgende Punkte fasste sie dic Thatigkeit
derselben zusammen:

1. Die Componisten nehmen Antheil an den Senatssilzungen
wenn musikalische Gegenstinde abgehandelt werden, so wie an
den Plenar- und 6ffentlichen Sitzungen.

2. Sie begutachten alle der Akademie vorgelegie, auf Mu-
sik Bezug habende Anfragen, Abhandlungen, Antrage v. dgl.

3. Uebernehmen den Unterricht in der theoretischen Musik

und die Leitung der Uebungen junger Componisten. (Der die
	Ausubung betreffende Musikunterricht wird als nicht zur Aka-
	mie gehérig betrachtet.)