4, Sie ertheilen die Aufgaben far die Auffthrungen bei den 6ffentlichen Sitzungen und geben 5. auch die Aufgabe fiir die grosse dffentliche Preisbe- werbang. Was nun die Geldmittel anbetrifft, so glaubte man zu den Prasenzgeldern fiir die Mitglieder, zur Remuneration derselben fir unentgelilich zu ertheilenden Unterricht, zu Unterstiitzungen von Eleven, zu Ermunterungspramien und endlich zum grossen Reisestipendium jihrlich 1200 Thlr. zu bediirfen. Zur Deckung dieser Summe dagegen wurden vorgeschlagen: das Gehalt Zel- ter’s, eine Quote von den 6ffentlichen Kunstausstellungen, Con- certe von den pramiirten Elevenarbeiten, der Ertrag fiir Billets gu der Frtihlingssitzung der Akademie. Im Ganzen 1560 Thlr. Sollle der Vorschlag wegen der Concerte und des Billetverkaufs nicht gebilligt werden, so wurde anheimgegeben, dass eine Aenderung in der Folge der Concurrenz um das Reisestipen- dium eintrete, und zwar so, dass kiinflig die Maler alle drei Jahre, Bildhauer, Musiker und Architekten aber abwechselnd jedes vierte und fiinfte Jahr zur Concurrenz kamen. Durch Cabinets-Ordre vom 31. Marz 1833 erhielten diese Vorschlage in so weit Verwirklichung, als darin die Bestim- mung enthalten war: dass die Akademie der Kinste oberste Musikbehérde bleiben und sich in dieser Stellung als Schule auf Beférderung der musikalischen Composition beschranken solle; dass zu diesem Behuf unter den Theoretikern von Ruf, welche Neigung und Talent hatten, eine Schule fiir die Com- position zu bilden, drei ordentliche Mitglieder erwahlt wiirden, die fir ihre, je nach den Umstinden erforderliche Theilnahme an den (Senats-)Silzungen und fiir den Unterricht janger Com- ponisten aus dem erledigten Zelter’schen Gehalte (von 660 Thirn.) entschidigt werden sollten; und dass die Akademie unter aus- gezeichnelen Musikverstandigen und Componisten ausserordent- liche und Ebren-Mitglieder zu wahlen berechtigt sein solle. Hiernach wurde ein Reglementsentwurf abgefasst, dessen Hauptpunkte die’ folgenden waren: Die musikalische Sektion der Akademie sollte aus ordent- lichen, Ehren- und ausserordentlichen Mitgliedern bestehen. Zu den erstgenannten konnten nur Componisten von verdientem Ruf, sowohl einheimische als auswarlige, zugezogen werden. Zur Ehrenmitgliedschaft konnten auch Musikversténdige von Rang und Einfluss, zur ausserordentlichen ausnahmsweise auch verdiente praktische Musiker gelangen. Drei ordentliche Mitglieder ireten in den akademischen Se- nat, und sei dabei darauf zu sehen, dass jede der drei Haupt- arten der Musik, die kirchliche, die dramatische und die freie Instrumentalmusik im Senate reprasentirt werde. Als Schule bleibe die Sektion auf die Beférderung der musikalischen Composition beschriinkt und die in den Senat be- rufenen Mitglieder tibernehmen den Unterricht in der theoreti- schen Musik und die Leitung der Uebungen junger Componisten. Die halbjahrigen Priifungsaufgaben, so wie die Aufgaben fiir die grossen, elwa alle fiinf Jahre zu veranstalienden mu- sikalischen Preisbewerbungen diirfen nur ernsten Inhalts sein. Der Entwurf zum Reglement und Lehrplan der akademi- schen Schule fir musikalische Composition enthilt die folgen- den Hauptbestimmungen: Der sich meldende Zégling wird einer Priifung der drei Senatsmitglieder der musikalischen Seklion unterworfen. Die Probeaufgabe besteht in der Anfertigung cines mehrstimmigen Vokal- und Instrumentalsatzes, und zwar ohne Hilfe und Vor- bereitung im Akademie-Gebaude. Fertigkeit in der Behand- lung eines Instruments, besonders des Klaviers, ist auch uner- lasslich. Der auf drei Jahre festgesetzte Lehrkursus begreift Fol- unerreichte Vollendung, Ausbreitung und Wichtigkeit zu уег- leihen. 5. Die Kirchenmusik sollte dem Goltesdienste nicht als ein Fremdartiges aufgedrungen, sondern als wesentlicher Theil des- selben mit allen tbrigen kirchlichen Akten in Einklang gesetzt werden. 6. Und zwar sollten alle Kirehen der Monarchie Theil daran haben. Die weitere umfangliche Entwickelung beruht schon auf denselben Grundsitzen, nach welchen Hr. Marx seine neue Denkschrift tiber das Musikwesen, wovon weiler unten ausfihr- lich die Rede sein wird, ausgearbeitet hat. Nach Zelter’s Tode Беашгасе @е Кипя-АкКадепие cine noch mit ihm berathene zweckmassigere Organisation der Ab- theilung fir Musik, welche hauptsiehlich darauf hinausging, junge Componisten zu bilden. Die deshalb von der Akademie der Kinste eingereichte Vorstellung hebt besonders hervor, wie neben einer bewundernswirdigen Vollkommenheit der musika- lischen Exekution, als deren Beispiel die Berliner Singaka- demie angefihrt wird, die erfindende Musik ganz darnieder- liege. Die Anstellung eines einzelnen Lehrers der Composition ward zur Abhiilfe dieses Uebelstandes nicht fiir geniigend ge- halten. Ferner ward darauf aufmerksam gemacht, dass eine erfolgreiche Wirksamkeit fir die Ausbildung junger Componisten nicht ohne Geldmittel méglich zu machen sei. Nicht so schnell und frih, wie bei dem austibenden Musiker, biete sich hier der Erwerb. Reisen und umfangliche Studien seien nethwendig. Dann aber liege es auch in dem Wesen einer der Kunst ge-- widmeten Offentlichen Sorgfalt, dass sie Ermunterungen gebe, Preise ertheile. Wenn daher eine Klasse der musikalischen Composition bei der Akademie in Wirksamkeit getreten, so wir- den die 6ffentlichen Sitzungen derselben nicht mehr stumm und klanglos sein und neben der Ausstellung der zeichnenden Kinste werde die Auffihrung der gebilligten Probearbeiten junger Com- ponisten hergehen. Dadurch wiirde zugleich der Beférderung des ernsten kirehlichen Musikstyls gedient, indem fir solche Auffihrungen nur Motetten, Fugen, kleine Oratorien und ahn- liche dem Kirchenstyl angehérige Formen zuzulassen waren. Alle fiinf oder sechs Jahre miisste ein Reisestipendium durch eine musikalisehe Preisbewerbung erlangt werden kénnen. Als Beispiele wurden Paris und Florenz angefithrt. Eine andere Ursache, welche es wiinschenswerth mache, statt eines einzelnen Senatsmilgliedes fiir Musik alle ersten Com- ponisten der Hauptstadt mit sich als Mitglieder zu vereinigen, fand die Akademie in den nicht selten eingehenden, auf Musik bezitglichen Anfragen. Die bisherige Begutachtung solcher Ge- genstande war also lediglich die Privatmeinung eines einzelnen, wie auch immer berihmten Musikers, nicht aber die Entschei- dung einer obersten Belorde. Die Akademie beantragte also, dass kiinftig alle ausge- zeichneten Componisten in derselben Art, wie die Meister der ubrigen schénen Kiinste, zu Mitgliedern der Akademie erwahlt werden kénnten. In folgende Punkte fasste sie dic Thatigkeit derselben zusammen: 1. Die Componisten nehmen Antheil an den Senatssilzungen wenn musikalische Gegenstinde abgehandelt werden, so wie an den Plenar- und 6ffentlichen Sitzungen. 2. Sie begutachten alle der Akademie vorgelegie, auf Mu- sik Bezug habende Anfragen, Abhandlungen, Antrage v. dgl. 3. Uebernehmen den Unterricht in der theoretischen Musik und die Leitung der Uebungen junger Componisten. (Der die Ausubung betreffende Musikunterricht wird als nicht zur Aka- mie gehérig betrachtet.)