zu praktischen Musikern und zugleich zu unterrichtenden Leh- rern ejgnen. In Folge dessen wurde unter dem 2{. April 1842 durch den Minister Eichhorn bei dem Kénige beantragt: die musi- kalische Sektion der Akademie, durch Zusammenziehung der verschiedenen Einzel-Institute (der bisherigen akademischen Compositionsschule, des Instituts fiir Kirchen-Musik und der bei dem Theater vorhandenen Anstalten fiir den Unterricht in der Deklamation, im Gesange und in der Instrumental - Musik) zu einer umfassenden Musik-Anstalt (Conservatorium) aus- zubilden, welche sowohl eine Unterrichts - Anstalt ftir alle Fa- cher der Musik ausmachte, als zugleich durch fortgesetzte df- fentliche Musikauffihrungen die Aufgabe hatte, den Geschmack des Publikums fiir klassische Musik zu bilden und fir die Ge- diegenheit der Ausfiihrung cin stetes einflussreiches Vorbild 2u- gewahren. Fir die Unterrichts-Anstalt wurde die Berufung von drei Lehrern der Theorie, einem Lehrer fiir Lese-, Sprech- und Deklamationsiibungen, drei Lehrern fir Gesang, zwei Leh- rern fair Orgel, zwei fiir Klavierspiel, drei fiir Violine, zwei fir Violoncell und Contrabass, neun fiir die andern Instrumente fiir erforderlich erachtet, wahrend die wissenschaftlichen Vor- irage iiber Aesthetik, Geschichte der Musik etc. der Universitat tiberlassen bleiben sollfen. Ausserdem war, neben den andern Bediirfnissen, der Unterstitzung fiir arme talentvolle Schiiler und der Bewilligung von Reisestipendien vorgeschen. Die ge- sammte Dotation des Conservatoriums wurde hiernach auf 16,000 Thaler jahrlich berechnet. Die hierauf erfolgte Cabinets-Ordre vom 4. Juni desselben Jahres deutete an, dass weniger die Errichtung eines Conser- vatoriums der Musik, als vielmehr die Belebung und Foérderung des evangelischen Kirchengesangs in Absicht gelegen habe, und dass sich hierin fiir Mendelssohn ein weites und hinrei- chendes Feld eréffnen lasse, indem er an die Spitze aller evan- gelischen Kirchenmusik der Monarchie gestelll werden solle. Um das Alte, zum Theil Traditionelle der Vergessenheit zu entreissen und es dem gegenwartigen Beditirfniss anzupas- sen, um damit im Einzelnen zu beginnen, solle mit der Er- richtung einer Gesangschule in Berlin angefangen und solche unter Oberleitung Mendelssohn’s gestellt werden. Daraus wiirde dann ein Chor zu bilden sein, welcher bei dem Kirchengesang im Dom und zwar vorzugsweise an christlichen Festlagen und bei besonderen Veranlassungen anzuwenden sein werde. Diese Bestimmungen gaben Veranlassung zur Griindung des Dom-Chores, dessen Oberleitung Mendelssohn, als , Ge- neral—Direktor simmilicher Kirchen-Musik* tibertragen wurde: Mendelssohn wurde indess von den materiellen Geschaften einer solchen Beamtung entbunden und starb nach wenigen Jahren, alizufrtih fiir die Kunst. (Fortsetzung folgt.) Pariser Kunstausstellung von 1850 —9di. (Fortsetzung.) Landschaftsmalerei: L. Gabat. — 0. Corot. — Aligny. — J. Dupré. — P. Flandrin. — Pierre Thullier. Die Landschaftsmalerei, die jingstgeborene unter ih- ren Schwestern, hat in Frankreich gegen die Mitte des 17. Jahr- hunderts ihre schénste Blithe erlebt. Freilich suchten die zwet grossen Meister, die aus dem Schoosse dieses Landes hervor- gegangen, ihre Eingebungen fast ohne Ausnahme jenseits der Alpen, und Roms und Neapels Himmel sahen die lange Reihe von unvergleichlichen Meisterwerken entstehen, welche die Na- men Poussin und Claude Gelée zu den gepriesensten ihrer Zeit machten. - Diese beiden Kistler fanden zahireiche Schuler 39 * gendes in sich: 1. Harmonielehre. 2. Choral- und Figuralstyl. 3. Doppelter Contrapunkt und Fuge. 4. Freie Vokal~Compo- sition. 5. Lehre von acht- und mehrstimmigem Satz. 6. Eigen- heit und Gebrauch der Blasinstrumente. 7. Freie Instrumental- composition. 8. Accompagnement und Direktion. 9. Anleitung zum geistlichen und weltlichen Drama. 10. Beziehung der Mu- sik auf die anderen Kiinste, insbesondere auf bildende und auf Bithnenkunst. 11. Entwickelung der Eigenthtiimlichkeit der For- men, so wie der Schreibart, deren sich dic Tonmeister dlterer und neuerer Zeit bei ihren Schépfungen bedient haben. Nach abgelegten Beweisen vorziiglicher Tiichtigkeit sollen fiinf talentvolle und bedirftige Zéglinge bestimmte monatliche Remuneration, und zwar auf drei Jahre, erhalten. Die Primie, zu der ein gutes Musikstiick, im doppelten Contrapunkt gesetzt und bei der Frithlingssitzung zur Auffih- rung gebracht, gelangen kann, soll in einem klassischen Mu- sikwerke oder einem theorelischen Werke bestehen. In der feierlichen Sitzung der Akademie am 3. August soll jabrlich ein grésserer Preis zuerkannt werden. Die Arbeit soll aus mehreren Nummern in Form einer Cantate bestehen und der Preis in einer Medaille oder einer Geld-Pramie. Das Reglement der akademischen Schule fiir musikalische Composition wurde genehmigt, doch mit dem ausdricklichen Bemerken, dass dasselbe erst dann véllig in Wirksamkeit treten kénne, wenn die danach erforderlichen grésseren Geldmittel herbeigefiihrt sein wiirden. Mit dem Herbst 1834 hatte dic Wirksamkeit sowohl der Sektion, als auch der Schule begonnen. In Aussicht einer aus- reichenden Dotation crhielt sich Beides Anfangs von einem Re- servefonds, der sich seit Zelter’s Tode von seinem Gehalte an- gesammelt hatte, spiter nur von dem letzteren. Das erschien auf die Dauer nicht ausreichend, und so beantragle die Aka- demie im Oktober 1840 zur umfassenden Erfiillung der in dem Reglement in Aussicht genommenen Zwecke eine Dotation ihrer musikalischen Sektion von im Ganzen 5047 Thirn. Dartiber aber sollte, laut Cabinets-Ordre vom 11. November desselben Jahres, erst abgeurtheilt werden, wenn diejenigen Verhand- lungen zu einem befriedigenden Resultate gediehen sein wir- den, die inzwischen mit Felix Mendelssohn angeknipft wa~ ren, um ihn fir das Musikwesen des preussischen Staates und namentlich fir die musikalische Abtheilung der Akademie zu gewinnen. Diese Verhandlungen aber hatten ihre eigenthiim- lichen Schwierigkeiten, welche naher darzulegen, hier nicht der Ort ist. Im Frihjahr 1842 machte Mendelssohn. seine Wirk- samkeit in der Leitung des Institus von folgenden Hauptpunklen abhangig: 4. In der Akademie der Kiinste werden an die Spitze der verschiedenen Kreise Direktoren gestellt, welche selbstandig die Entwickelung ihrer Kunstfacher leiten. 2, Somit wird in der Akademie eine umfassende Bildungs~ anstalt fiir alle Theile der Musik gegriindet und die schon be- stehenden Unterrichtsanstalten, mit Einschluss der beim Theater, mit der Akademie vereinigt. 3. Die sich ergebenden Liicken werden durch neue, theil- weise erst zu berufende Musiker ausgefillt. 4. Es wird die Akademie nicht blos als Unterrichts-, son- dern als Bildungsanstalt fiir Musik im weiteren Sinne betrachtet. Deshalb sind dffentliche Musikauffihrungen zu veranstalten, an welchen die kénigliche Kapelle Theil nimmt. 5. Es wird hierzu eine Uebereinkunft mit dem Intendanten der kéniglichen Schauspiele getroffen, auch dazu, dass die er~ sten Mitglieder der Kapelle den Unterricht auf ihren verschie- denen Insirumenten zu ertheilen angewiesen und yorzugsweise solche Musiker in der Kapelle angestellt werden, welche sich