дети п fiir bildende Kunst und Bankunst, Organ der deutschen Kunstvereine. Unter Mitwirkung von Kugler in Berlin — Passavant in Frankfurt — Waagen in Berlin — Wiegmann in Disseldorf — Schnaase in Berlin — Schulz in Dresden — FGrster in Minchen — Eitelberger v. Edelberg in Wien Ne 34. redigirt von Dr. Е. Eggers in Berlin. Sonnabend, den 23. August. 1851. gewahit wird. Der ausscheidende Direktor ist jedoch stets wie- der wihlbar. Der Direktor hat die Pflicht, die kinstlerische Wirksamkeit nach allen Bezichungen der betreffenden Sektion der Akademie in geregeltem Gange zu erhalten. Bei den Berathungen der Sektion des Senats fithrt er den Vorsitz. Bei dem Zusammen- treten beider Sektionen fuihrt der Direktor der ersten Sektion (der der bildenden Kiinste) den Vorsitz. Kunstschulen der Akademie. Bei der Akademie sind zwei Kunstschulen mit denjenigen Unterrichtsfachern, Uebungen und LehrmitteIn eingerichtel, welche erforderlich sind, um dem schaffenden Kistler die vollkommene kiinstlerische Ausbildung zu gewahren. Die eine dieser Schulen ist die akademische Schule ftir die bildenden Ktinste, die andere die akademische Schule fur die musikalische Composition. Die Professoren und Lehrer sind dem Direktor der be- treffenden Sektion in Allem, was den Unterricht anbetrifft, zu- naichst verantwortlich. Sie haben jahrliche Berichte zu geben. Die Schiller zahlen Aufnahmegeld. Ausserdem fiir den Genuss des Unterrichts resp. Schulgelder und Honorare. Zur Unterstiitzung unbemittelter und vorztglich ausgezeich- neler Schiller ist eine Anzahl von Stipendien gestiftet, welche stets auf eine bestimmle Zeit ertheilt werden. Den ausgezeichnetsten SchuJern werden jahrlich kleinere Preise ertheilt, welche in Kupferstichen oder Druckwerken beste- hen. Den einheimischen Schilern, welche die Schule mit vorziig— lichst glanzendem Erfolge absolvirt haben, werden grosse Preise zuerkannt, welche dazu dienen, die Schiler auf f6rdernde Weise in die Stellung des selbstandigen Kinstlers hiniiberzufihren. Die akademische Schule fiir die bildenden Kiinste enthall die drei Abtheilungen: 1. fiir Malerei, Bildhauerei und verwandte Kunstfacher, 2. fiir Architektur, 3. ftir Geschichle. — Die Uebungssile der beiden ersten Abtheilungen sind den Schiilern auch ausser den eigentlichen Lehrstunden, so viel als moglich den ganzen Tag, und unter der Controle besonderer Aufseher geéffnet. Zur Aufnahme in die erste und zweite Ab- theilung der Schule ist cine Priifumg des Aspiranten erforder- lich, welche von dem kiinstlerischen Darstellungsvermogen fiir das erw4hlle Kunstfach ein befriedigendes Zeugniss ablegt. Doch wird dadurch nur ein yorlaufiger Aufnahmeschein erworben, wahrend die Matrikel erst nach einem halben Jahre nach ent- schiedener Darlegung des kiinstlerischen Berufes ertheill wer- } den kann.» Denkschrift tiber eine Gesammt-Organisation der Kunst- Angelegenheiten. Im Auftrage des Preuss. Kultusministeriums zusammengestellt von Fr. Eggers. (Fortsetzung. ) т Die Kunst-Akademie zu Berlin nach ihrer Verfassung und den Vorschlagen zur Um- oestaltung der letzteren bis zum Jahre 1848. 7. Reformplane von 1844 bis 1846. (Schluss) Auf Veranlassung des Ministers wurde nunmehr, zur noch- maligen Durchpriifung alles des bisher fiir die Neugestaltung der Kunstangelegenheiten Vorgeschlagenen und Zusammenge- tragenen eine Commission ernannt, bestehend aus den Herren Rauch, Wach, Begas, Herbig, Stiler, Strack und Kug~ ler, und durch sie ein ihr vorgelegter, mit ausfihrlichen Mo- liven versehener Entwurf zu einem neuen akademischen Statut berathen und vorlaufig festgestellt, aus welchem wir die fol- genden Hauptpunkte entnehmen. Zweck der Akademie ist: Die schaffende Kunst zu for- dern, und zwar indem sie theils als begutachtende Kunstbe- hérde, theils als Kunstschule, theils endlich als Genossenschaft der Meister wirksam ist und diese drei Gesichtspunkte zu einer in sich einigen Gesammtwirkung zusammenfasst. Der Akademie ist ein Curator vorgeordnet, welcher der jedesmalige Staalsminisler ist, von dessen Ressort die Kunst- angelegenheiten des Staats abhingen. Das Haupt der Akademie bildet ein akademischer Se- nat, der aus bestindigen und nicht bestandigen Milgliedern besteht. Zweck der Berufung der letzteren, welche von der Genossenschaft der Akademie gewahlt werden, isl: dem hewe- genden Elemente in der Kunst, den sich neu gestaltenden An- sichten und Tendenzen Gelegenheit zur Vertrelung auch inner- halb des Senats zu geben, —- Der akademische Senat bildet die begutachtende Kunstbehérde des Staats. Der Senat ist in zwei Sektionen geschieden, in die der pildenden Kiinste und dic musikalische. An der Spitze jeder Sektion steht ein Direktor, der aus den bestindigen Mitgliedern des Senats und zwar auf drei Jahre Il, Jahrgang.,