maligen nicht bestandigen Mitgliedern und einer gleichen An-
zahl besténdiger Mitglieder der ersten Sektion des akademischen
Senats zusammengesetzt ist. Zu den letzteren gehdrt jedesmal
der Direktor der Sektion, der zugleich in der Commission den
Vorsitz fiihrt und in zweifelhaften Fallen der Abstimmung den
Ausschlag giebt. Die Kosten der Ausstellungen werden durch
die Einnahmen, die sich aus den zu zahlenden Eintritlsgeldern
ergeben, gedeckt. Die Ueberschisse dieser Einnahmen werden
als genossenschaftliche Einkiinfle der ersten Seklion der Mit-
glieder der Akademie betrachtet.

Der zweiten Sektion bleibt es tiberlassen, sich auf ahn-
liche Weise durch die 6ffentliche Auffihrung musikalischer Com-
positionen von Mitgliedern und anderen lebenden Componisten
zu bethitigen.

Bibliothek der Akademie. Die Benulazung derselben,
so wie der Kupferstichsammlung ist den Beamlen der Akademie,
ihren Mitgliedern und den Schilern der akademischen Kunst-
schulen freigestellt. Ihre Verwaltung ist einem Bibliothekar tiber-
geben.

Akademische Patente. Der akademische Senat ist er-
michtigt, ausgezeichneten Kunsthandwerkern nach erfolgter Prii-
fing, unter vorbehaltlicher Genehmigung des Curators, ein aka~
demisehes Patent zu verleihen. Die frithere Bezeichnung ,aka-
demischer Kiinstler“ soll indess gegen eine andere, das beltref-
fende Handwerk hezeichnende vertauscht werden. —

Die allgemeine Zeichnenschule und die Kunst- und Ge-
werkschule sollten nach dem vorstehenden Entwurfe (wie schon
nach den fritheren Conferenzen) ganz von der Akademie abge-
trennt werden. Statt ihrer sollte eine besondere ,allgemeine
Zeichnen- und Modellirschule*, zur héheren Ausbildung
der Kunsthandwerker, eingerichtet werden. Das Reglement zu
dieser wurde ebenfalls berathen und festgestellt. Der Schule
sollte ein selbstandiger Direktor vorgesetzt werden und diesem
ein Inspektor zur Seite stehen. Die Unterrichtsfacher sollten
betreffen: 1. Geometrisches Zeichnen; — 2. Freies Handzeich-
nen nach Voriegeblaliern, und zwar a) nach Ornamenten und
anderen Vorbildern fiir die einzelnen Kunsthandwerker, b) nach
Darstellungen der menschlichen Gestalt; — 3. Freies Hand-
zeichnen nach Gypsmodelten und — 4. Modelliren (beide ebenfalls
nach Ornamenten und Darstellungen der menschlichen Gestalt) ;
— 5. Vertrage tiber die Bildung und den Organismus des Or-
naments; — 6. Vortrige tber die Proportionen und den allge-
meinen anatomischen Zusammenhang des menschlischen Kérpers ;
— 7. Vortrage tiber die Elemente der Geometrie, der Projek-
lionslehre und Perspektive. — Der Unterricht sollte je nach
dem Alter der Zéglinge in verschiedene Curse abgetheilt wer-
den. Die Uebungssile sollten je nach Bedirfniss den ganzen
Tag offen stehen. Jahrlich sollten Pramien ertheilt werden, be-
stehend in Kupferstichen oder Druckwerken, Medaillen und Eh-
rendiplomen,

Nach den Entwtirfen zu den Ausgabe - Etats fir die hier-
nach neu zu gestalicnden Institute war die jihrliche Dotation
der Akademie (mit Einschluss der musikalischen Scktion) auf
32,000 Thir., die der allgemeinen Zeichnen - und Modellirschule
auf 9700 Thir. berechnet.

Die Plaine wurden hierauf durch den Minister dem Konige
vorgelegt, um zu vernehmen, ob dieselben im Allgemeinen die
Billigung Sr. Majestat finden und auf diesem Grunde weiter
fortgebaut werden dirfe. Die darauf erfolgte Kabinets- Ordre
gab noch zu einigen besonderen Special-Verhandlungen Anlass.
	— Eine Entscheidung erloigte nicht, (Fortsetzung folgt.)
	Denjenigen einheimischen Schilern, welche die Schule mit
vorziiglich glinzendem Erfolge besucht haben, wird als grosser
Preis entweder ein Reisestipendium bewilligt, oder es wird ih-
nen die Ausfiihrung einer Kunstarbeit ibertragen.

Sollten sich einheimische Schiiler anderer einheimischer
Kunstanstalten in dem Grade auszeichnen, dass sie der grossen
Preise wiirdiger erscheinen, als die Schiller der Akademie, so
darf der Senat nach genauer Kenntnissnahme diese Schiiler
statt der akademischen fir die Begiinstigungen in Vorschlag
bringen.

Die akademische Schule fir musikalische Com-
position gewahrt ihren Zéglingen einerseits den Unterricht
in der Harmonielehre und im Contrapunkt, in der Geschichte
der Musik, im Gesang und im Spiele der nothwendigsten mu-
sikalischen Instrumente; andererseits die Anleitung zu Compo-
silionen. Ausserdem finden musikalische Auffithrungen theils
von Meisterwerken, theils von Arbeiten der Schiller stall.

Zur Aufnahme ist eine Prifung nothwendig, bei welcher
néthige technische und theoretische Vorkenntnisse und die Be-
fahigung zur Composition gezeigt werden miissen. Fiir den Be-
such der Schule ist die Zeit von drei Jahren festgesetzt. Auch
hier wird den ausgezeichneten Schiilern als grosser Preis ein
Stipendium zu einer Studienreise bewilligt, jedoch ist der Senat
berechtigt, zur Erlangung dieses Preises unter Umstinden eine
Concurrenz zu veranstalten, zu der auch angehende Compo-
nisten des Inlandes, die ausserhalb der Akademie gebildet sind,
	zugelassen werden konnen.
Die Genossenschaft der Mitglieder der Akade-
	mie hat den Zweck, die Gemeinsamkeit der ktnstlerischen Be-
strebungen zu beférdern. Die Mitglieder sind theils ordentliche,
theils Ehrenmitglieder. Zu ordentlichen Mitgliedern werden nur
schaffende Meister der Kunst, zu Ehrenmitgliedern nur Kunst-
freunde von ausgezeichnetem Verdienst um die Kunst erwahlt.

In den Motiven heisst es tiber den Beisatz ,schaffend“: die
Meisterschaft, die nur in der materiellen Technik beruht, wird
hierdurch ausgeschlossen, ohne dass dem Kiinstler, dessen Tha-
tigkeit wesentlich in der Reproduktion besteht, die Gelegenheit
zum Hintritt in die Genossenschaft doch ganzlich versagt bliebe.

Die ordentlichen Mitglieder sind theils einheimische (d. h.
im preussischen Staate ansdssige), theils auswartige. Nur die
einheimischen, ordentlichen Mitglieder haben volles Stimmrecht.

Die Genossenschaft zerfallt in zwei Sektionen. Die erste
Sektion ist die der bildenden Kiinste, die zweite ist die musi-
	kalische Sektion.
Jede Sektion erwahlt zur Verwaltung ihrer inneren Ange-
	legenheiten einen besonderen Ausschuss, dessen Personenzahl
nach Maassgabe der Mitgliederzahl festgestellt wird.

Jahrlich findet eine Versammlung zur Wahl neuer Mitglie-
der statt, welche jede Sektion selbstindig fir sich betreibt.
Die Vorschlage zur Wahl gehen von dem Ausschusse aus, wel-
chem jedes ordentliche, einheimische Mitglied Candidaten vor-
zuschlagen das Recht hat. Der Curator bestatigt die Wahl.

Im Uebrigen versammelt sich jede Seklion, so oft es nach
den genossenschafilichen Zwecken fiir néthig erachtet wird.
Sie verfolgt diese Zwecke vollkommen selbstindig und hat ebenso
selbstandig tiber die genossenschaftlichen Einktinfte (vgl. das
Folgende) zu yerfiigen, nachdem die allgemeinen Beschliisse
hieriiber von Seiten des Curators genehmigt sind.

Kunstausstellungen. Die erste Sektion der Genossen-
schaft veranstallet zu gewissen Zeiten grosse Offentliche Kunst-
darstellungen von Werken der Mitglieder und anderer leben-
den Kinstler im Lokale der Akademie. Ueber die Aufnahme
der eingesandten Kunstgegenstande und dber die Art der Auf-
stellung entscheidet eine Commission, welche aus den jedes-