2261011063 4eitung fiir bildende Kunst und Baukunst. п и Organ der deutschen Kunstvereine, Unter Mitwiekung von Kugler in Berlin — Passavant in Frankfurt’ — Waagen in Berlin — Wiegmann in Disseldorf — Schnaase in Berlin — Schulz in Dresden — Férster in Miinchen — Hitelberger v. Edelberg in Wien redigirt von Dr. F.. Eggers in Berlin. Sonnabend, den 30. August. : storienmaler oder ein Bildhauer sein. Er bekleidet вет Ат Denkschrift tiber eine Gesammt - Organisation der Kunst- lebenslanglich , wogegen der Vicedirektor nur auf drei Jahre Angelegenheiten. gewanlt wird, jedoch wieder wahlbar ist. Ueber den akademischen Senat finden wir die neue Be- slimmung hinzugefiigt, dass unter den Mitgliedern wenigstens fiinf Maler, drei Bildhauer, zwei Architekten, ein Kupferstecher und zwei Musiker sein tmtissen. Bei Vakanzen werden die Mit- glieder in der Art erganzt, dass aus simmtlichen Mitgliedern drei Kanditaten dem die Mitglieder ernennenden Kénige in Vor- schlag gebracht werden. Ist aber mit der vakant gewordenen Stelle eine Lehrerstelle verbunden, so erfolgt die Besetzung durch Senat und Direktor. Ein Handschlag an Eides Statt soll bei den betreffenden Debatten die Verschwiegenheit sichern. Neue Mitglieder kénnen von jedem Mitgliede der Akademie vorgeschlagen werden. Der Senat entscheidet aber erst tber die Zulassung zur Wahl, ehe das Plenum durch zwei Drittel der Stimmen dieselbe vollzieht. Die Mitglieder sind ordent- liche, Ehren- und korrespondirende. Zur Ehrenmilgiiedschaft konnen Solche gelangen, die als Dilettanten in der Kunst nicht Gewohnliches geleistet haben: Sammler, Kunsigelehrte etc. Sie haben aber weder Sitz noch Stimme und nehmen an den Sit- zungen nur bei feierlichen Gelegenheilen auf Einladung des Di- rektors Theil. Abweichend von diesem Entwurfe haben noch einige Mit- lieder der Akademie, unter Vorantritt von Hrn. Schoppe, einen andern Plan zusammengestellt. Nach diesem wird der Zweck der Akademie so definirt: , Hs ist Aufgabe der Akade~- mie, dic Blithe der Kunst und dic Verbreilung derselben in der Nation zu férdern durch selbstandige Thatigkvit, durch Bera- thung und Vorschlaége*. Nun sollen die drei Akademieen des Staats Akademie-Be- zirke haben, und zwar: Berlin: Brandenburg, Sachsen, Schlesien, Pommern, Posen. Diisseldorf: die Rheinlande und Weslphalen. Kénigsberg: Preussen. In jeder Akademie sollen zwei Abtheilungen sein, 1. die fir die ausiibende Kunst, vertreten durch die Mitglieder der Ака- demie, 2. die fir die Lehranstalten, vertreten durch den Senal, Die Milglieder kénnen ordentliche, auswartige und Ehren- milglieder sein. Die Wahlen bestaligt der Minister. Berlin soll indess nicht mehr als 60, Diisseldorf nicht mehr als 20, K6- nigsberg nur 5 “haben diirfen. (Wie es sich bet dem, nicht 35 , im Auftrage des Preuss. Kultusministeriums zusammengestelit von Fr. Eggers. (Fortsetzung. ) Vorschlige tiber Akademieen und Sehulen fiir bildende Kunst. Wir gehen nunmehr auf die in Folge des Ministerial - Er~ lasses vom 14. Juli 1848 eingegangenen Vorschlage, welche sich auf das Wesen der Akadesnieen fiir bildende Kunst bezie- hen, tiber. Indem wir hierbei die in diesen Gegenstand elwa mit einschlagenden Punkte in Betreff der Kunstverwalltung einem spiteren Abschnilte vorbehalten, lassen wir zunichst die Vor- schlige, welche die Akademieen vornehmiich als Kiinstler- Vereinigungen, sodann diejenigen, welche sie als Kunst- schulen ins Auge fassen, folgen und reihen den letzteren dic liber die Kunsischulen eines mehr untergeordneten Ranges an. Wir ecrinnern tibrigens ausdritcklich daran, dass die hier beriihrten Gesichtspunkte zum grossen Theil bereits in den bis zum Jahre 1848 gemachten Reform-Vorschlagen fir die Ber- liner Akademie mit in Anregung gekommen waren und daher der vorige Abschnilt mannigfach hierbei mit in Betracht zu zie- hen sein diirfte. Die neuerdings cingereichten Vorschlige des Senats der Berliner Akademie bestehen in dem Entwurfe eines Reglements, welches ‘wiederum in Grundlage des bisher giilligen ausgear~ beitet ist. Danach ist der Zweck der Akademie: ,, einerseits als Miltelpunkt aller kiinstlerischen Bestrebungen im Vaterlande zur Fortbildung der Kunst beizutragen; andererseits als hohe Schule durch Hervorbringung vorziglicher Kunstwerke selbst Musler 2u sein, und durch Millheilung gediegener Kenntnisse die drei bildenden Kanste, als: Malerei, Bildhauerkunst und Baukunst, so wie auch die Musik in ihrer Weilerbildung zu fordern. Als Protektor wird Se. Majestét, als Kuralor der jedes- malige Minister des Unterrichts genannt. Letzlerer verwaltet in Verbindung mit dem Direktor den Etat. Der Direktor wird durch die Mitglieder des akademischen Senats, vorbchalltlich der kiniglichen Bestatigung, gewahlt und muss entweder ein Hi- IL Jahrgang.