ИИД.
	Organ
der deutSchen Kunstvereine.
	a4eitung
	iy bildende Kunst und Baukunst.
	Unter Mitwirkung von
	Kugler in Berlin — Passavant in Frankfurt — Waagen in Berlin — Wiegmann in Disseldorf — Schnaase
in Berlin — Schulz in Dresden — FG6rster in Miinchen — Eitelberger v. Edelberg in Wien
	1871.
		redigirti von Dr. F.. Eegers in Berlin.
	Sonnabend, den 13. September.
	tende Beamle, wie der Bibliothekar — nebst dem aienenden
Personal.

Gegensitande des Unterrichts sind: a, Unterweisung im
Gesang und Instrumentenspiel. Die weitere Ausfihrung zeigt,
dass ein umfassender, alle Stufen durchlaufender Unterricht in
grésster Ausdehnung auf alle Gesangsarten und alle Instrumente,
und in mdglichster Fille (es werden fiir die wichtigsten In-
strumente, namentlich Klavier und Orgel, je zwei Lehrer vor-
geschlagen) gemeint sei. —- b. Compositionsunlerricht, Eben-
falls umfassend und erschépfend ausgefithrt. — c. Der rein-
theoretische Unterricht. Von der encyklopadischen und Ele-
mentarlehre an bis zur angewandten Aesthelik der Tonkunst,
Geschichte der neuen Musik und Methodik. Alles in grdésster
Ausfihrlichkeit, aber mit Festhallung des praklischen Stand-
punktes.

Die strengwissenschaftliche. Lehre bleibe der Universitat
tiberlassen. $

Aufnahme der Zéglinge. Bei den nothwendigen Be-
dingungen ftir Alle schliesst Hr. M. diejenigen wenigstens nicht
von der Theilnahme aus, die sich nicht der Kinstlerlaufbahn
widmen wollen. Die Aufnahmebedingungen sind: 1. ein sittlich
unbescholtener Lebenswandel, 2. eine entsprechende Anlage und
Vorbildung, 3. Vorauserlegung des halbjahrigen Honorars. Das
zurtickgelegte 14. Jahr wird erfordert.

Naher wird der Studienplan angegeben, nach welchem die
Einzclnen sich an den oben angefihrten Lehrzweigen zu be-
theiligen hatten.

Weitcr wird nachgewiesen, wie den tichtigen Zéglingen,
theils zur eignen Bildung, theils zu pekuniérem Vortheil Ge-
legenheit zur Wirksamkeit als Gehiilfen in Gegenwart des Leh-
rers oder als Hiilfslehrer und Stellverireter des ordentlichen
Lehrers gegeben werden kann.

In Bezug auf die Versorgung der Zoéglinge wird cin
Vorzugsrechit auf alle Musikamter im Staate beansprucht.

Die weilercn Details waren in der Denkschrift nachzulesen.

Gleich wie Hr. Marx geht eine Denkschrift des Tonkinst-
ler-Vereins in Berlin davon aus, an Stelle der einzelnen
bestehenden Anstalten eine universitas artium musicarum, ein
allumfassendes theorelisch-praktisches Institut selzen zu wollen.

Allumnfassend wie seine Einrichtung, soll auch seine Wirk-
samkeit sein, indem fir die Kirchen-, Kammer-, dramatische
und Militarmusik, so wie fiir die Volksschule die betreffenden

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	Denkschrift tiber eine Gesammt-Organisation der Kunst-
Angelegenheiten.
	Im Anftrage des Preuss. Kultusministeriums zusammengestellt
von Er. Eggers.
	(Fortsctzung. )
		Unter den in Folge des Ministerial-Erlasses vom 14. Juni
1848 eingegangenen Vorschligen ist vorerst das Beztigliche aus
der umfangreichen, auch im Druck erschienenen Denkschrift
des Hrn, Marx iiber ,,die Organisation des Musikwesens im
preuss. Staate“ anzufiihren.

Dem in der Denkschrift mitgetheilten Organisationsplane
geht eine Untersuchung voran, ob nicht die vorhandenen h6-
heren Musikiehrinstitute in ihrer jetzigen Beschaffenheit oder
mit ciniger Verbesserung geniigten? Hr. Marx verneint diese
Frage aus Griinden der Verschwendung der Lehrkrafte und
	Miltel, welche letztere, so wie sie geboten werden, Шаг @е_
einzelnen Anstallen tiberall unzureichend gewesen, vereint fir  
	ein Ganzes aber genigen wirden; er firchtet ferner von die-
ser Versplitterung und Vereinzelung Einseitigkeit in Bildung
und Richtung der Zéglinge.

Mit Benutzung also der Mittel dieser vorhandenen ,,Grund-
lagen zu einem Conservatorium“ schlagt Hr. M. folgende Or-
ganisation vor:

Die Hauptbestim mung des Conservatoriums ist:

A. Bildung der Komponisten, Dirigenten, Leh-
rer, ausibenden Musiker zur Férderung der Kunst etc.

В. Auch isl es Sitz eines Musikdirektoriums (s. weiler
unten verwallende Behérde).

C. Ferner werden sich Mittel zu Musikauffiilrungen
biclen (s. w. unten).

D. Und hoffentlich werden die austibenden Krafte des Con-
servatoriums sich auch spalerhin an nationalen und kirch-
lichen Musikauffihrungen betheiligen kénnen.

Das Personal zerfalit in vier Klassen: 1. Der Vorstand, der
aus drei Dircktoren bestinde, die sich im Vorsitz und der

Oberleitung ablésten und zwar auf Grund von Wahlen des Mu-
sikdirektoriums und aller Lehrer des Conservatoriums. 2. Das
	Lehrerpersonal. 3. Die Hilfslehrer und Gehtilfen. 4. Verwal-
И Jahrgang.