) ООО.

 
	Organ
der deutSchen Kunstvereine.
	“Zeltung
	fiir bildende Kunst und Baukunst.
	Unter Mitwirkung von
	Kugler in Berlin — Passavant in Frankfurt — Waagen in Berlin — Wiegmann in Disseldorf — Schnaase
in Berlin — Schulz in Dresden — FGrster in Miinchen — Eiitelberger v. Edelberg in Wien
			redigirt von Dr. F. Begers in Berlin.
	эоппарепа, den 27. September.
	denzahl halt man 4 Vormitltagsstunden taglich fir nothwenaig,
weil hier nur in den Unterrichtsstanden getibt werden kann.
Ehe wir zu den Ausseren Angelegenheiten tberge~-
hen, wollen wir noch kurz die drei Abschnitte VIII—X. bei
Hrn. R. durchgehen, weil der Inhalt derselben schon in dem
aus dem Plane des Hrn. Devrient Mitgetheilten enthalten ist.
Was die Trennung der Geschlechter (VIIl.) anbe-
trifft, so halt auch Hr. R. dieselbe, so weit thunlich, fiir zweck-
massig, giebt jedoch zugleich zu erwigen, ob nicht zur Er-
sparung von Lehrkraften durch eine sorgfaltige Aufmerksam~
keit und dadurch, dass man das Zusammensein der Zéglinge
ganz eigentlich nur auf die Zeit des Unterrichts beschranktc,
der gemeinschaftliche Unterricht méglich gemacht werden kénne,
zumal da er in den letzten Stadien der Curse doch eintreten
muss. Auch dem Immediatbericht scheint es angemessen, da
die Trennung ohnehin in der Hauptsache unausfihrbar, von
derselben abzusehen, aber ein sorgfallig entworfenes Discipli-
nargeselz eintreten zu lassen. Sonst ist in Betreff dieses Punk-
tes (IX.) Hr. R. der Ansicht, dass bei der entschiedenen Nei-
gung zum Berufe, die doch bei jedem Zégling gerade hier
vorauszusetzen sei, wenig von Strafen wegen Nachlassigkeit und
Unfleiss die Rede sein kann. Ware in dieser Hinsicht doch
eine Riige néthig und fruchtlos, oder werde gar der Anstand
und die Silte verletzt, so bleibe nur Entlassung aus dem Insti-
lute als einzige Strafe. Es diirfe den Eleven Nichts nachgesehen
werden, was gegen den Ton der feinen Gesellschaft verstdsst.
Absch. Х. Zeit der Aufnahme und Anfang der Curse sei
allemal der 1. September. Der Unterricht geht ununterbrochen
durch bis zum 30. Juni. Juli und August sind Ferienmonate.
	Zur dkonomischen Einrichtung wbhergehend spricht nun Hr.
Devrient zuerst

I. von den Raumen. Es miissen eigne sein, welche sonst
keinem anderem Zwecke dienen kénnen. Mehrere Zimmer fir
die wissenschaftlichen Klassen, ein Saal fiir den musikalischen
Unterricht, ein zweiter fir das Uebungstheater. Es geniigt,
wenn der Bihnenraum desselben 18 Fuss im Geviert hat, da
es den Zéglingen vortheilhaft ist, sich an Beschrankung in der
Bewegung zu gewohnen. Der Saal dagegen muss gross genug
sein, um zu den Tanz-, Exercir- und Fechtibungen dienen
zu kénnen. Dieser gréssere Theil des Saales vor der Buhne
bielet zugleich den Zuschauerraum bei den Uebungen und halb-
	jahrigen Prifungen.

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	Denkschrift tiber ee Gesammt-Organisation der Kunst-
Angelegenheiten.
	Im Auftrage des Preuss. Kultusministeriums zusammengestellt
von Fr. Eggers.
	(Fortsetzung. )
ТУ.
	TTheatersehule. (Schluss.
	Der unterm 25. Mai 1846 an den Konig erfolgte Immediat-
bericht, mit den Principien einverstanden, auf welchen die Or-
ganisalion der Schule nach dem Plane des Hrn. Rétscher be-
ruhen werde, halt dafiir, dass dem blos theoretischen und vor-
bereitenden Unterrichte ein zu grosser Umfang gegeben werde.
Hr. v. Kiistner hat da eine Zurtickfiihrung des dreijahrigen Cur-
sus auf einen zweijihrigen empfohlen, nach welchem sich die
Vertheilung des Lehrstoffes so stellen wirde:

1. Die vorbereitenden Unterrichtsfacher:

a. Lescklasse, Bildung des Tons u. s. w. 6 Stunden wo-

chentlich,
b. Vortrage tiber die Geschichte des Dramas und der Scene
	mit einer Erlaulerung der metrischen und anderer For-
	men der Poesie. 6 Stunden.

с. Tanzunterricht. 4 Stunden.

d. Exercirunterricht. 4 Stunden wichentlich durch 8—10
Wochen des ersten Semesters.

e. Unterricht und Uebungen in der Gewandung, namentlich
des klassischen Alterthums. 2 Stunden wéchentlich durch
das erste Semester.

f, Franzésische Sprache. 2 Stunden das Jahr durch.

Die Anforderung des kunstmythologischen Unterrichts fin-
det der Bericht zu sehr auf den theoretischen Standpunkt be-
griindet und findet es besser, dies dem Privatstudium der Zog-
linge zu tiberlassen, Ueberdies werde dergleichen in der Aka-
demie der Kinste gelehrt, wohin also die mannlichen Zoglinge
zu verweisen seien. Dasselbe gilt von dem Unterricht in der
Geschichte, der dem Urn. y. Kiistner erforderlich schien.

2. Die dramatischen Uebungen.

Hier finden wir noch die Bemerkung, dass auch die Zég-
linge des ersten Uuterrichtjahres, vielleicht vom zweiten Seme-
ster ab, zu der ihren Kraften entsprechenden Theilnahme an die-
sen Uebungen heranzuziehen seien. In Bezug auf die Stun-

Il Jahrgang.