Urgan
	 

fir bildende Kunst und Bankunst, der deutSchen Kunstvereine,
	Unter Mitwirkung von
	uglier in Berlin — Passavant in Frankfuri — Waagen in Berlin — Wiegmann in Diisseldorf — Schnaase
in Berlin — Schulz in Dresden — FSrster in Minchen — Hitelberger v- Edelberg in Wien
	1851
	 

№10 _
	redigirt von Dr. FEF. Eggers in Berlin.
	menstlellung von Gartenplanen und die Anferligung von Ап-
Denkschrift tiber eine Gesammt-Organisation der Kunst- schlagen bezichen, haben die vorhandenen Bildungsmittel zu
		im Aultrage des Preuss. Kultusministeriums zusammengestellt
von Fr. Eggers.
	Girtner-Lehranstalt.
	An 2 ele eenheiten. entsprechen erlaubt.
	(Fortsetzung.) Die werkthitige Kunst.
	Die Pilege, welche der werkthatigen Kunst, durch kinst--
lerische Aufgaben, durch Vorfihrung der Kunstwerke, durch
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Pflege der Kiinstler von dem Staate, zu Theil werden kann,
Die Gartner-Lehranstalt zu Schéneberg und Potsdam hat   ist je nach den verschiedenen Kunstfachern sehr verschieden-
	in ihrer héheren Abtheilung die Bestimmung, ihren Zoglingen
auch die erforderliche ktinstlerische Ausbildung zu gewdhren.
Wir erfreuen uns tiber dieselbe einer niheren Mittheilung, die
zugieich auf Dasjenige, was in Betreff dieses kinstlerischen
Theiles noch wiinschenswerth ist, hindeutet.

Durch ansehnliche Zuschtisse des Ministeriums sei die An-
stalt ein sehr zufriedenstellendes Institut und habe andern Staaten
zum Muster gedient; doch sei der in den Statuten vorbehal-
tence, auf die héhere Entwickelung der Zéglinge zu weiterer
Ausbildung berechnete Reisecursus nicht in Ausfihrung ge-
kommen, milthin eine Licke im Unterrichtplan. Denn §. 30
stellt fest: ,,Es soll darauf Bedacht genommen werden, Fonds
zu ermitteln, um die Kandidaten der botanischen und bildenden
Garlenkunst in Stand zu setzen, Kunstreisen in’s Ausland zu
machen*. Dergleichen Begiinstigungen seien bis jetzt nur aus
der Privalschatulle Sr. Maj. des Kiénigs hervorgegangen, das
miisste doch aus Staatsmitteln herzuschaffen sein. — Ferner
wird der §. 27 angefihrt, dessen Bestimmungen nicht alle er-
filit, sondern von denen dic ad 2. 5. 6 einer beabsichtigten Er-

 

]

 

artig. Wir fuihren die hierher gehorigen Yorschlage nach der
Folge der verschiedenen Kunstfacher auf.

1. Architektur.

Stets und oft nur zu sehr an die Zwecke des kirchlichen
oder staatlichen Lebens gebunden und fast nie ohne diese in
das Leben tretend, wird die Architektur schon von der ausse-
ren Nothwendigkeit gerufen. Aber sie hat dafiir die andere
Sorge, dass sie neben dem Nittzlichkeitsprinzip das Kunstprinzip
zur vollen Gellung bringe. Daher dringen die der Arehitektur
angehérigen Mitglieder der Akademie der Kinste zu Berlin vor
Allem darauf, dass eine dsthelische Auffassung der Bauten, sei
es auch mit grésseren Geldmitieln, da festgehalten werde, wo
die ethische Bedeutung des Baues eine héhere wird, wo seine
praktische Bestimmung dahin gerichtet ist, die Thatigkeit des
Staalsoberhaupts und die héheren Staats- und Communalregie-
rungen zu umschliessen und praktisch zu tragen, wo der Dienst
der Religion und die Rechtspflege, wo der Dienst und Genuss
der Wissenschaften und Kinste, wo sittliche Erziehung, wo
	weiterung vorbehallen worden seien. Diese lauten:
2. Die Zéglinge werden die Landschaftsmalerei unter drei
Gesichtspunkien erlernen:
a. als Copisten nach vorgelegten Bliltern,
bo ~ - — der Natur,
Erfinder erfreulicher Landschafts- und Gartenscenen.
5. Sie werden einen, auf die ékonomischen und 4stheti-
schen Gebdude angewandten Cursus in der Baukunst machen.

G =

Volksversammlung fur Krheitcrung und Bildung und gemeinsame
patriotische Interessen den Zweck des Baues bestinmen. — Die
Architekten glauben daher auch da Zuschuss aus Staatsfonds
in Anspruch nehmen zu diirfen, wo bisher allein von den Com-
munen Leistungen geschehen sind. Worauf sie dann aber vor-
ziiglich noch aufmerksam machen, das ist die Nothwendigkeit,
dass der Hinzutritt der bildenden Kinsle den uralten Bund mit
jedem Bauwerke fortdauernd zu erneuern habe. Und auch das
	6, Sie werden einen auf die Landwirthschaft, jedoch in   Kunsthandwerk und das Handwerk selbst soll mit aulgenommen
besonderer Anwendung auf den Gartenbau bercchneten Cursus

sein in das allgemeine Aufstreben zur Hohe der Blithe. Das
machen. ganze Gefolge der Werkfertigkeit schliesst sich an und wird mit

Die Bestimmungen unter 3, 4, 7, 8 dagegen, die sich auf   gehoben und durchdrungen vom ethischen Zwecke des Ganzen.
	Botanik, Physik, Chemie, auf Forstwissenschaft , die Zusam-   Als Beispiel dient der fordernde Kiniluss, den Schinkel auf

Il Jahreane. 40