Urgan fir bildende Kunst und Bankunst, der deutSchen Kunstvereine, Unter Mitwirkung von uglier in Berlin — Passavant in Frankfuri — Waagen in Berlin — Wiegmann in Diisseldorf — Schnaase in Berlin — Schulz in Dresden — FSrster in Minchen — Hitelberger v- Edelberg in Wien 1851 №10 _ redigirt von Dr. FEF. Eggers in Berlin. menstlellung von Gartenplanen und die Anferligung von Ап- Denkschrift tiber eine Gesammt-Organisation der Kunst- schlagen bezichen, haben die vorhandenen Bildungsmittel zu im Aultrage des Preuss. Kultusministeriums zusammengestellt von Fr. Eggers. Girtner-Lehranstalt. An 2 ele eenheiten. entsprechen erlaubt. (Fortsetzung.) Die werkthitige Kunst. Die Pilege, welche der werkthatigen Kunst, durch kinst-- lerische Aufgaben, durch Vorfihrung der Kunstwerke, durch MA CE DER RU RAW ERE MEO UTE Le Pflege der Kiinstler von dem Staate, zu Theil werden kann, Die Gartner-Lehranstalt zu Schéneberg und Potsdam hat ist je nach den verschiedenen Kunstfachern sehr verschieden- in ihrer héheren Abtheilung die Bestimmung, ihren Zoglingen auch die erforderliche ktinstlerische Ausbildung zu gewdhren. Wir erfreuen uns tiber dieselbe einer niheren Mittheilung, die zugieich auf Dasjenige, was in Betreff dieses kinstlerischen Theiles noch wiinschenswerth ist, hindeutet. Durch ansehnliche Zuschtisse des Ministeriums sei die An- stalt ein sehr zufriedenstellendes Institut und habe andern Staaten zum Muster gedient; doch sei der in den Statuten vorbehal- tence, auf die héhere Entwickelung der Zéglinge zu weiterer Ausbildung berechnete Reisecursus nicht in Ausfihrung ge- kommen, milthin eine Licke im Unterrichtplan. Denn §. 30 stellt fest: ,,Es soll darauf Bedacht genommen werden, Fonds zu ermitteln, um die Kandidaten der botanischen und bildenden Garlenkunst in Stand zu setzen, Kunstreisen in’s Ausland zu machen*. Dergleichen Begiinstigungen seien bis jetzt nur aus der Privalschatulle Sr. Maj. des Kiénigs hervorgegangen, das miisste doch aus Staatsmitteln herzuschaffen sein. — Ferner wird der §. 27 angefihrt, dessen Bestimmungen nicht alle er- filit, sondern von denen dic ad 2. 5. 6 einer beabsichtigten Er- ] artig. Wir fuihren die hierher gehorigen Yorschlage nach der Folge der verschiedenen Kunstfacher auf. 1. Architektur. Stets und oft nur zu sehr an die Zwecke des kirchlichen oder staatlichen Lebens gebunden und fast nie ohne diese in das Leben tretend, wird die Architektur schon von der ausse- ren Nothwendigkeit gerufen. Aber sie hat dafiir die andere Sorge, dass sie neben dem Nittzlichkeitsprinzip das Kunstprinzip zur vollen Gellung bringe. Daher dringen die der Arehitektur angehérigen Mitglieder der Akademie der Kinste zu Berlin vor Allem darauf, dass eine dsthelische Auffassung der Bauten, sei es auch mit grésseren Geldmitieln, da festgehalten werde, wo die ethische Bedeutung des Baues eine héhere wird, wo seine praktische Bestimmung dahin gerichtet ist, die Thatigkeit des Staalsoberhaupts und die héheren Staats- und Communalregie- rungen zu umschliessen und praktisch zu tragen, wo der Dienst der Religion und die Rechtspflege, wo der Dienst und Genuss der Wissenschaften und Kinste, wo sittliche Erziehung, wo weiterung vorbehallen worden seien. Diese lauten: 2. Die Zéglinge werden die Landschaftsmalerei unter drei Gesichtspunkien erlernen: a. als Copisten nach vorgelegten Bliltern, bo ~ - — der Natur, Erfinder erfreulicher Landschafts- und Gartenscenen. 5. Sie werden einen, auf die ékonomischen und 4stheti- schen Gebdude angewandten Cursus in der Baukunst machen. G = Volksversammlung fur Krheitcrung und Bildung und gemeinsame patriotische Interessen den Zweck des Baues bestinmen. — Die Architekten glauben daher auch da Zuschuss aus Staatsfonds in Anspruch nehmen zu diirfen, wo bisher allein von den Com- munen Leistungen geschehen sind. Worauf sie dann aber vor- ziiglich noch aufmerksam machen, das ist die Nothwendigkeit, dass der Hinzutritt der bildenden Kinsle den uralten Bund mit jedem Bauwerke fortdauernd zu erneuern habe. Und auch das 6, Sie werden einen auf die Landwirthschaft, jedoch in Kunsthandwerk und das Handwerk selbst soll mit aulgenommen besonderer Anwendung auf den Gartenbau bercchneten Cursus sein in das allgemeine Aufstreben zur Hohe der Blithe. Das machen. ganze Gefolge der Werkfertigkeit schliesst sich an und wird mit Die Bestimmungen unter 3, 4, 7, 8 dagegen, die sich auf gehoben und durchdrungen vom ethischen Zwecke des Ganzen. Botanik, Physik, Chemie, auf Forstwissenschaft , die Zusam- Als Beispiel dient der fordernde Kiniluss, den Schinkel auf Il Jahreane. 40