Glanzes; auch in denen des passiven Heroismus, auch in denen des Schreckens und der Noth. Sollen wir die Geschicke des Vaterlandes kennen lernen und uns an diesen auferbauen und zu eignem Thun kraftigen, so miissen wir nicht allein die son- nigen Hohen unserer Geschichte besteigen, auch mit dem Grauen der Abgriinde miissen wir uns vertraut machen.“ Dies giebt natiirlich einen andern Gesichtspunkt fiir die Griindung eines deutschen historischen Museums. ,Bei uns wiirde* — sagt Нг. К. — ,dem deutschen National-Charakter entsprecheud, von vorne herein auf die moralisch erhebende Bedeutung der Geschichte, auf Darstellungen, die den innern Kern des ge- schichtlichen Lebens enthielten, die das poetische Element des Volkslebens zum Bewusstsein bréchten, ausgegangen werden. Wir wirden dem Werk eine andere Inschrift setzen miissen.* — Hr. Gemmel halt Konigsberg (als Wehr der Bildung, des materiellen Besitzes und der Vaterlandsliebe Russland gegen- liber) fiir den geeigneten Ort zu einer Nationalgalerie. Und zwar soll dieselbe in vier Perioden bis zum Jahre 1900 zu Stande kommen. Bis 1855 soll das Lokal des stidtischen Mu- seums benulazt werden, bis 1865 méchten dann 19 Zimmer des kéniglichen Schlosses eingeraumt sein; bis {880 sollte die Ueber- siedelung derjenigen Bilder nach Marienburg beschafft werden, die sich in unmittelbarer Beziehung zur Ordensherrschaft befinden. Die vereinigten Kiinstler in Kénigsberg, die sich ebenfalls fiir die Griindung von Nationalgalerien in den grés~ seren Stadten, als fiir das geeignetste Mittel zur Hebung der Kunst aussprechen, halten es nicht fiir unméglich, dass dic Kunstvereine sich zur Errichtung solcher Museen herbeilassen méchten, die selbst nach Auflésung des Vereins Staatseigenthum blieben. Fir diesen Fall beantragen sie folgende Unterstitzungen: 1. Gréssere Erleichterungen im Transport durch Postfreiheit. 2. Ueberweisung von Kunstgegenstinden, die fir das Na- tionalmuseum angekault sind, behufs der Vereinsausstellungen. 3. Ueberweisung von Kunsigegenslanden behufs der Auf- nahme in das Vereinsmuseum, wobei sich der Staat das Eigen- thum vorbehalt. — Ausser der Errichtung von Nationalmuseen empfiehit die- selbe Kiimstlerschaft noch die Anlegung von Offentlichen, all- gemein zuganglichen Kupferstichsammlungen und macht darauf aufmerksam, wie sich dergleichen z. B. in Kénigsberg leicht herstellen liesse durch die Combination der beiden stadtischen: der Hippelschen und Wallenrodtschen mit der Universi- tatssammlung. Ueber die Art und Weise der Herstellung einer National- galerie aus den (akademischen) Ausstellungen und iber die thunliche Férderung der letzteren hat die Berliner Akademie der Kinste in §.7 ihres Entwurfs fiir ein neues Re- glement die folgenden Vorschlage gemacht: Aus den Mitglie- dern des Senats und den sammtlichen anwesenden wirklichen Mitgliedern der Akademie werden awei Ausschiisse gebildet, je~ der aus acht Mannern (5 Malern, 2 Bildhauern und 1 Kupferste- cher). Der eine hat tiber die Verthcilung von Belohnungen, so wie eine jahrlich dazu besltinmte Summe aus Staatsinilteln (20,000 Thir.) zu einem Nationalmuseum zu verfiigen; beson- dere Riicksichten solen hierbei Cartons von Entwitirfen erfah- ren, nach denen bei den Ktinsilern bestelll werden kann. Der andere Ausschuss soll das Amt haben, ther die Zulassung von Kunstgegenstanden in Bezug auf die Ausstellung zu bestimmen., (Es ist hierbei daran zu erinnern, dass die Koslen der akade- mischen Ausstellungen durch die aus den Eintrittsgeldern sich ergebenden Einnahmen bestritten und die Ueberschtisse dieser Einnahmen -— nach dem bisherigen Gebrauche — unter die Ausstellenden vertheilt werden.) Allgemeineres in Betreff der wiinschenswerthen Pflege der werkthaligen Kunst deutet die Akademie der Kiinste zu Berlin noch mit den folgenden Worten an: ,In gleicher Art, wie der Staat jahrlich ein Bestimmtes ftir Kinstler-Erziehung und fir die Sammlungen hergiebt, soll er auch fir die reif gewordene und in Existenz begriffene Kunstthatigkeit eine bestimmte Summe im Staats- Budget anerkennen und aufnehmen, ungerechnet die vereinzelten, aufwandvolleren Kunstf{6rderungen, welche gréss- tentheils nur einzelnen Kinstlern zu Gute kommen*. Auch halt die Akademie es fiir zweckmassig, ein Kapital disponibel zu halten, um solche Auftrige fir Offentliche Werke zu unter- sliitzen, fiir welche von Gemeinden oder Privaten ein Theil des Kaufgeldes aus eignen Mitteln aufgebracht wtirde. — Noch von vielen anderen Seiten wird der einfache Wunsch méglichster Beschafligung ausgesprochen, selten mit bestimmter naherer Entwickelung der Art und Weise, wie dem ausgesprochenen Verlangen za gentigen, wovon Herr Gemmel indess eine Ausnahme macht, der in folgenden Planen vielfache Winke und Andeutungen giebt. Als Prinzip macht Hr. G. geltend, dass die Werke hervor- ragender Geister allemal die Nation in ihrer Gesammtheit em- portrugen. Daher soll vor allen Dingen ihnen, die eine grés- sere Aufgabe begehren, als fiir Kunstvereine zu arbeiten, der Staat das gréssere Feld ihrer Arbeitsihatigkeit anweisen, denn der Staat, der in vielen Stiicken, besonders in der Férderung der Wissenschaften und der Kultur, der Erbe der Kirche ge- worden sei, kénne sich nicht ganz so nennen in Bezug auf die Kunst. — Naher giebt nun Hr. G. die bestimmten Aufgaben an, welche elwa vor der Hand zu stellen waren. So kénnten die Raume der Ordensresidenz Marienburg mit Gemalden geschmiickt werden, welche sich auf die Regierung des Ordens und seine Macht beziehen. Ansichten der Architekturen des Ordens sol- len, in poetischer Auffassung durchgefiihrt, den Sinn der Be- schauer bereitwilliger machen zur Erhaltung und Herstellung der Bauwerke. Man miisste dahin kommen, dass jeder Ort von dem ihn betreffenden Gemalde der Marienburger Galerie eine Copie verlangt. Bald sollen diese sich zu bedeutenden Unternehmungen in den verviclfaltigenden Kimsten steigern, wobei mindere Talente Beschaftigung finden. Fiir diese letztern findet Hr. G. auch die Stellen an den Gymnasien passend. Wohl- feilere Ausgaben der Marienburger Galerie wiirden entstehen; und man werde sie zuletzt auf Tellern und Schiisseln erblicken. Fir diese Vereinigung der Kunst mit der Industrie schlagt Hr. G. noch vor, dass die Maurer im Winter cine Stuckornamen- tenanstalt einrichten sollen, damit die Fagaden nicht mehr so niichtern werden und so kahl aussehen; die Zimmerleute sollen in jener Jahreszeit Schnitzarbeit machen, Marketterie schnei- den u.s. w., die Stubenmaler eine Tapelenfabrik anlegen, Wand- schranke bemalen etc., die Topfer endlich Malerei auf dem ge- ringeren Geschirr und auf Oefen anbringen. Auch das Copiren soll nach dem Wunsche des Hrn. G. der Staat in die Hand nehmen und organisiren, so dass unter- geordnete Talente dazu verwendet werden. Hier sei die As- sociation eines staérkeren Geistes mit einem schwiacheren am Orle. Braucht der Staat eine Copie, so soll er sie bei dem Meister bestellen. Dieser wahle den Schtiler, der sie machen soll. Dafiir werde drei Viertel des Originalpreises gezahlt, ein Viertel bekommt der Meister fiir Erlaubniss und Aufsicht, cin Halb aber der Copist. Daraus entstehe, wenn das Kunstwerk beliebt sei, dem Meister fortdauernder Nulzen. Und so miissten auch die Stiche und Lithographieen unter den Augen des Mei- sters ausgefiihrt werden. Die Anfertigung von Copieen wird noch von verschiedenen Seiten und fir weitere Zwecke in Aussicht genommen: von der AQ*