ВИ Organ der deutSchen Kunstvereine. 4eitung fiir bildende Kunst und Baukunst. Unter Mitwirkung von Kugler in Berlin — Passavant in Frankfur’ — Waagen in Berlin — Wiegmann in Disseldori — Schnaase in Berlin — Schulz in Dresden — FGrster in Minchen — Eitelberger v. Edelberg in Wien ге1о1тр уоп Ог. Е. Всжегз шт Berlin. Sonnabend, den ii. October. Denkschrift tiber eine Gesammt-Organisation der Kunst- Angelegenheiten. Im Auftrage des Preuss. Kultusministeriums zusammengestellt yon Fr. Eggers. (Fortsetzung.) VI. Die werkthitige Kunst. A. Musik. Aufgaben zur musikalischen Сотроз Шоп werden im All- gemeinen nicht in der direkten Weise stattlinden konnen, wie elwa zur Ansfihrung von Werken bildender Kunst. Die Ein- richtung von Preisbewerbungen oder die Aussetzung von Pra- mien fiir vorztiglichst gediegene Arbeilen, welche ohne be- slimmte Concurrenz innerhalb gewisser Zeilraume entstanden sind (wie Solches die Schrift: ,,die Kunst als Gegenstand der Staatsverwallung“ fiir Musik und Poesie in Vorschlag bringt) dirfte hier etwa als Aequivalent zu bezeichnen sein. 50 ет- pfiehlt auch die Berliner Akademie, nachst Auftragen fir den allerdings wohl vorkommenden einzelnen Fall, die auf- merksame Beachlung dessen, was aus eigner Regung in der Composition geleistet, und die Anerkennung des Gediegenen durch Honorirung, durch Veranlassung zur Auffihrung und zur Herausgabe. Namentlich solle dies die Pflicht der in Aussicht genommenen Hochschule der Musik sein. —— Auch die Leip~ ziger Commission winscht Belohnung ausgezeichneter Com- ponisten, nach dem Gulachten ciner hierzu besonders zu er- nennenden Commission. Eingesandte Kirchen-Compositionen, die zur wiederhollen Auffihrung gelangen, wiinscht sie von Seiten der Kirche honorirt zu sehen. “ur Férderung junger Componisten werden insbesondere Einrichungen, dic die Auffiihrung und Herausgabe ihrer Ar- beiten erleichtern, erwiinschl. Umlassenderes ist in Betreff der Vorfithrung vorhandener mu- sikalischer Werke, also zur Pflege der execulirenden Musik, beigebracht. Namentlich konnte es nicht fehlen, dass bei dem zur Zeit noch ungeordneten Verhalinisse des Staales zur Kirche sich die Vorschlage der Musikkundigen vielfach tber die Kir- chenmusik verbreilen mussten, deren Verfall ein Gegenstand allgemeiner Klage ist. Ohne das angedeutete Verhaltniss daher I] Jahrganeg. ra niher zu berihren, ohne naher darauf einzugehen, ob und wie Slaat, Geistlichkeil oder Gemeinde hier mitbestimmendes oder milwirkendes Princip zu werden die Aufgabe haben, will Hr. Marx in seiner Denkschrift: ,,Ueber die Organisation des Mu- sikwesens“ sein Votum nur als Musiker abgeben, der den Ge- meinden zu sagen vermag, was ihnen die Tonkunst fiir den Zweck des Gottesdienstes gewihren kann. Sein Vorschlag, den er einstweilen den Traum eines Musikers nennen will, geht darauf aus: Der Gemeinde das Organ zu schaffen, das den tie- fen, evangelischen Gedanken: ,,Ihr sollt ein priesterlich Volk sein“ in der Gesammtheit der jeizigen Liturgie zur Erschei- nung zu bringen. Und dies zwar in: Der Aufstellung eines Chors aus dem Mittel der Ge- meinde zu wesentlicher, liturgisch bedingter und geordneter Einflechtung in den Gottesdienst. Nachweis und Milttel fiir das néthige Erforderliche dazu darbieten zu wollen, dafir steht Hr. M. nicht an, sein bisheriges Wirken einstweilen als Birgschaft anzubicten. — Die nahere Wirksamkeit dieses Chors, sein le- bendiges Eingreifen in die gottesdienstlichen Handlungen, die er verbindet, an den Fesltagen, dic er erhéht, wird von Hrn. M. ausfiihrlicher angegeben. Er erscheint darin nicht blos als dies bindende und belebende Element, sondern er vermag durch dic ihm innewohnende Stimmung zur Andacht an sich ein we- sentliches Mitlel der Erbauung und giinstigen Erhebung abzugeben. — So erinnert auch Hr. Kriiger in seinen ,, Beitrégen fir Le- ben und Wissenschaft der Tonkunst“ an den Ausspruch Klop- stock’s, dass ihm Gesang und Orgel cin wesentlicherer Theil- des Goltesdienstes scheine, als die Predigt, weil im Gesange sich zu verklarter Einheit verbindet, was im Wort zu verstan- diger Viclheit zerfallt. — Aus den sehr schitzbaren Bemerkungen, die wir a. a. 0. noch tiber dies Thema finden und die, als fiir den besonderen Zweck: Reformschrift zu sein, nicht geschrieben, sich mehr im Allgemeinen mit der Wirkung und der mdglichen Verbes- serung des Orgelspiels und Kirchengesangs beschaftigt, heben wir nur ein angefihrtes Beispiel hervor, dass némlich in Li- beck in den Hauptkirchen 24 Knaben immerwahrend als Stiitze des Chorals gehért werden und dass daher an der einleitenden, so wie an der den Goltesdienst schliessenden Liturgie, Chor und Gemeinde so wirksam Theil nehmen, dass selbst laue Kir- chenginger dem zweistindigen Gottesdienste mit Theilnahme von Anfang zu Ende nachioigen. — Nicht minder findet sich in der Denkschrift des Berliner Al