Dewilches
	деи $
fiir bildende Kunst und Baukunst,
	Organ
der deutSchen Kunstvereine,
	Unter Mitwirkung von
	Kugler in Berlin — Passavant in Frankfurt — Waagen in Berlin — Wiegmann in Disseldorf — Schnaase
in Berlin — Schulz in Dresden — FGrster in Miinchen — Eitelberger у. Edelberg in Wien
			redigirt von Dr. F. Eggers in Berlin.
	Sonnabend, den 25. October.
	bisherigen Geldzuschtisse und den permanenten Antheil des
Hofes dem Theater erhalten, er will zum Vortheil der Kunst
	das Protektorat der Fursten nicht aufgeben. Es soll der Lan-
desfirst nur die Organe seines Willens wechseln, er soll an-
statt an Hofbeamte, die von seiner Willkir abhingig, die Ober-
leitung des Theaters Staatsbeamten iibergeben, die ausser ihm
auch noch dem Lande verantwortlich sind. Es ist aber bemerkt
worden: es scheine hierbei Hrn. D. zu gehen wie Iffland da-
mals, er halle selber fest, was er weggegeben wissen will.

Hrn. Devrient’s Schrift, welche die ausfihrlichste von
den eingegangenen ist, handelt zuerst die Nothwendigkeit ab,
dass das Hoftheater zum Nationaltheater gemacht werde. So-
dann geht er auf die Organisation und die Leitung dieses Na-
tionallheaters ein, bestimmt die Grenzen seiner Aufgabe und
fiigt einen Blick auf die finanzielle Angelegenheit hinzu. — In
dem folgenden Abschnilte wird nun die Anwendung auf Berlin
und Wien gemacht und gezeigt, wie sich die Reorganisation
mit drei oder finf zu vereinigenden Theatern ausnehmen wirde.
— Nach einer kurzen Besprechung der Theaterschule, welche
eigentlich mehr eine Hinweisung auf seinen Aufsatz tiber die-
ses Thema in seinen dramaturgischen Schriften ist, wendet sich
der Verfasser zu der zweiten grossen Abtheilung von Theatern,
zu den Stadttheatern und Wanderbiihnen, um an ihnen den Ein-
fluss der oben geltend gemachten Einrichtungen nachzuweisen.
Die ganze Schrift endigt mit einem Blick auf die Vortheile der
Centralisation der Oberleitung und die Wirkung, welche auf
den Schauspielerstand dadurch hervorgebracht werden miisse.
So wird so ziemlich Alles berihrt, und indem wir uns nun
von Hrn. Devrient den oben vorgezeichneten Weg fihren
lassen werden, wollen wir nicht verfehlen, die abweichenden
Ansichten Anderer zur Vergleichung daneben zu stellen.

Fast unvermeidlich erscheint es dem Organismus und der
Gesellschaft, welche uns den Spiegel der Welt vorzuhalten die
Bestimmung haben, diesem kleinen Staate gewissermaassen im
Staate cine Art Verfassung zu ertheilen, die freilich tberflissig
sein méchte, wenn dic Kistler nicht auch zugleich Men-
schen waren.

Hr. D. schlagt nun folgende Verfassung vor:

Das Theater wird gelcitet yon ciner von kiinstlerischen
Vorstanden gebildeten selbstandig abgeschlossenen, der Lan-
desregierung verantworllichen Direktion, bestehend aus einem
Theaterdichter, einem Kapellmeister und einem dar-
stellenden Kunstler. Letzterer ist das Haupt der Direktion

43
	Denkschrift iiber ee Gesammt- Organisation der Kunst-
Angelegenheiten.
	Im Aultrage des Preuss. Kultusministeriums zusammengestellt
yon Fr. Eggers.
	(Fortsetzung. )
	Die werkthatige Kunst.
	6. Schaubihne. (Fortsetzung.)
	Das ware also, was schon ein Publikandum vom 16. De-
cember 1808, hetreffend die verdnderte Verfassung der ober-
sten Slaatsbehérde der preussischen Monarchie, ausdriickte.
Nach ihm wurden alle Anslalten, welche, wie das Theater,
Einfluss auf die allgemeine Bildung haben, dem Geschaftskreise
der Abtheilung des 6ffentlichen Unterrichts (im Mi-
nisterium des Innern) zugetheilt, und sind dort als dieser Ab-
theilung unmittelbar untergeordnet so bezeichnet: ,,die kénig-
lichen Theater und dhnliche Anstalten, in so weit sie nicht be-
sondern Direktionen unterliegen“, —

Diese Bestimmungen sind aber durch eine Verordnung vom
27. October 1810 tiber die Verfassung der obersten Staatsbe-
hérden wieder rickgangig gemacht, welche als zum Ressort
der Abtheilung der allgemeinen Polizei gehérig mit sich
fihri: ,,Alle dffentlichen Anstalten zur Bequemlichkeit und
zum Vergnigen, auch die Theater mit Ausnahme der in
den Residenzien, welche in Absicht auf ihre Direktion von die-
ser und vom Hofe ressortiren“.

‚Аш 24. November 1810 wurden simmtliche Akten tber
Theateranstalten von Seiten des Unterrichts-Ministeriums an das
der Polizei abgeliefert.

Was ist es nun gewesen, das die Ausfihrung jener Maass-
regel vom 16. December 1808 hinderte? Hr. Devrient in
seiner ,,Geschichte der deutschen Schauspielkunst“ schreibt es
den genaueren Beziehungen des Hofes zum Theater zu, welche
zu erhalten Iffland eifrig bemiiht gewesen sein soll, da er
es fir nothwendig hielt, das Theater noch cinige Zeit als Schooss-
kind des Hofes erhalten zu wissen. — Nun meint zwar Hr.
Devrient, dass es jetzt Zeit sei, dass die Firsten das bis
dahin gepflegtc Theater aus ihrem niheren Schutze in die ernste
Pflicht, der hoéheren Wohlfahrt des Volkes dienstbar zu sein,
	entlassen; allein er will die Vortheile der Hofintendantur, die
U, Jabrgang.