Modificationen zum Grunde gelegt werden. Die Ausstellung zu Han-
nover wird Ende Februar eréffnet, dann folgen Halberstadt Anfang
April, Magdeburg Anfang Mai, Halle im Juni, Gotha im Juli, Braun-
schweig im August und Cassel im September.

Da indess in neuerer Zeit alle Ausstellungen durch eine erhebliche
Zahl offenbar zu geringer Bilder ete. beschwert, dadurch Mihe und
Kosten tiber Gebihr vermehrt und zugleich die Mittel zum Ankauf уег-
mindert werden, so wurde beschlossen, von 1852 ab, alles das sofort
und unter Umstanden selbst auf Kosten der Absender zurickzuschicken,
was als unpassend oder unwirdig erkannt wirde.

Im Bezug auf das Programm ad h. schliessen sich auch Braun-
schweig, Cassel und Gotha dem bereits von Halberstadt und Halle
festgehaltenen Vorbehalte an: Collis aber zwei Centner schwer, iber-
haupt Sendungen, wenn die Fracht mehr als zwei Thaler fiir den Centner
betragen wiirde, nur auf vorhergehende Zustimmung des zunachst be-

treffenden Vereines anzunehmen.

ad k. Den Kinstlern noch dringender zu empfehlen, ihre Ge-
malde etc. noch genauer als bisher und auf méglichst in die Augen
fallende Weise zu bezeichnen, weil jede aus der unterlassnen oder
unzureichenden Bezeichnung entstehende Gefahr der Verwechselung
oder unrichtigen Weitersendung allein dem Absender zur Last fallen muss.
	Dabei wurde nun auch die Zuschrift des Vorstandes des Kinstler-
unterstitzungs-Vereins zu Diisseldorf zum Vortrag gebracht, und es
waren alle Deputirte darin einverstanden: dass unsere Vereine sich far
keinen Fall und in keiner Weise von irgend andern Vereinen allge-
nieine Bedingungen fir den Empfang und fir die Weitersendung von
Kunstwerken auferlegen lassen kénnten, dass die betreffenden Bedin—
gungen sich vielmehr allein nur auf die Beschlisse unseres Vereins-
cyclus stitzen missten, und man nur bei erheblicher Veranlassung
ausnahmsweise Abweichungen von den in dem Programme niederge-
legten Bedingungen gestalten kénnte.

Durch die den Vereinen seit einer Reihe yon mebr als 20 Jabren
vorliegenden Erfahrungen lasst sich nachweisen, dass die Hauptschuld
an den Verletzungen der Rahmen und Bilder in der Regel die Kiinstler,
resp. die Absender trifft.

Zum Theil ist das Fundament, das Malertuch, nicht solid ge-
nug oder zu fest angespannt, dann niché selten versiumt, die Bilder
sicher genug in die Zierrahmen einzuheften und fest zu kleben, und
noch haufiger, die Ecken und Ornamente der Goldrahmen sicher zu
befestigen. Verletzungen durch das Herumspazieren der abgefallenen
Rahmstiicke auf den Bildern kommen sehr haufig, wenn zuweilen auch
erst bei dem zweiten, dritten Transporte vor, und cs kann dafir, nach
unsrer Ueberzeugung, nur der Vergolder in Anspruch genommen werden.
Die Vereins-Deputirten beharren auch dabei, ibrerseits die Vermittlung
von Spedilearen und alle und jede Kosten der Speditionen abzuweisen,
da die Eisenbahnen alles ohne Vermittlung von Spediteuren annehmen
und abliefern, und diese uns in jeder Hinsicht eine weit sichrere Ga-
rantie bieten, als die Spediteure. Wir haben tberdem und auch im
Interesse der Kanstler die Pflicht, die uns zu Gebote stehenden Mittel
vorzugsweise zum Ankauf von Kunstwerken 20 concentriren.

Ueber das Erwerben resp. Bestellen von Haupt-Vereins-Bildern
von hdherer Bedeutung wurde auch noch in der zweiten Sitzung aus-
	fihrlich berathen, die Nothwendigkeit der Beschalfung insbesondere
fir dic Bedeutenheit der Kunstausstellungen einstimmig anerkannt und
verabredet: dass jeder eine ansehnliche Sumwe dazu bereit halten, und
vorzugsweise auf das reflectiren mége, was sich auf unsern Ausstel~
lungen bieten wirde. Man glaubte daneben jedem Vereine iiberlassen
zu miissen, auf welchem Wege derselbe die Erwerbung realisiren wolle.
Auch Mittheilang von Probeblattern wurde nicht nur von den
Vereinen, sondern auch von tichtigen Kinsllern gewinscht, um eine
moglichst grosse Auswahl fir ein Kunst-Vereinsblatt zu gewinnen.
Mit den Programmen fir 1852 sollen auch die héchst ginstigen
Resullate der Ausstellungen vou 1850 —51, insbesondere die des An-
	kaufes von Gemalden durch die Vereine, wie von Privaten, bekannt
  gemacht werden. Dr. F. Lucanus.
	Auch ist der Termin zur Ejinhieferung der Concurrenz-
Р]апе bis zum 31. December 1851 verlingert worden.
	Céunstwereine.
	Protokoll der Verhandlungen in den Conferenzen der De-
putirten der zum westlichen Cyclus gehérenden Kunst-
Vereine,
gehalten zu Leipzig am 10. und 11. October 1851.

Auf die Einladung des Hauptgeschaftsfihrers Dr. Lucanus vom
22. Sept. hatten sich als Deputirte der zum westlichen Cyclus geho-
renden Kunst-Vereine eingefunden:

fir Braunschweig, Herr Architect Wanstraat,

far Kurhessen resp. Cassel, Herr Finanz-Assessor v. Schmerfeld,

far Gotha, Herr Director Looff,

far Halberstadt der Dr. Lucanus,

fir Halle, Herr Dr. Weber,

fir Hannover, Herr Hofbaumeister Vogell,

fir Magdeburg, Herr Doctor Schneider und Herr Director

Schubart,
und der freundlichen Bitte der betreffenden Deputirten zufolge hatten
sich auch die Vorsitzenden des Directoriums des Kunst-Vereins zu
Leipzig: Herr Doctor Puttrich, und Herr Lampe angeschlossen.
Es wurde zunachst iber die Frage verhandelt,

ob es nicht mehr im Interesse der Kunst und der Kunst-Vereine

liege, alljahrlich Kunstausstellungen zu halten.
Einstimmig wurde anerkannt, dass eben die Kunstausstellungen das
beste Mittel seien, dem Kunstsinne die nothwendige Nahrung und in der
éfteren Wiederkehr der Ausstellungen auch dem Interesse die erwiinschte
Bestandigkeit zu geben. Ja man erwartet selbst cine regere Aufmerk-
samkeit Seitens der Kanstler, wenn diese alljabrlich und zu bestimmler
Zeit von der Konkurrenz zu profitiren vermégen, welche die Ausstel-
lungen fiir den Ruf und fir den Verkauf der Kunstwerke bieten.

Da indess einzelne Deputirte (insbesondere die von Magdeburg )
meinten, dass durch eine solche Einrichtung der jahrlichen Ausstel-
Jungen Modificationen in den Vereinsstatuten nothwendig werden kdnn-
ten, so wurde der Beschluss dahin gefasst:

dass man sich fir das Prinzip, jahrlich Ausstellungen zu halten,
entschied, die Confirmation des Beschlusses der nachsten Depu-
tirten-Versammlung vorbehielt, definitiv aber bestimmte:

Dass in dem Jahre 1852 in allen zum westlichen Cyclus ge-
hérenden Vereinsstadten Ausstellungen in derselben Reihefolge wie
1851 gehalten werden sollten.

Man beklagte, dass es nicht mdglich war, sofort mit Leipzig iber
dessen Anschluss an diesen Ausstellungscyclus naéhere Verabredung zu
ireffen, da Leipzig statutenmassig nur alle 2 Jahre und jetzt im October
Ausstellung hat, und aber das Prinzip, jahrlich Ausstellungen za halten,
erst Beschluss fassen muss, Die Entscheidung dariber wurde daher
gleichfalls erneuten Verhandlungen vorbehalten.

Die Herren Directions-Mitglieder des Leipziger Vereins waren
indess gleichfalls bereit, zu vermitteln, dass der Leipziger Verein mit
denen des westlichen Cyclus sich gegenseitig die Hauptvereinsbilder zu
den betreffenden offentlichen Kunstausstellungen mitzutheilen verméchte.

Allgemein hielt man es fir nothwendig, alle Kunst-Vereine in
Deutschland aufzufordern, sich gegenseitig und gleich am Tage der Erdff-
nung jeder Kunstausstellung Ausstellungskataloge und Eintrittskarten fir
Vorstandsmitglieder zuzuferligen, da es jedem Vereine wichtig sei zu er-
fahren, wann und mit welchen Mitteln jede Ausstellung erdffnet sei. In-
gleichen verpflichtete man sich zu gegenseitiger Mittheilung aller Vereins-
nachrichten und Vereinskunstblatter, so wie der Programme fir die Aus-
stellungen, hoffend, dass die Vereine dergleichen Programme gern den
in den betreffenden Orten wohnenden Kiinstlern mittheilen werden.

Fir die Ausstellungen des westlichen Cyclus soll auch fir 1852
das 1851 ausgegebene Programm im Allgemeinen und nur mit einzelnen
	(Der heutigen Nummer liegt der Anzeiger No. 5. hei.)
	Verlag yon Rudolph und Theodor Oswald Weigel in Leipzig. — Druck von Gebr. Unger tn Bertin.