Modificationen zum Grunde gelegt werden. Die Ausstellung zu Han- nover wird Ende Februar eréffnet, dann folgen Halberstadt Anfang April, Magdeburg Anfang Mai, Halle im Juni, Gotha im Juli, Braun- schweig im August und Cassel im September. Da indess in neuerer Zeit alle Ausstellungen durch eine erhebliche Zahl offenbar zu geringer Bilder ete. beschwert, dadurch Mihe und Kosten tiber Gebihr vermehrt und zugleich die Mittel zum Ankauf уег- mindert werden, so wurde beschlossen, von 1852 ab, alles das sofort und unter Umstanden selbst auf Kosten der Absender zurickzuschicken, was als unpassend oder unwirdig erkannt wirde. Im Bezug auf das Programm ad h. schliessen sich auch Braun- schweig, Cassel und Gotha dem bereits von Halberstadt und Halle festgehaltenen Vorbehalte an: Collis aber zwei Centner schwer, iber- haupt Sendungen, wenn die Fracht mehr als zwei Thaler fiir den Centner betragen wiirde, nur auf vorhergehende Zustimmung des zunachst be- treffenden Vereines anzunehmen. ad k. Den Kinstlern noch dringender zu empfehlen, ihre Ge- malde etc. noch genauer als bisher und auf méglichst in die Augen fallende Weise zu bezeichnen, weil jede aus der unterlassnen oder unzureichenden Bezeichnung entstehende Gefahr der Verwechselung oder unrichtigen Weitersendung allein dem Absender zur Last fallen muss. Dabei wurde nun auch die Zuschrift des Vorstandes des Kinstler- unterstitzungs-Vereins zu Diisseldorf zum Vortrag gebracht, und es waren alle Deputirte darin einverstanden: dass unsere Vereine sich far keinen Fall und in keiner Weise von irgend andern Vereinen allge- nieine Bedingungen fir den Empfang und fir die Weitersendung von Kunstwerken auferlegen lassen kénnten, dass die betreffenden Bedin— gungen sich vielmehr allein nur auf die Beschlisse unseres Vereins- cyclus stitzen missten, und man nur bei erheblicher Veranlassung ausnahmsweise Abweichungen von den in dem Programme niederge- legten Bedingungen gestalten kénnte. Durch die den Vereinen seit einer Reihe yon mebr als 20 Jabren vorliegenden Erfahrungen lasst sich nachweisen, dass die Hauptschuld an den Verletzungen der Rahmen und Bilder in der Regel die Kiinstler, resp. die Absender trifft. Zum Theil ist das Fundament, das Malertuch, nicht solid ge- nug oder zu fest angespannt, dann niché selten versiumt, die Bilder sicher genug in die Zierrahmen einzuheften und fest zu kleben, und noch haufiger, die Ecken und Ornamente der Goldrahmen sicher zu befestigen. Verletzungen durch das Herumspazieren der abgefallenen Rahmstiicke auf den Bildern kommen sehr haufig, wenn zuweilen auch erst bei dem zweiten, dritten Transporte vor, und cs kann dafir, nach unsrer Ueberzeugung, nur der Vergolder in Anspruch genommen werden. Die Vereins-Deputirten beharren auch dabei, ibrerseits die Vermittlung von Spedilearen und alle und jede Kosten der Speditionen abzuweisen, da die Eisenbahnen alles ohne Vermittlung von Spediteuren annehmen und abliefern, und diese uns in jeder Hinsicht eine weit sichrere Ga- rantie bieten, als die Spediteure. Wir haben tberdem und auch im Interesse der Kanstler die Pflicht, die uns zu Gebote stehenden Mittel vorzugsweise zum Ankauf von Kunstwerken 20 concentriren. Ueber das Erwerben resp. Bestellen von Haupt-Vereins-Bildern von hdherer Bedeutung wurde auch noch in der zweiten Sitzung aus- fihrlich berathen, die Nothwendigkeit der Beschalfung insbesondere fir dic Bedeutenheit der Kunstausstellungen einstimmig anerkannt und verabredet: dass jeder eine ansehnliche Sumwe dazu bereit halten, und vorzugsweise auf das reflectiren mége, was sich auf unsern Ausstel~ lungen bieten wirde. Man glaubte daneben jedem Vereine iiberlassen zu miissen, auf welchem Wege derselbe die Erwerbung realisiren wolle. Auch Mittheilang von Probeblattern wurde nicht nur von den Vereinen, sondern auch von tichtigen Kinsllern gewinscht, um eine moglichst grosse Auswahl fir ein Kunst-Vereinsblatt zu gewinnen. Mit den Programmen fir 1852 sollen auch die héchst ginstigen Resullate der Ausstellungen vou 1850 —51, insbesondere die des An- kaufes von Gemalden durch die Vereine, wie von Privaten, bekannt gemacht werden. Dr. F. Lucanus. Auch ist der Termin zur Ejinhieferung der Concurrenz- Р]апе bis zum 31. December 1851 verlingert worden. Céunstwereine. Protokoll der Verhandlungen in den Conferenzen der De- putirten der zum westlichen Cyclus gehérenden Kunst- Vereine, gehalten zu Leipzig am 10. und 11. October 1851. Auf die Einladung des Hauptgeschaftsfihrers Dr. Lucanus vom 22. Sept. hatten sich als Deputirte der zum westlichen Cyclus geho- renden Kunst-Vereine eingefunden: fir Braunschweig, Herr Architect Wanstraat, far Kurhessen resp. Cassel, Herr Finanz-Assessor v. Schmerfeld, far Gotha, Herr Director Looff, far Halberstadt der Dr. Lucanus, fir Halle, Herr Dr. Weber, fir Hannover, Herr Hofbaumeister Vogell, fir Magdeburg, Herr Doctor Schneider und Herr Director Schubart, und der freundlichen Bitte der betreffenden Deputirten zufolge hatten sich auch die Vorsitzenden des Directoriums des Kunst-Vereins zu Leipzig: Herr Doctor Puttrich, und Herr Lampe angeschlossen. Es wurde zunachst iber die Frage verhandelt, ob es nicht mehr im Interesse der Kunst und der Kunst-Vereine liege, alljahrlich Kunstausstellungen zu halten. Einstimmig wurde anerkannt, dass eben die Kunstausstellungen das beste Mittel seien, dem Kunstsinne die nothwendige Nahrung und in der éfteren Wiederkehr der Ausstellungen auch dem Interesse die erwiinschte Bestandigkeit zu geben. Ja man erwartet selbst cine regere Aufmerk- samkeit Seitens der Kanstler, wenn diese alljabrlich und zu bestimmler Zeit von der Konkurrenz zu profitiren vermégen, welche die Ausstel- lungen fiir den Ruf und fir den Verkauf der Kunstwerke bieten. Da indess einzelne Deputirte (insbesondere die von Magdeburg ) meinten, dass durch eine solche Einrichtung der jahrlichen Ausstel- Jungen Modificationen in den Vereinsstatuten nothwendig werden kdnn- ten, so wurde der Beschluss dahin gefasst: dass man sich fir das Prinzip, jahrlich Ausstellungen zu halten, entschied, die Confirmation des Beschlusses der nachsten Depu- tirten-Versammlung vorbehielt, definitiv aber bestimmte: Dass in dem Jahre 1852 in allen zum westlichen Cyclus ge- hérenden Vereinsstadten Ausstellungen in derselben Reihefolge wie 1851 gehalten werden sollten. Man beklagte, dass es nicht mdglich war, sofort mit Leipzig iber dessen Anschluss an diesen Ausstellungscyclus naéhere Verabredung zu ireffen, da Leipzig statutenmassig nur alle 2 Jahre und jetzt im October Ausstellung hat, und aber das Prinzip, jahrlich Ausstellungen za halten, erst Beschluss fassen muss, Die Entscheidung dariber wurde daher gleichfalls erneuten Verhandlungen vorbehalten. Die Herren Directions-Mitglieder des Leipziger Vereins waren indess gleichfalls bereit, zu vermitteln, dass der Leipziger Verein mit denen des westlichen Cyclus sich gegenseitig die Hauptvereinsbilder zu den betreffenden offentlichen Kunstausstellungen mitzutheilen verméchte. Allgemein hielt man es fir nothwendig, alle Kunst-Vereine in Deutschland aufzufordern, sich gegenseitig und gleich am Tage der Erdff- nung jeder Kunstausstellung Ausstellungskataloge und Eintrittskarten fir Vorstandsmitglieder zuzuferligen, da es jedem Vereine wichtig sei zu er- fahren, wann und mit welchen Mitteln jede Ausstellung erdffnet sei. In- gleichen verpflichtete man sich zu gegenseitiger Mittheilung aller Vereins- nachrichten und Vereinskunstblatter, so wie der Programme fir die Aus- stellungen, hoffend, dass die Vereine dergleichen Programme gern den in den betreffenden Orten wohnenden Kiinstlern mittheilen werden. Fir die Ausstellungen des westlichen Cyclus soll auch fir 1852 das 1851 ausgegebene Programm im Allgemeinen und nur mit einzelnen (Der heutigen Nummer liegt der Anzeiger No. 5. hei.) Verlag yon Rudolph und Theodor Oswald Weigel in Leipzig. — Druck von Gebr. Unger tn Bertin.