aon To lav.
	Organ
der deutschen Kunstvereine.
	Aeitung
	fiir bildende Kunst und Baukunst.
	Unter Mitwirkung von
	uglier in Berlin — Passavant in Frankfurt — Waagen in Berlin — Wiegmann in Disseldorf — Schnaase
in Berlin — Schulz in Dresden — Frster in Minchen — Eitelberger v. Edelberg in Wien
	redigirt von Dr. F. Eggers in Berlin.
	Denkschrift iiber eme Gesammt-Organisation der Kunst-
Angelegenheiten.
	im Auftrage des Preuss. Kultusministeriums zusammengestellt
von Fr. Eggers.
	(Fortsetzung.)
УП.
Erhaltung Alterer Kunstwerke.
	Bei den Maassnahmen zur Erhaltung der Werke der Bau-
kunst und der bildenden Kunst kommt vornehmlich Das-
jenige in Betracht, was zur Pflege, Erhaltung und gelegentli-
chen Wiederherstellung der nationalen, zumeist in dffentli-
chem Besitz befindlichen Denkmaler der Art erforderlich ist.

An hierher beztiglichen Vorschligen ist sehr Weniges ein-
gegangen. Doch war der Sache in den vorangegangenen Jah-
ren bereits auf beachtenswerthe Weise vorgearbeitet worden.
Eine principmissige Behandlung war zunachst durch die im
Jahre 1843 erfolgte Berufung eines besonderen ,Conserva~
tors der Kunstdenkmaler® (unter dem Minister der geist-
lichen, Unterrichts- elc. Angelegenheilen) angebabnt, Derselbe
hat die Aufgabe, gréssere und kleinere Reisen durch die Pro-
vinzen des Staates anzustellen, von den vorhandenen Denkma-
lern, ihrem Zustande und dem, was etwa mit ihnen vorgenom-
men wird, méglichst umfassende Kenntniss zu nehmen, dariiber
je nach Erfordern zu berichten oder Antrige in Betreff der Er-
haltung der Denkmaler zu stellen, und dem Minister tberall,
wo dieser es fiir néthig erachtet, vorziglich wenn es sich um
Maassregeln zur Conservation oder Restauration besonderer
Denkmiler handelt, scin Gulachten abzugeben, sowie im All-
gemeinen nach Méglichkeit fiir die Beforderung des Interesses
an den Denkmalern und ihrer Erhaltung wirksam zu sein.

Zugieich wurde in Aussicht genommen, unter Theilnahme
und Leitung des Conservators eine miglichst vollstandige In~
ventarisation der im Staate vorhandencn Denkmiler zu be-
werkstelligen. Die Art und Weise, wie dies am Zweckmis-
sigsten einzurichten, gab zu mehrfachen Verhandlungen Anlass.
Der Conservator, Hr. von Quast, eniwarf ein ausfiilirliches
Frageformular, welches in ciner auch fiir den Laien verstand-
lichen Weise alle charakteristischen Eigenthimlichkeiten, wie
solche bei baulichen und hildlichen Denkmadlern zu erwarten

sind, enthalt und welches, nach Maassgabe des in jedem Orte
ll, Jahrgang.
	Sonnabend, den 15. November. 1851.
	Vorhandenen ausgelullt, eine umfassende Uebersicht des ge-
sammten Denkmalervorrathes anbahnen konnte. Es war die
Absicht, dasselbe in grosser Auflage drucken zu lassen und
iberall hin an die Lokalbehérden, Schullehrer und Pfarrer zur
Ausfiillung zu vertheilen. Man tiberzeugte sich indess, dass
dies Verfahren mit maassloser Weitlaufigkeit verknipft, dass
das Resultat in vielen Fallen ein wenig brauchbares sein und
dass es mdglicher Weise auch an den Arbeitskraften fehlen
wiirde, um die Masse des also gewonnenen Materials zur Um~
gestallung in das eigentliche Inventar zu verarbeiten. Man
schrilt also zundchst dazu, sich in den verschiedenen Provinzen
und Bezirken des Staates einzelner Manner zu versichern, die
hinreichende Kenntniss der Sache und Interesse fiir dieselbe
besassen, um mit ihnen gemeinschaftlich und unterstitzt durch
die Erfahrungen des Conservators sodann das sehr schwierige
Geschaft in Angriff nehmen zu Кбппеп.

Gleichzeitig indess liess man es sich auch angelegen sein,
von den fiir diese Zwecke im Auslande bestehenden Einrich-
tungen Kenntniss zu nehmen. Es ist nicht unwichtig, hier die
Hauptpunkte anzugeben, die sich in Betreff der Conservation
der Denkmiler in dem mehrerwiahnten Reiseberichte des Hrn.
Kugler vorfinden. Wir ersehen hieraus, dass vor Allem be-
deutend ist, was zu diesem Behuf in Frankreich eingerichtet
wurde, wo nach der Zerstérungswuth der Revolution des vo-
rigen Jahrhunderts ein vielseitiger Eifer zur Erhaltung der Mo-
numente, begriindet auf einem gediegenen wissenschaftlichen
Studium, erwacht war. Die hierher einschlagende Wirksam-
keit der franzésischen Regierung ist eine doppelte: — 1. eine
scientifische, vertrelen durch eine archaologische Commission
unter dem Ministerium des 6ffentiichen Unterrichts, deren Tha-
ligkeit durch Correspondenten in und ausser dem Lande er-
weitert wird und deren Aufgabe in Erforschung Alles dessen
beruht, was die Geschichte der Kunst in Frankreich im weite-
sten Umfange betrifft. Sie bethatigt sich durch Einleitung einer
Inventarisalion der Denkmaler, einer monumentalen Statistik
Frankreichs (durch bildliche Darstellungen), Herausgabe von
Instructionen (populdren Unterweisungen tiber die Monumente)
und eines fortlaufenden Billelins, und Begriindung eines ar-
chaologischen Archivs; — 2. ist die Wirksamkeit der Regie-
rung eine administrative, fir die eigentliche Erhaltung und Her-
stellung der Denkmiler, besonders unter dem Ministerium des
Innern. ier ebenfalls eine dem Ministerium untergeordnete
	Commission und Correspondenten in den Departements, sowle
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