ия.
	Organ
	A4eitung
	ftir Dildende Kunst und Baukunst,
	der deutschen Kunstvereine,
	Unter Milwirkung von
	Kugler in Berlin — Passavant in Frankfurt — Waagen in Berln — Wiegmann in Disseldorf — Schnaase
in Berlin — Schulz in Dresden — Férster in Minchen — Eitelberger v. Edelberg in Wien
	redigirt von Dr. EF. Eggers in Berlin.
	sonnabend, den 29. November.
	Denkschrift tiber eine Gesammt-Organisation der Kunst-
Angelegenheiten.
	im Auftrage des Preuss. Kultusministeriums zusammengestellt
von Fr. Eggers.
	(Fortsetzung.)
Vill.
	sten БеепигаспИоф зуегае, шает diese ohnenin gut gestellt und
hinreichend besoldet, dazu mit kéniglichen Instrumenten und
kleidsamem Kosttim ausgeriistet, frei von Klassen- und Com-
munalsteuer, gesichert vor jedem Mangel, den willkommenen
Nebenverdienst gern um geringere Preise hinnehmen.

Da existirt nun cin Cabinetshefehl vom 14. October 1833,
welcher den Militirmusikern die Ausibung der Musik ohne
Gewerbeschein in Stadten und deren zweimeiligen Umkreis er-
laubt. Die Aufhebung dieses Befehls wird von vielen Seiten
gewtinscht; wahrend die Magdeburger Musici den etatsmassigen
Chéren, fiir welche die Bestimmung gilt, diesen Erwerb lassen
und nur gegen nicht ctalsmdssige geschiilzt sein wollen. АП-
gemein ist der Wunsch, dass herumziehenden Banden kein Ge-
werbeschein mehr ertheilt werde.- Gegen alle Arten von Neben~
musikern werden von mehreren Seilen Priifungen vorgeschla-
gen. Am ausgebildetsten findet sich dieser Vorschlag bei den
Magdeburgern, welche eine Priifungs- Commission von {0 Mit-
gliedern aus den tichligsten Musikern von Magdeburg anneh-
men. Die von dieser Commission vollzogenen Qualifications
alteste hdlten dann die kéniglichen Landrathe und Ortsbehérden
zu respecliren und die rechtmassigen Besiltzer alle fiir befghigt
anzusehen, die gewerblich -praktische Kunst zu tiben. Als der
Priifung bediirflig erachten sie alle jetzigen nicht gelernten Mu-
siker in den Stidten und Dérfern, so wie alle dicjenigen Zig-
linge von Stadtmusikern und Musiklehrern des Regierungsbe-
zirks, welche ihren Lehreursus beendigt haben. Sehr anspre-
chend wird weiter ausgefiihrt, wie der um die Fastenzeit zu
legende Priifungstermin zu cinum jahrlich wiederkehrenden Mu-
sikfeste gemacht werden kénne, welches, ohne den Ernst der
Sache in cine pomphafte Spielerei zu verwandeln, auf junge,
empfangliche Gemiither cinen bleibenden, woblthatigen Eindruck
machen kénnle.

Auf alle vorstechend genannten Punkte ist indess bereits
von Seiten der hetreffenden hdchsten Instanzen bemerkt wor-
den: 1. dass, vom polizeilichen Slandpunkte aus, dic bestehen-
den Vorschriften der Verwaltung vollkommen geniigen; 2. dass
die ganze gegenwartige Richlung der Geselzgebung in Bezug
auf freie Ausitbung des Gewerbes die Hinfiihrung besonderer
Beschriinkungen unzulissig macht, und am wenigsten in Уег-
haltnissen, wo Gewerbe und Kunst cinander bertihren; 3. dass
die elwaigen Vergiinsligungen, welche den Militar -Musikern
zu Theil werden, durch strenge Verpflichtungen aufgehoben
wiirden und dass, um ihnen keinen ausschliesslichen Vortheil

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	Aeussere Beziehungen der kinstlerischen
Existenz. (Schluss.)
	Die Geselzesvorschlage, auf welche die Petenien hinge-
fiihrt werden, sind:  

a. Es migen die Communen verpflichtet werden, zu den  
oben angegebencn Diensten ein entsprechendes Orchester zu
unterhalten mit dem Minimum von 250 Thirn. jahrlich fir zweite,
und 300 Thirn. fir erste Instrumentalisten.

b. Es mége zu den ausdriicklichen Concessionsbedingungen
fir Theaterpichter gehéren: 1. die Benutzung des Ortsorche-
sters, 2. ein Uebereinkommen mit der Commune iiber das dem
Orchester zu gebende Gehalt, 3. die Heranziehung des Orche-
sters zum Theaterdienst so weit zu beschrinken, dass vorkom-
menden Falls von demselben wiéchentlich eine Kirchenmusik und
zwei Concertaulfihrungen geleistet werden kénnen.

с. und d. betreffen die Gewéhrung unentgelilichen Unter-
richts durch Lehrer, die vom Staat dazu angestellt worden, —

Ausser dieser Zuschrifi austibender Musiker finden sich noch
deren sechs andere, die sich mit gréssler Uebereinstimmung
liber die Verhiltnisse der praktischen Musiker bei der Austibung
ihres Geschiftes aussprechen. (Sie gehéren tibrigens fast simmt-
lich der Provinz Sachsen an und sind daher vielleicht zunachst
durch lokale Vorkommnisse veranlasst.)

Die Klagepunkte, worin Alle tibereinkommen, sind:

1. dass ihr Geschaft durch sog. Nebenmusiker, d.h.
durch Handwerker, Gesellen u.s. w. aller Art, ja sogar Beamte,
wie der Berliner Verein versichert, welche den Musikerwerb
als Nebensache und als ein gutes Taschengeld betrachlen, und
daher die Preise herabdricken,

2. durch herumzichende Musikbanden, welche aller
Art Musik fiir einen Spoltpreis fei] bieten, mit Concessionen
eine Offentliche Bettelei treiben und auf den Gewerbschein um-
herhausiren,
	д. endlich durch die Militarmusiker noch gar am mei-  
	ii, Jahrgang.