ия. Organ A4eitung ftir Dildende Kunst und Baukunst, der deutschen Kunstvereine, Unter Milwirkung von Kugler in Berlin — Passavant in Frankfurt — Waagen in Berln — Wiegmann in Disseldorf — Schnaase in Berlin — Schulz in Dresden — Férster in Minchen — Eitelberger v. Edelberg in Wien redigirt von Dr. EF. Eggers in Berlin. sonnabend, den 29. November. Denkschrift tiber eine Gesammt-Organisation der Kunst- Angelegenheiten. im Auftrage des Preuss. Kultusministeriums zusammengestellt von Fr. Eggers. (Fortsetzung.) Vill. sten БеепигаспИоф зуегае, шает diese ohnenin gut gestellt und hinreichend besoldet, dazu mit kéniglichen Instrumenten und kleidsamem Kosttim ausgeriistet, frei von Klassen- und Com- munalsteuer, gesichert vor jedem Mangel, den willkommenen Nebenverdienst gern um geringere Preise hinnehmen. Da existirt nun cin Cabinetshefehl vom 14. October 1833, welcher den Militirmusikern die Ausibung der Musik ohne Gewerbeschein in Stadten und deren zweimeiligen Umkreis er- laubt. Die Aufhebung dieses Befehls wird von vielen Seiten gewtinscht; wahrend die Magdeburger Musici den etatsmassigen Chéren, fiir welche die Bestimmung gilt, diesen Erwerb lassen und nur gegen nicht ctalsmdssige geschiilzt sein wollen. АП- gemein ist der Wunsch, dass herumziehenden Banden kein Ge- werbeschein mehr ertheilt werde.- Gegen alle Arten von Neben~ musikern werden von mehreren Seilen Priifungen vorgeschla- gen. Am ausgebildetsten findet sich dieser Vorschlag bei den Magdeburgern, welche eine Priifungs- Commission von {0 Mit- gliedern aus den tichligsten Musikern von Magdeburg anneh- men. Die von dieser Commission vollzogenen Qualifications alteste hdlten dann die kéniglichen Landrathe und Ortsbehérden zu respecliren und die rechtmassigen Besiltzer alle fiir befghigt anzusehen, die gewerblich -praktische Kunst zu tiben. Als der Priifung bediirflig erachten sie alle jetzigen nicht gelernten Mu- siker in den Stidten und Dérfern, so wie alle dicjenigen Zig- linge von Stadtmusikern und Musiklehrern des Regierungsbe- zirks, welche ihren Lehreursus beendigt haben. Sehr anspre- chend wird weiter ausgefiihrt, wie der um die Fastenzeit zu legende Priifungstermin zu cinum jahrlich wiederkehrenden Mu- sikfeste gemacht werden kénne, welches, ohne den Ernst der Sache in cine pomphafte Spielerei zu verwandeln, auf junge, empfangliche Gemiither cinen bleibenden, woblthatigen Eindruck machen kénnle. Auf alle vorstechend genannten Punkte ist indess bereits von Seiten der hetreffenden hdchsten Instanzen bemerkt wor- den: 1. dass, vom polizeilichen Slandpunkte aus, dic bestehen- den Vorschriften der Verwaltung vollkommen geniigen; 2. dass die ganze gegenwartige Richlung der Geselzgebung in Bezug auf freie Ausitbung des Gewerbes die Hinfiihrung besonderer Beschriinkungen unzulissig macht, und am wenigsten in Уег- haltnissen, wo Gewerbe und Kunst cinander bertihren; 3. dass die elwaigen Vergiinsligungen, welche den Militar -Musikern zu Theil werden, durch strenge Verpflichtungen aufgehoben wiirden und dass, um ihnen keinen ausschliesslichen Vortheil 48 Aeussere Beziehungen der kinstlerischen Existenz. (Schluss.) Die Geselzesvorschlage, auf welche die Petenien hinge- fiihrt werden, sind: a. Es migen die Communen verpflichtet werden, zu den oben angegebencn Diensten ein entsprechendes Orchester zu unterhalten mit dem Minimum von 250 Thirn. jahrlich fir zweite, und 300 Thirn. fir erste Instrumentalisten. b. Es mége zu den ausdriicklichen Concessionsbedingungen fir Theaterpichter gehéren: 1. die Benutzung des Ortsorche- sters, 2. ein Uebereinkommen mit der Commune iiber das dem Orchester zu gebende Gehalt, 3. die Heranziehung des Orche- sters zum Theaterdienst so weit zu beschrinken, dass vorkom- menden Falls von demselben wiéchentlich eine Kirchenmusik und zwei Concertaulfihrungen geleistet werden kénnen. с. und d. betreffen die Gewéhrung unentgelilichen Unter- richts durch Lehrer, die vom Staat dazu angestellt worden, — Ausser dieser Zuschrifi austibender Musiker finden sich noch deren sechs andere, die sich mit gréssler Uebereinstimmung liber die Verhiltnisse der praktischen Musiker bei der Austibung ihres Geschiftes aussprechen. (Sie gehéren tibrigens fast simmt- lich der Provinz Sachsen an und sind daher vielleicht zunachst durch lokale Vorkommnisse veranlasst.) Die Klagepunkte, worin Alle tibereinkommen, sind: 1. dass ihr Geschaft durch sog. Nebenmusiker, d.h. durch Handwerker, Gesellen u.s. w. aller Art, ja sogar Beamte, wie der Berliner Verein versichert, welche den Musikerwerb als Nebensache und als ein gutes Taschengeld betrachlen, und daher die Preise herabdricken, 2. durch herumzichende Musikbanden, welche aller Art Musik fiir einen Spoltpreis fei] bieten, mit Concessionen eine Offentliche Bettelei treiben und auf den Gewerbschein um- herhausiren, д. endlich durch die Militarmusiker noch gar am mei- ii, Jahrgang.