horigen Vorlesungen an den Hochschulen gerichtet sind, ge-
steht indess die Dirftigkeit des Erfolges zu, und empfiehlt eben
nur, dass die Benutzung des Dargebotenen den kiinftigen Geist-
lichen und Schuldirektoren, wo nicht zur Pflicht gemacht, doch
dringend empfohlen werde. Hr. M. versichert, unter seinen
Zuhérern immer am wenigsten Theologen gefunden zu haben.
— Als zu haltende Vorlesungen schlagt er vor: 1. den 1. und
2. Cursus der Composition. 2. Auf Geschichte und Kunstphi-
losophie basirte Vorlesungen dber das Verhiltniss der Musik
zur Religion und besonders zum christlichen Gottesdienst. 3. Alte
und neue Geschichte der Tonkunst, sowie Chorgesangunterricht.
Dagegen schligt Hr. Simann, der zugleich auf Gehaltsverbes-
serung der Universilatslehrer antragt, folgende Gcgenstinde der
Vorlesung vor: 1. Gesang, 2. Generalbass, 3. Orgelspiel, 4.
Compositionslehre, 5. Geschichte der Musik und Aesthetik, und
wiinscht, dass bei allen Offentlichen Akten der Universitat der
Gesang angewendet werde. — Die Leipziger Commission
erachtel es fiir wiinschenswerth, dass auf allen Universitaten
Professuren fiir die Musik errichtet und die Theologen zur Theil-
nahme an die Universiltétsgesangvereine verpflichtet werden.
Gegen Vorschlige, wie die vorstehend aufgefithrten, ist
aber andererseits einfach bemerkt worden, dass es hier (wie
auch bei der Berticksichtigung anderer Kunstfacher) vor Allem
auf den Unterschied von Kunstwissenschaft und Kunstlehre
ankomme. Die erstere gehére unbedenklich zu den Universi-
tats~Disciplinen, die letztere aber nicht. Yhre Berticksichtigung
komme eben den Kunstlehranstalten zu. Die Anslellung von
Kunstlehrern bei den Universititen habe einfach den Zweck,
den kiinstlerisch angeregten Studirenden Gelegenheit zur Fort-
setzung ihrer (dileltantistischen) Kunsttibungen zu geben.
	Ueber den Musikunterricht auf Gymnasien und Reaischu-
len spricht sich am Ausfihrlichsten Hr. Angermann aus,
welcher sowohl fiir die Volks-, als auch fir die Realschule
und das Gymnasium im Singen den Klassenunterricht empfiehlt,
da der Gesang in der Schule allgemeines Bildungsmittel sein
soll. Die oberen Klassen, die schon Mutation erlitten haben,
so wie diejenigen, welche noch nicht in den Jahren der Mu-
lation sind, bilden einen grossen vierslimmigen Chor. Mit die-
scm wiirde es aber nach Hrn. A.’s Ansicht Nichts sein, se
lange der Gesanglehrer nicht jeden Schiller, der Stimme hat
und gesund ist, zwingen kann, am Gesangunterricht Theil zu
nehmen. Hr. A. erklart sich demnach auf’s Entschiedenste gegen
alle Dispensalionen, die einen anderen Grund haben, als man-
gelndes Gehdr und fehlende Gesundheit.

Als einen Uebelstand riigt Hr. A. die Combination vieler
Klassen. Mehr als 70 Schiiler seien beim Klassenunterricht nicht
leicht zu unterweisen. In der Volksschule habe jede Klasse
wochentlich 3, im Gymnasium und der Realschule 2 Stunden.
Als das Ziel des Klassenunterrichts stellt Hr. A. hin: dreistim-
migen Choral- und Liedergesang, der grosse Chor dagegen
miisse Psalmen, Motetten, leichte Chore aus Oratorien etc, sin-
gen. Mit der Anempfehlung einer strengen Controle der Ge-
sanglehybiicher verbindet Hr. A, eine Anerkennung des Urn. Erk.

Der Generalkonferenz der Schulmanner enlgegen, welche
beschlosscn haben: dass den Gesanglehrern zwar Remuneration,
aber nicht Sitz und Stimme in den Conferenzen zu gewdhren
sei, ferner: dass in den héheren Lehranstalten nur Manner zu
Kunstlehrern genommen werden, welche auch in anderen Lehr-
gegenslanden zugleich unterrichten, diesen Beschliissen entgegen
stellt Hr. A. die Ansicht auf, dass vielmehr die Gesanglehrer
in Bezug auf ihre Stellung durchaus den iibrigen Lehrern zur
Seite gestellt, dass sie eine definitive Anstellung mit Aussicht
auf Pension bekommen miissen, dass ferncr der Gesanglehrer
	vor allen Dingen ein praktischer Musiker sein mtisse. (Es ist,
wie wir bemerken miissen, unseres Amtes nicht, Bedenken fir
oder wider diese Vorschlage auszusprechen.)

Die Leipziger Commission empfiehlt die Aufnahme der
Kunstgeschichte in den Lehrplan der Gymnasien, sowie Gesang-
tibungen fiir alle dazu befahigten Schiiler.

Hr. Samann bringt die zum Theil vergessenen oder doch
unbeachieten Gesangbildungslehren von Pfeiffer und Nageli in
Erinnerung, aus denen man mit Riicksicht auf die in Schulen
brauchbaren Elemente und auf die jetzigen Anforderungen einen
Auszug machen solle, um einen zweckmissigen Leitfaden zu
haben. Das vierstimmige Singen der Chorile bei Morgenge-
beten emphiehlt Hr. S. noch besonders und halt zur Begleitung
des Gesanges ein Positiv fir zweckmdassig.
	» in der Volksschule* — sagt Hr. Schonchen — , kann
nur vom Gesang die Rede sein. Die Velksschule soll den
Sinn fiir Musik wecken und naéhren, Fertigkeit im Singen von
Volksliedern und Choralen bewirken und den Zéglingen die
Fahigkeit geben, nach dem Austritt aus der Schule sich néthi-
genfalls selbst weiter zu bilden.“ Doch soll sie auch dafir
genug gewahren, wenn der Zégling in eine musikalische Be-
rufschule tibergeht. Die Mitiel sind: Das Tonsystem, die Inter-
vallen, die Tonleiter, die Tonarten, das Taktsysiem, gute In-
lonation, deutliches und zwangloses Aussprechen der gesunge-
nen Worte, Fertigkeit im Treffen, verstandiger Vortrag, Noten.
Diese Gesangsmittel soll der Zogling unter Anleitung des Leh-
rers méglichst allein finden.

Sehr ausfiihrlich und mit grosser Sachkenntniss finden wir
die Gesanglehre in Hrn. Kriiger’s Buch (Beitrage fiir Leben
und Wissenschaft der Tonkunst) entwickelt und den Gang der-
selben an einer bestimmten Btiirgerschule, die er sich vorstellt,
nachgewiesen, deren erste oder untere Stufe der allgemeinen
Volksschule gleichsteht. Dabei nimmt er an, dass die letztere
im siebenten, die Birgerschule aber im zehnten Jahre beginne.
— Wir kénnen hier nur kurz den Inhalt der verschiedenen
Klassen angeben.

Erste Stufe: (Unterklasse) {. Bildung des Sinnes zur
Auffassung des Tons. 2. Bekannte Volks- und Kirchenlieder
werden aus dem Gediachtnisse mit Vorgang des Lehrers einge~
libt. 3. Notiren, Notenlesen. 4. Es werden (nur schéne) sing-
bare Lieder gegeben und diese auswendig gelernt. 5. Takt-
lehre. 6. Vortrag. 7. Aeussere Disciplin.

Zweite Stufe: (Mittelklasse) Diese ist die kiinstliche oder
grammatische. Wabrend dort der Sinn, soll hier das Bewusst-
sein geweckt werden; die Gehéribungen werden hier Intervallen-
Kenntniss; zu der Urharmonie des Dreiklanges treten die zweilen
harmonischen Massen hinzu. Daher 1. Messung der Tonleiter,
Zerlegung in grosse und kleine Intervalle. 2. Akkordenlehre.
3. Das Moll und die chromalische Tonleiter. 4. Intervallentibung
und Transposilionsversuche. 5. Als freier Zusalz leichte In-
strumentaliibung.

Dritte Stufe: (Oberklasse) Die héchste Stufe der Volks-
schule ist diejenige, welche sich der ktiinstlerischen oder
poctischen nahert. Als besondere Lehren eignen sich fir
diese Stufe: 1. Harmonielehre. 2. Dynamik des Tons (Vorirags-
arten). 3. Formeniehre.

Von allgemeinen Bemerkungen haben wir noch zu erwal-
nen, dass Hr. Kuntze in den Volksschulen zu wenig fiir den
Gesang gethan findet, oft sei er nicht einmal im Lektionsplan
enthallen; auch halle man zu fest daran, dass nur in der Stunde
und zu Anfang und Ende des Unterrichts gesungen wird; es
misse aber tiberall geschehen, wo sich Gelegenhcit dazu biete,
	auf Spaziergangen U. Ss. м.