lich hervor, dass Rembrandt nicht durch seinen Sohn Tilus oder
dessen Vormund zum Verkaufe der Besitzungen gedrangt wurde,
indem Titus erst dann sein Anrecht an das Vermdégen seiner
Multer geltend machte, als bereits die Gliubiger, wovon C.
Witzen, J. van Herltsbeeck ‘und Ch. Thyssen die hauptsachlich-
sten, befriedigt waren und wo dann Hertsbeeck, der 4200 Gul-
den zu fordern gebabt, diese wieder zurickzuzablen gerichllich
gezwungen wurde. С. Witzen, als s. g. ,, praferirter “ Gliubiger,
war und blieb aus dem ersten Verkaufe der Mobilien befriedigt.
Es schcint daher erwiesen, dass es namentlich diescr war, der
dem Kinstler bei dieser ungliicklichen Katastrophe, wobei er
materiell ruinirt wurde, wenn auch legaliter als Feind gegen-
liber stand. Ware er ein Freund Rembrandt s gewesen, so lag
ihm die Verpflichtung ob, den Verkauf zu verhindern und einen
Vergleich mit den andern Gliubigern zu Stande zu bringen,
auch wenn nach den Verordnungen des Konkursgerichtes nicht
das Geselz bestanden hitte, welches in humaner Weise vor dem
Verkaufe eine persénliche Zusammenkunft des Zahlungsunfahi-
gen mit den Gliubigern verordnete, wo jenem Gelegenheit ge-
boten wurde, mit letzteren nach aulrichtiger Offenbarung seiner
Vermégensumstande tiber einen Vergleich zu unterhandeln, wo-
bei die Minderheit der Mehrheit zu folgen verpflichtet war *).

Ueberdiess ist nicht wohl anzunehmen, dass Rembrandt in
einer Zeit zu einer zweiten Ehe schritt, wo seine Vermégens—
umstande héchst misslich waren, wo er gleich einem Edelwild
von der Meute seiner Glaubiger verfolgt wurde, und wo iiber-
haupt seine Einnahmen durch die unglicklichen Kriegsjahre sehr
gering sein mussten. Seine zweite Ehe wurde daher wahr-
scheinlich erst spater und nach jener Katastrophe geschlossen.

Als Todesjahr Rembrandt’s gibt Scheltema das Jahr 1669 7)
an (den 8. October begraben), woriber er in den Begrabniss-
rechnungsbichern der Weslerkirche eine ausdriickliche Note
vorfand. Die Angabe Immerzeel’s, dass Rembrandt bereits 1664
starb, wie in dem Register des St. Antonie-Kirchhofes ver-
zeichnet, beruhe auf einem Irrthum, indem hier ein Rembrant
van Ruynen, also eine andere Person, als der Kiinstler, ver-
zeichnet stehe.

Auch tiber das Wohnhaus Rembrandl’s in der Jodenbree-
straat gibt Scheltema befriedigende Aufschliisse; das Gebiude
ist noch vorhanden und dusserlich wahrscheinlich in derselben
Geslalt, wie zur Zeit des Kiinstlers.

Ausser dreier Aulographen Rembrandt’s?), so wie cinem
Namensverzeichniss der Amsterdammer Ktinstler, welche im
17. Jahrhundert zu Amsterdam Birger waren, theilt Scheltema
noch eine Senlenz des Gerichtshofes von Friesland in Sachen
Rembrandt s van Ryn gegen Mayke van Loo und Dr. Albertus
van Loo mit, wo dem Kiinstler, der besagle Personen injuria-
rum halber belangt hatte, Gerechtigkeit widerfahrt; sdubert so-
dann den siltlichen Charakter des Kiinstlers von den Verun-
glimpfungen, die ihn so lange mit Unrecht entstellten, spricht
iiber R. als Maler und Kupferslecher, so wie aber einige sei-
ner Werke u.s.f. und schliesst mit Notizen iiber das Rem-
brandunonument, dessen Enthillung und das Rembrandlfest.

w.
	eitung.
	TAunstliteratur.
	Rembrand. Redevoering over het Leven en de Ver-
diensten van Rembrand van Ryn, met eene Meenigle ge-
	schiedkundige Bylagen meerendeets uit echte Bronnen geput,
door Dr. P. Scheltema. Amsterdam by P. N. van Kam-
	реп. 1895.
	Unter diesem Titel hat Herr Stadiarchivar Scheltema seine
Rede herausgegeben, welche er am Tage vor Enthillung des
Rembrandt-Monuments im Lokale der hiesigen Kinstlergesell-
schaft abhielt, wie ich Ihnen zur Zeit in meiner Beschreibung
des Rembrandtfestes berichtete.

Jedem Verehrer Rembrandt’s wird die kleine Schrift als
Erganzung zur Geschichte Rembrandt’s héchst willkommen sein,
indem darin manche irrige Daten aus Rembrandt s Leben be-
richtigt und dem Material zu einer zukiinftigen Geschichte dieses
gréssten niederlandischen Kinstlers und seiner Werke, welche
freilich noch ihren Verfasser erwartet, manches héchst Schat-
zenswerthe, namentlich aus dem Privalleben des Kiinsllers, hin-
zugefiigt wurde.

Auch Schellema weist auf Orlers als die dlleste, glaub-
wirdige Quelle, halt jedoch das von Orlers angegebene Ge-
burtsjahr 1606 fiir irrig, weil Rembrandt selbst sein Alter bei
seiner Trauung mit Saskia van Uylenburg, welche am 10. Juni
1634 Statt fand, wie in dem Trauregister der Stadt Amsterdam
(Puiboek) zu lesen, auf 26 Jahre angab, wonach er 1608 musste
geboren sein. Ueber Rembrandt s Eltern und Voreltern, welche
sammilich in und nicht bei Leyden wohnten, gibt Scheltema
yollkommene Nachrichten; auch tiber seine Geschwister; denn
Rembrandt war von 7 Geschwistern das nachstjiingste Kind.
Rembrandt’s Eltern waren wohlhabend und sein Erbtheil, wel-
ches ihm beim Tode derselben zufiel, war nicht unbetrachtlich.

Ueber die Lehrmeister Rembrandt’s bringt der Verfasser
nichts Neues bei, wie er sich denn tberhaupt mehr als Ge-
schichtsforscher, denn wohl als eigentlicher Kunstkenner und
spezieller Kenner der Kunstgeschichte ausweis’t.

Nach den von Hrn. Scheltema beigebrachten Urkunden war
Rembrandl’s Frau keinesweges eine Bauerin aus Ransdorp in
Waterland, sondern eine Tochter — von sieben Kindern das
sechste — des hochangesehenen Romberlus van Uylenburg, Pen-
sionairs und Birgermeisters der Stadt Leuwarden, Doctors der
beiden Rechte u. s. w., also aus einem der angesehensten, frie-
sischen Geschlechter entsprossen. Sie brachte dem Kiinstler
ein nicht unbetrichtliches Vermégen zu, wortiber sie kurz vor
ihrem Tode, 1642, testamentarisch zum Besten ihres einzigen
Sohnes Titus verfiigte. Das Testament ist gleichfalls in der
Schrift des Hrn. Scheliema abgedruckt.

Als Ursache, welche hauptsachlich mit beitrug 2u der 1656
erfolgten Insolventerklirung Rembrandi’s, in Folge welcher
simmtliche Giiter desselben versteigert wurden — zuerst aus-
fihrlich mitgetheilt durch Immerzeel in der Schrift Lofrede op
Rembrandt — gibt Scheltema eine zweite Ehe an, welche der
Maler um jene Zeit vielleicht eingegangen. Es scheint nun
freilich erwiesen, dass Rembrandt zu einer zweilen Ehe ge-
schritten, indem er nach dem Todtenregister der Wester Kirche
zwei Kinder hinterliess und von Saskia van Uylenburg bloss
Tilus vorhanden war, der jedoch bereils ein Jahr vor dem
Vater, 1668, starb. Nach dem Testamente seiner ersten Frau
hatte der Mann bloss die Nutzniessung ihres angebrachten Ver-

mégens und musste sich bei einer zweiten Ehe mit seinem Sohne
abfinden.
	Aus den Notizen des Conkursgerichtes Desolate Boedeleamer,
durch Immerzeel und Schellema mitgetheilt, geht jedoch deut-
	Berit. Der Architekturmaler Sixtus Jarwart aus Baireuth ist
vom Kénige zum k. Hofmaler ernannt worden.
	1) Wagner, Geschichte der Stadt Amsterdam. ALL.
2) Von mir wurde irrig 1667 angegeben.
3) Zwei davon sind bereits im vorigen Jahrgang No. 22 des deutschen
	  Kunstblatts von mir mitgetheilt.