socio ordinario D. Pietro Matranga. Rom 1852 (aber eben erst аиз-
gegeben). Wir kénnen den Bericht tber diese Unternehmungen nicht
schliessen, ohne der unaufhérlichen Bemthungen zu gedenken, womit
die zeitweise hier lebende Frau Sibille Mertens-Schaaffhausen
das erstere unterstiitzt hat, wie sie auch den gréssten Antheil an der
Veréffentlichung der Anecdotae Graecae des Pietro Matranga hat. Diese
Dame, selbst im Besitze einer grossen Sammlung antiker Gemmen (1718
Nummern), Minzen (aber 7000) und Bronzen, und begabt durch ein-
dringenden Sinn und Energie des Studiums der Denkmaler, hat die
Resultale ihres Fleisses stets Anderen zur Benutzung tbergeben und
anstalt eigener schriftstellerischer Thatigkeit die Anderen gefordert und
unterstitzt. Ein gutes Beispiel far Schriftstellerinnen.
	Udunstwereine.
	уегешз zu sein so viel bedeulet, als in Kenntniss erhalten zu werden
von dem Besten und Gréssten, was unsere heutige Kunst in der Staffe-
leimalerei zu leisten vermag. Und dies Letztere wird in so fern schon
um so sicherer der Fall sein, als bei der Bestellung der Kunstvereine
kein Spekulationsgeist waltet, der so leicht zu Missgriffen in den Stoffen
verleitet. 4)

Die Unterzeichneten erlauben sich daher, in Nachfolgendem einen
Plan aufzustellen, nach welchem durch geringe Opfer, welche die ein-
zelnen Vereine jahrlich zu bringen hatten,-die bedeutendsten Kunst-
werke unseres Vaterlandes und der benachbarten Lander, namentlich

  Belgiens , nicht nur fir die deutschen Kunstausstellungen gewonnen
und somit zur allgemeinen Kenntniss gebracht, sondern auch unserem
Vaterlande erhalten warden. ! я

§. 1. Die deutschen Kunstvereine vereinigen sich zu einem gemein-
schaftlichen Actien-Unternehmen, welches bezweckt, jahrlich ein grosses
Kunstwerk im Preise von ca. 2000 Thir. zu erwerben.

$. 2. Zur Theilnahme an dem Unternehmen werden auch alle Génner
und Beschitzer der Kunst eingeladen.

§. 3. Der jabrliche Beitrag betragt nicht untag vierzig und nicht
tber funfzig Thaler.

§. 4. Das jabrlich zu erwerbende Kunstwerk wandert in die Aus-
Stellungen aller der Kunstvereine, welche sich an dem Unternehmen
betheiligen, wird aber auch an den Wohnorten derjenigen Kunstgénner,
welche dem Unternehmen beitreten, ausgestellt.

§. 5. Unternehmer von permanenten Kunstausstellungen kénnen
ebenfalls zur Theilnahme zugelassen werden und erhalten das Recht,
die Vereinsbilder auszustellen, in sofern nicht in ihrem Wohnort ein
Kunstverein sich befindet, der sich zur Theilnahme bereit erklart hat.

§. 6. Nachdem das einzelne Kunstwerk den Turnus der Ausstellung
vollendet, wird dasselbe

entweder einer zu griindenden Nationalgalerie einverleibt
oder unter die Theilnehmer verloost.

§. 7. Die Verpflichtung zur Theilnahme findet auf drei Jahre statt,
und wird nach Ablauf derselben als wiederum auf drei Jahre erneuert
hetrachtet, wenn nicht mindestens ein halbes Jahr vor dem Ende des
Trienniums die Theilnahme gekindigt ist. Die Unterzeichneten richten
demnach an die Vorstande der Kunstvereine die ergebenste Bitte, ihre
Bereitwilligkeit zur Theilnahme entweder der Redaction des Deutschen
Kunstblattes oder dem Vorstande des Gothaischen Kunstvereing anzu~
zeigen, so dass, wenn cine genigende Betheiligung in Aussicht steht,
eine Versammiung zur naheren Berathung der Statuten und zur Ordnung
der Geschaftsfihrung angesetzt werden kénne. Mdchten die Vorstande
diese Angelegenheit in baldige Berathung zichen, damit, wo moglich,
noch im Laufe dieses Jahres die Constituirung thunlich sei.
	Friedrich Eggers. Looff,
Berlin, Geschaftsfihrer des Gothaischen Kanstvereins.
Gotha.
	1) ,,Blaue Lifte, liebster Freund, malen Sie mir blaue Liifte, die Wolken
ziehn nicht mehr!“ — so lasst heim letzten Berliner Kinstlerfeste der Dichter
den Kunsthaindler in der Komédie sagen. — Werden nicht oft auch in der
Historienmalerei ahnliche, der Kunst fremde Ricksichten vom Spekulations-
	се151е сеЦепа гетасВЕ?
	An die Vorstande der Kunstvereine in Deutschland.
	Die Schwierigkeiten, fir die Kunstausstellungen gréssere Meister-
werke der Kunst, namentlich gréssere geschichtliche Bilder zu gewinnen,
haben sich in den letzten Jahren in hohem Grade gesteigert. Bedeu-
tende Kunstwerke sind unmittelbar in den Privatbesitz ahergegangen
oder von amerikanischen sind englischen Spekulanten angekauft und
den Kunstausstellungen ganzlich entzogen oder von Kunsthandlern er-
worben und in grésseren Stadten zum Vortheile der Unternehmer be-
sonders ausgestellt. Nur selten besitzen Kunstvereine die Mittel, gréssere
Kunstwerke anzukaufen, und wenn sie solche fir ihre Ausstellung ge-
wonnen haben, so verdanken sie dies entweder der Gunst hoher und
liberaler Beschittzer der Kunst oder sie haben die Erlaubniss zur Aus-
stellung nur mit bedeutenden Opfern erhalten kénnen, Aber die deut-
schen Kunstvereine, welche, sei es durch Férderung monumentaler
	Werke der Kunst, sei es durch Griindung stadtischer Galerien oder  
	durch Bestellungen an Einzelne und Ankdufe des Vorziiglichsten und
Gediegensten, stets auf eine rihmliche Weise bewiesen haben, wie
sehr sie ihre héheren Zwecke im Auge hehielten — die deutschen
Kunstvereine sollten versuchen, sich auf dem gradesten Wege die Még-
lichkeit zu sichern, dem Valerlande die Werke seiner grossen und edlen
Meister zu erhalten und den Mitgliedern dieselben zum Genusse yvor-
zuféhren, Sollen wir —- was ja leider an einem so bekannten Beispiel
vorgekommen ist — der neuen Welt, die noch immer genug zu lernen
hat an dem Tiichtigen, was unsere Schulen erzeugen, sollen wir ihr
gerade die Perlen des deutschen Kunstgenius iberlassen, als ob sie
curopamiide und heimathlos waren auf deulschem Boden? Und: welche
Freude auch immer unsere Mitglieder, die mittelbaren Trager unserer
Wirksamkeit, an einem Gemalde haben kénnen, welches Spekulations-
_lust oder ein glacklicher Zufall ihnen zur kurzen Anschauung darbietet
— es ist kein Zweifel, dass der Genuss grésser sein wird bei einem
Gemalde, dessen Existenz sie haben mit hervorrufen helfen, das ihnen
gliicklichen Falles — man beachte unsern unten mitgetheilten Plan —
sogar Zum dauernden und aussehliesslichen Besitz verbleibt, auf dessen
Anschauang sie vorbereitet sind, da sie um die Bestellung wissen, bei
dessen Ausstellung endlich sie die Ueberzeogung haben, dass ihre Vor-
steher mit ihrer Beihilfe dahin wirkten, dass: Mitglied eines Kunst-
	NKWUNST-AUGTIONS:- ANZEIGE.
	Montag, den 9. October d.J., Vormittags 10 Uhr, beginnt zu Dresden, — innere Rampische Gasse No. 21,
durch Unterzeichnelen die Versteigerung einer sehr gewahlten Sammlung von
	der bertthmtesten Meister alterer und neuerer Zeit.
	Hiupferstichen, Radirungen und Molzschnitten
	Der genau abgefasste Catalog, welcher in den Buch- und Kunsthandlungen zu finden, zeigt auf die einzelnen Selien-
heiten, so dass die Kunstfreunde ihre Auftrage durch die im Verzeichniss genannten Commissarien, so wie durch die Auctions-
	Carl Ernst Sieber,
	Konigl. Stadtgerichts- und Raths - Auctionator.
	expedition besorgt erhalten kénnen. _
Dresden, im Monat August 1853.
	Verlag von Rudolph und Theodor Oswald Weigel in Leipzig. — Druck von Gebr. Unger in Berlin.