Landau, Archiv. z. Cassel. Dr. v. Langenn, geh. Rath u. Prasid. d. Ob.-App.-Ger. z. Dresden. Lappenberg, Archiv. d, fr.
St. Hamburg. v. Ledebur, k. pr. Hauptm. a. D. u. Dir. d. k. Kunstkam, z. Berlin. Dr. Lindner, Prof. d. Kirchengesch. z. Leipzig.
Dr. Lisch, Archiv. z. Schwerin. Dr. Marcker, k. pr. Archiv-R. u. Hausarchiv. z. Berlin. Dr. Massmann, Prof. z. Berlin.
Dr. W. Menzel, z. Stuttgart. Odebrecht, k. pr. Kreisger.-Direkt. z. Berlin. v. Olfers, k. pr. geh. Rath u. Dir. d. k, Museums
z. Berlin. J.D. Passavant, Dir. d. stadel. Instituts z. Frankfurt a.M. Dr. Pfeiffer, Prof. u. Bibl. z. Stuttgart. v. Quast, k.
pr. Bau-R. п. Generalconserv. d. Alterth. in Preuss. z. Berlin. Dr. C.v. Raumer, Bergr. u, Prof.z. Erlangen. Dr. R. v. Raumer,
Prof. z. Erlangen. Dr. Ritgen, Prof. d. Archit. z. Giessen. Dr. Réssler, z. Géllingen. Пг. Е. Frhr. vy. Sacken,. z. Wien,
C.v. Sava, z. Wien. Dr. Schulz, k. s. Reg.-R. u. Vorst. d. k. Kunst- и, Antiken-Samml. z. Dresden. Sotzmann, k. pr.
Oberfinanzr. a. D. z. Berlin. Vossberg, k. pr. geh. Registrat. z. Berlin. Waagen, Prof. u, Dir. d. Bildergal. d. k. Mus. z.
Berlin. Dr. W. Wackernagel, Prof. z. Basel. Dr. Wasserschleben, Prof. d. Kirchenr. z. Giessen. R. Weigel, Kunst- u.
Buchh. z. Leipzig. T. 0. Weigel, Kunst- u. Buchh. z. Leipzig. Wiggert, Prof. u. Dir. des k. Gymnas. z. Magdeburg. Dr.
Wilda, Prof. d. Rechts z. Breslau. C. Wilhelmi, z. Sinsheim. Dr. Z6pfl, grossh. bad. Hofrath z. Heidelberg.
	або ао онова» zoom Munstausstellume fren Daniare 0855.
	Nach einer allerhéchsten Entschliessung wird noch im Laufe diescs Jahres eine dffentliche Ausstellung von Werken
lebender Kinstler in dem k. Kunst- Ausstellungsgebaude dahier statlfinden. Demzufolge beehrt man sich, einheimische wie aus-
warlige Kistler zu zahlreicher Theilnahme an dieser Ausstellung einzuladen, indem man sich erlaubt, die nachfolgenden Punkte
zu genauer Beachtung dabei zu empfehlen. 1. Die Ausstellung beginnt am 25. August und dauert bis zum 25 October. 2. Die
zu dieser Ausstellung bestimmten Kunstgegenstande sind spatestens bis zum 10, August in dem Ausstellungs-Lokale abzuliefern,
und die Einhallung dieses Termins erscheint um so néthiger, als nur dadurch eine zweckmassige Aufstellung der Werke und
eine rechizeitige Abfassung des Katalogs zu erméglichen ist. 3. Zur Aufstellung zulassig sind: Originalwerke der Malerei und
Bildnerei, Cartons, architektonische und andere Zeichnungen, Kupferstiche, gute Lithographien etc. 4. Die Akademie behiilt es
sich vor, Werke die in Gegenstand oder Darstellung Beanstandung finden kéunlen, von der Ausstellung auszuschliessen. 5. Die
Akademie aibernimmt nur fir die Werke derjenigen Kinstler, welche wirkliche oder Ehrenmilglieder dieser Akademie oder yon
ihr zu Einsendungen besonders eingeladen sind, oder denen auf vorherige Anfrage freier Transport zugesichert wurde, die Kosten

der Her- und Riickfracht. 6. Der freie Transport, wo derselbe nach Artikel 5. stattfindet, erstreckt sich indess nur auf Werke,
welche nicht iiber 3 Centner Gewicht haben. Wegen Sendungen, welche dieses Gewicht tibersteigen, hat man sich erst mit der
Akademie rechtzeitig ins Benchmen zu setzen. 7. Ebenso erstreckt sich der freie Transport nur auf solche Werke, welche
rechizeitig eingelaufen sind. 8. Fiir Werke die von ihren Einsendern noch vor dem 25. October von der Ausstellung zurick-
genommen werden, fallen die Kosten der Riickfracht den Einsendern zur Last, 9, Sendungen mit der Post oder durch Schnell-
fuhren werden unfrankirt nicht angenommen. Ebenso wenig werden Spesen fiir Verpackungskosten und derg]. vergiitel. Doch
besorgt die Akademie bei denjenigen Werken, welche obigen Beslimmungen nach auf Kosten der Akademie ein- und zuriick-
gesendet werden, die Verpackung vor der Riicksendung auf ihre Kosten. Fiir alle ibrigen Werke sind Commissionire abzuordnen,
welche dieselben im Aufstellungslokale franco abzugeben und nach beendigter Ausstcllung auch deren Zuriicknahme, Verpackung
und Weitersendung auf Kosten der Einsender zu besorgen haben. 10. Fiir Beschaidigungen, welcher Art sie auch seien, haftet
die Akademie nur dann, wenn solche nachweislich durch ihre Schuld herbeigefiihrt wurden. Die Zusendungen, so wie die
Riicksendungen geschehen auf Gefahr der betreffenden Einsender. Zur Constalirung des Zustandes der Kunsiwerke bei ihrer
Empfangnahme und vor ihrer Zuriicksendung wird eine gerichtliche Commission unter Beizichung zweier Mitglieder der Akademie
bestellt werden. 11. Die cinzusendenden Gegenstinde miissen gut und sicher verpackt, namenllich aber dic Gemalde, jedes einzeln
mit seinem Rahmen, sorgfaltig durch starke Schrauben an dic Kistenwinde befestigt sein. 12. Jede Sendung ist mit cinem auf
die Kiste anzuheftenden Zettel zu begleiten, auf welchem der vollstindige Name des Kinstlers und dessen Wohnort, ferncr der
Gegenstand jedes der cingesendeten Werke und im Falle der Verkauflichkeit, auch der Preis, sowie die Adresse der Riick-
sendung genau und deullich, damit ein Irrthum nicht méglich, angegeben sind. Mit cinem gleichen Zettel sind auch alle zur
Ausstellung bestimmten Werke selbst, ohne Ausnahme, an einer passenden Slelle riickscits zu versehen. 13. Die Adressen aller
in vorliegender Angelenheit einlaufenden Schreiben oder Sendungen sind an die Kénigliche bayerische Akademie der bildenden
	Kiinste zu richten,
Miinchen, den 17. Mai 1853.

Die kéniglich bayerische Akademie der bildenden Kiinste.
	$9. у. Haéauipach,
Prof. Dr. R. Marggraff.
	2. Abgiisse aus solchen den tibrigen Vercinen durch lausch-
	А U Г г О R D E R UN CG. а weise Abtretung erreichbar zu machen;
	{  JY GASS VON GEULSCHCI Пра рн

Bei bevorstchender Versammlung der deutschen Alterthums- Unterzeichnete fiir ihn selber gefertigte Kopien in der
forscher zu Niirnberg stellt der Unterzeichnete folgenden An- nichsten Versammlung zu Nirnberg vorzulegen die Ehre
rag an simmtliche deutsche Geschicht- und Alterthums-Ver- haben wird, — diplomatisch-genaue Durchzeichnungen
eine (mit Einschluss von Holland, Belgien, Elsass und Schweiz) (Umrisse) gemacht und sodann mit dem Storchschnabel
dass sie verkleinert, oder aber yon vornherein phothographirt, her-

1. sich entschlicssen miégen, jeder auf cigene Hand, in ihrem   ausgegeben und cbenfalls durch Tausch — jedoch in gros-
	Bereiche vorhandene Bautheile (Ornamente) und Bildwerke sen Massen, zur Vertheilung an sammiliche Vereinsmit-
aller Art abformen zu lassen und glieder — allgemeiner verbreitet werden méchten.