gelangte dabei die Sprißtechnik. Die etwas umffändliche Handhabung des Sprißens, verurfacht durch die Schwierigkeiten des Trocknens der Mafle, erforderte Kompromilfe: die Kombinierung von Sprit?- und Handzurichtung. Dadurch reduzierte fich der Wert des Sprißens auf ein Minimum, fo daß leßten Endes pofitive Er
folge nicht erzielt wurden. Der Hauptwert diefes Sprißverfahrens liegt darin, daß die aufgefprißte Mafle an den Rändern äußerfl fein verlaufend wirken und kleine, unfcharf begrenzte Flächen fehnell befprißt werden können. Handelt es fich dagegen um große Flächen, dann wird weder an Zeit gefpart, noch eine qualitative Leifiung erzielt. Sollte es dem Erfinder möglich fein, hinfichtlich des Befprißens größerer Flächen und vor allem in der fofortigen Trock
nung der Mafle eine befriedigende Löfung zu erzielen, dann könnten die Perfpektiven dieles Verfahrens erweitert werden. Vor
derhand wird fich die Anwendung desfelben nur auf folche Betriebe erfirecken, die einen großen Bedarf an Zurichtungen für Werk- und Plattenformen haben. Das Schabverfahren felbfi ifi nur in wenigen Fällen zur Anwendung gekommen und wird jedenfalls auch nicht an Durchfchlagskraft gewinnen. Das Schabverfahren ifi an Be
dingungen gebunden, die die etwas komplizierte und kofifpielige Anlage dazu nicht rechtfertigt. Die Erfolge, die damit erzielt werden,
find fehr minim, fo daß der bewährte Grundfaß: Auslegen fiatt fchneiden oder fchaben, immer noch feine Berechtigung hat. Die Zukunft wird lehren, ob wirklich auf diefem neuen Wege eine einfehneidende Umwälzung erzielt und ob damit nicht nur dem Großbetrieb, fondern auch dem Kleinbetrieb geholfen werden kann.
Als jüngfier Rationalifierungsvorfloß auf dem Gebiete der Zurichtung muß das Zurichtverfahren von A. Lehr in Kaiferslautern bezeichnet werden. Die Publizierung diefer Neuerfcheinung vollzog fich allerdings nicht gerade einwandfrei, indem lediglich in großer Aufmachung eines bezüglichen Profpekfes diefer Firma auf ein umwälzendes Zurichtverfahren aufmerkfam gemacht wurde. Irgend
welcher Hinweis über die Art diefes Verfahrens wurde verfehwiegen und nur einer außerordentlichen Durchfchlagskraft diefer Methode das Wort geredet. Einblick in diefe fo myfleriöfe Zurichtung erhielt man erfi durch die Erwerbung einer Lizenz mit gleichzeitiger Bezugnahme des erforderlichen Materials. Diefe neue, „umwälzende
und vor allem zeitfparende Zurichtmefhode Lehrs bewegte lieh in der Hauptfache auf die Zufammenfeßung des Aufzuges.
Durch die Anwendung von zwei Gummitüchern und einigen Tauenbogen feilte der aus diefen Materialien zufammengefeßte
Aufzug, „Packung“ genannt, die Zurichtung derartig vereinfachen, daß nicht nur wenig Zeit, fondern auch Qualität bei geringfier Abnüßung von Form und Mafchine ermöglicht werden feilte. Des weiteren werde dadurch die Kraftzurichtung für Illufirafionen überfiülfig gemacht und der Bildausdruck eher noch gehoben. Zurich
tungen von komplizierten Formen feilen mit Hilfe diefes Aufzuges in der kürzefien Zeit zu erledigen fein und durch eine vorherige, großangelegte Piaffenzurichtung eingeleifet werden. Die Anwen
dung diefes Aufzuges könne für jede Form und Papier erfolgen, mit dem befiimmten Hinweis eines ficheren Erfolges.
Kann man nun diefes Zurichtverfahren als eine Neuerfcheinung und vor allem als eine Verbeflerung bezeichnen ? Auf keinen Fall! Die Anwendung des Gummituches im Aufzug in allen Variationen ifi eine fo alte, daß von einer Neuerung, von einer Umwälzung gar nicht gefprochen werden kann. Die Vorteile des Gummituches in bezug auf den Ausdruck und die Abnützung der Mafchine und Form find ja fchon längfi genügend bekannt, fo daß es fich erübrigt, auf diefe „Neuerung“ weiter einzugehen. Hinfichtlich der Verbeflerung der Druckrefultate fei hier ein Fragezeichen erlaubt, denn die bezüglichen Verbuche bei Illufirationsformen wirkten aber auch gar nicht ermutigend. Die vom Verfechter diefes Zurichtverfahrens ausgeübte Praktik weicht zudem von der qualitativen Arbeit ab, fo daß dem Anfehen des Gewerbes zuliebe daraufverzichtet werden muß.
Wenn vorfiehend in kurzen Zügen diefe drei Zurichtverfahren einer Beleuchtung unterzogen worden find, fo muß mit Sicherheit fefigefiellt werden, daß einfehneidende Veränderungen von bleiben
der Gefialt nicht flaff gefunden haben. Die Anfiürme auf das wichtigfie Gebiet des Druckes haben nicht vermocht, irgendwelche Verbeflerungen oder Abkürzung herbeizuführen. Ob in diefer Rich
tung wirklich eine Rationalifierung erfolgen kann, fei dahingefiellf. Vorderhand werden immer noch ein gut gepflegter Mafchinenpark in Verbindung mit dem erforderlichen Material in aller Güte die beßen Wegweifer zur Rationalifierung fein. Es find dies die Grundlagen, die Erfordernifle zu einer produktiven und qualitativen Pro
duktion, die uns bis jeßt noch die beffe Möglichkeit bietet, den Konkurrenzverfahren erfolgreich begegnen zu können. Auffauchende Neuerfcheinu ngen, Hilfsmittel, die geeignet find, unfere Befirebungen zu unterfiüßen und zu fördern, feilen aber auch unbedenk
lich in den Arbeitsprozeß eingereiht werden, unter der Vorausfeßung, daß die für unfer Gewerbe fo wichtige Qualität dadurch nicht in Mitleidenfchaft gezogen wird. —Wr.—


PATENTKURIOSA AUS DEM GRAPHISCHEN GEBIET.


Pafenffireitigkeiten find meifl recht fragliche Vergnügen; denn die Patentfchriften find faß immer fo abgefaßt, daß fie das Wefen der betreffenden Erfindungen fo
fchleierhaft und vieldeutig als möglich darlegen, troß der fchönen Vorfchrift, daß alles klar und eindeutig bezeichnet werden feil. Aber diefe Vorfchrift fieht im Gegenfaß zu dem Streben der Erfinder, ihre Sache felbfi möglichfl zu fchüßen und aus der Schilderung lieh ergebende Anregungen für fich felbfi zu beanfpruchen. Man will den lieben Nacherfindern keinen allzutiefen Einblick in das Wefen der Neuerung geben oder auch ver
hüllen, daß man felbfi Nacherfinder ifi und das Augenmerk auf eine neue, aber nebenfächliche Ergänzung einer alten Sache lenken. Daraus und aus der Verfehiedenheit der Techniken, die hier oft ineinandergreifen, erklärt es fich, daß die Pafentgerichfe in ihrem durchaus zu billigenden Beffreben, jede wirkliche Erfindung tunlichfi zu fchüßen, oft den fchwierigfien Standpunkt haben und troß aller Gewiflenhaftigkeit dennoch häufig zu Fehlurteilen kommen. Weniger erklärlich bleiben aber oft die Gutachten, die, von Fach
männern erffen Ranges herrührend, altbekannten Tatlachen fremd gegenüberfiehen und die nach dem Grundfaß enffianden zu fein fcheinen, daß der Befieller des Gutachtens für fein Geld auch ein für ihn günffiges Urteil erwarten könne. Was die Patentgerichte nur zu leicht zwingt, alle privaten Gutachten zu verwerfen.
Ein Beifpiel dafür ifi der Streit um die geästen Tiefdruckraft er gewefen, die einer Frankfurter Firma patentiert find. Die Herfiellung der gewöhnlichen Kreuzlinienrafier, eine Erfindung von Levy in Philadelphia, erfolgt bekanntlich in der Weife, daß Glasplatten mit einer fäurefefien Schicht überzogen werden, in die man mit dem Diamanten Linie für Linie einrißt, die dann mit Flußfäure in das Glas geäßt werden. Nach der Äßung wird die Schußfchicht entfernt und in die geäßten Linien der Glasfläche Farbe eingerieben, fo daß die vertieften Linien unverwifchbar und undurchfichtig fchwarz zwifchen glafigen Linien liegen. Zwei folche Platten, im rechten Winkel übereinandergelegt und verkittet, geben dann den Kreuzlinienrafier mit transparenten Punkten zwifchen dem Liniengitfer. Für Tiefdruck braucht man das Gegenteil, näm
lich durchfichtige Linien mit fchwarzen Punkten, die aber auf diefe Art nicht herzufiellen und zu äßen waren, fo daß man fich lange mit photographifch hergefiellten Punktraflern begnügen mußte; die aber leicht zu befchädigen waren und daher oft erneuert werden mußten, denn das Aufkitten einer Schußplatfe war hier unmöglich, weil die glafigen Linien direkt an das Pigmentpapier anliegen müflen. Dem wurde durch eine Erfindung der Frankfurter Raffer
fabrik Herbfi & Illig abgeholfen, die in eine auf Glas aufgebrachte Ifolierfchicht die Linien nach beiden Seiten rißte, fo daß die Schicht nur in fchwarzen Punkten fiehen blieb. Dann wurde eine