zu machen. Keiner darf das Seminar verlassen, der nicht cine Sammlung der besten dieser Musikstiicke mit sich triige.“ Weiter spricht sich die Leipziger Commission fur eine bedeutendere Stellung aus, die der Musik an den Seminarien einzurdéumen wire. Es mége ihr nicht blos mehr Zeit gewidmet, sondern diese auch bequemer gelegt werden; also nicht etwa von 9—10 Uhr Abends, sondern mit in den Stundenplan hinein. Auch mége den Seminaristen Zutritt zu den Concerten gewahrt, den Musiklehrern an den Seminarien sowohl als an anderen Unterrichtsanstalten eine gleiche Stellung mit den tbrigen Lehrern eingeriumt werden. Die Commission dringt auch hier, wie tiberall, wo sic rathend auftritt, auf eine weitere und auch theoretische Erfassung des Gegenstandes. So empfiehlt sie auch hier Geschichte der Musik und die Lektiire der wichligsten musikalischen Zeitungen. Ebenso wiinscht auch Hr. Schénchen, der den Mangel des Gesangunterrichts in der unberiicksichtigten musikalischen Vorbildung des Lehrers findet, dass auf den Seminaricn eine mehr wissenschaftliche Beschafligung mit der Musik, die Beschiftigung mit der Composition mehr zur Geltung komme. Die Anforderungen, die Hr. S. an einen Vorsanger und Organisten, welches meistentheils der Schullehrer sein wird, stellt, sind folgende: Der Vorsinger mtisse die Chorale auswendig wissen, festen Ton halten und eine starke Stimme haben, der Organist jeden Choral vom Blatt und nach bezifferten Bassen spielen, auch improvisiren und Chorale transponiren kénnen, ferner mit der Registration der Orgel Bescheid wissen. Daraus folgc, dass ein Volksschullehrer als Gesanglehrer einen methodischen Gesangunterricht, der das kunstgerechte Singen besonders beriicksichtigt, mit Erfolg genossen habe, sodann rein und schén, wenn auch wenig fertig, die Violine spiele, als Organist die Orgel beherrsche, als Dirigent vierstimmige Parliluren lesen kénne und endlich die Musik wissenschaftlich betrieben habe. Nattrlich gehére dazu allerdings etwas musikalische Anlage, daher junge Leute ohne diese zwar nicht vom Lehrerstande, aber doch vom Musikunterricht fern zu halten sein méchten. Das gibe fiir Lehrerbildungsanstalten in Bezug auf Musikunterricht drei Klassen: 1. Solche, die gar keinen Musikunterricht erhalten. 2. Solche, die dringlichen Falls den Gesangunterricht wirden geben kénnen. 3. Solche, die zugleich ftir den Gesangunterricht und fiir den Kirchendienst vorbereitet werden. Bei der Wahlfihigkeitspriifung des Volksschullehrers sollten nun die obigen Kenntnisse und Geschicklichkeiten vor der Priifungscommission nachgewiesen werden. — Hr. S. legt auch einen sehr ausfihrlichen und sorgfaltig gearbeiteten Lehrplan fir einen dreijahrigen Cursus vor, worin Gesang, Violine, Clavier, Orgel, schriftliche Arbeiten, Uebungsstunden ihre Stelle finden. Nach diesem Plan kamen, wenn simmtliche woéchentliche Lehrund Arbeitsstunden auf 60 angeschlagen werden, deren 18 auf die Musik, welchen Zcilaufwand Hr. S. nicht fiir zu gross halt, da frither schon eben so viel zugestanden worden. Hr. Lehmann findet einen Uebelstand in dem in den Kreis— konferenzen laut gewordenen Wunsche, dass vorgeschlagen werden méchte, das Cantorund Organistengeschaft dem Schullehrer als solehem abzunehmen und an Birger und Bauern zu tibertragen. Er halt das fiir unpraktisch. Vielmehr annehmend, dass der Schullehrer nach wie vor die musikalische Person bleibe, ist er der Meinung, dass dessen musikalische Bildung umfassender und allscitiger werden miisse, als bisher. In Betreff des Musikunterrichts auf Universitaten fubrt Hr. Marx in dem den Universitéten gewidmeten Abschnilte seiner Denkschrift an, worauf dieser Unterricht und die dahin geDenkschrift tiber eine Gesammt-Organisation der KunstAngelegenheiten. Im Anuftrage des Preuss, Kultusministeriums zusammengestellt von Fr. Eggers. (Fortseizung. ) Die Kunst in der Schule. 1. Der Musik-Unterricht. In allen Schulanstalten, in der Elementarund Volks-~ schule, im Gymnasium und der Realschule, an Universitaten und Seminarien finden wir die Musik als besonderen Lehrgegenstand. »Die musikalische Sektion der schlesischen Gesellschaft fur vaterlandische Kultur“ fasst diese verschiedenen Grade von Anstalten auf einmal ins Auge und winscht vor allen Dingen, dass der Musik-Unterricht auf den verschiedenen Lehranstalten, von der Elementarschule bis zum Seminar, ungefahr denselben inneren Zusammenhang erhalte, den die Lehranstalten selbst haben, d. h. einen ganz parallelen Stufengang mit dem wissenschaftlichen Unterricht einhalte. Fir die Schullehrer-Seminarien halt die Scktion fiir erforderlich: 1. Die Zuriickfihrung des dreijihrigen SeminarCursus. 2. Die Einrichtung von Praparandenschulen, oder mindestens eine gesetzliche Vorschrift, dass nur befahigte, durch eine Priifung besonders dazu legitimirte Schullehrer zur Pradparandenbildung befugt sind, 3. Eine materielle Stellung des Seminar-Musiklehrers, die ihn befahigt, seine Zeit und Krafte ganz dem Seminar zu widmen. Hr. Marx wiinscht, dass der Unterricht an den Seminarien, wie zum Theil schon jetzt der Fall, umfassen moge: 1. Klavierspiel, 2. Orgelspiel, 3. Gesang, 4. den ersten Cursus der Compositionslehre, 5, Choralfiguration, 6. Anweisung zum Unterrichten. Die Seminare wirden in Bezug auf Musikunterricht unter Controle des Vorstands des von ihm in Aussicht genommenen Conservatoriums zu stellen sein. Die beim Seminar anzustellenden Musiklehrer miissten am Conservatorium die Bildung héherer Lehrer sich erworben und im Examen bewahrt haben. Auch den Gesangunterricht auf Schulen wiinscht Hr. M. unter Controle des Conservatoriums gestellt, die Lehrer aber gepriift zu sehen. Diese Prifung der Lehrer verlangt auch Hr, Simann, der den mangelhaften Unterricht, besonders in der Provinz Preussen, der mangelnden Bildung und Ueberwachung der Lehrer zuschreibt. Eine solche Aufsicht und periodische Inspicirung des Gesangunterrichts auf den Schulen und Seminarien scheint Hrn. 8. sehr nothwendig. Auch Hr. Cantor Kuntze zu Pritzwalk wiinscht den Seminarlehrer fiir seinen Zweck geschuller zu sehen. Auch er halt den zweijahrigen Cursus fiir zu kurz und — was dies unangenehmer macht — die musikalische Vorbildung der Seminarislen fir zu gering. Denn der Gesanglehbrer am Seminar solle nicht blos Gesangschtiler, sondern auch Gesanglehrer bilden. Bei der jetzigen Praxis lerne der Seminarist nicht die Hilfsmittel kennen, wie er wieder lehren kann. ,Alle Methoden und Liederbiicher“ —- sagt Hr. K. — ,kénnen kein singendes Volk schaffen. Der Lehrer muss erst selbst zum Gesanglehrer ausgebildet werden, er muss es verstehen, die besten Chorale und Volkslieder seinen Schiilern zum Eigenthum fiir’s ganze Leben