lich hervor, dass Rembrandt nicht durch seinen Sohn Tilus oder dessen Vormund zum Verkaufe der Besitzungen gedrangt wurde, indem Titus erst dann sein Anrecht an das Vermdégen seiner Multer geltend machte, als bereits die Gliubiger, wovon C. Witzen, J. van Herltsbeeck ‘und Ch. Thyssen die hauptsachlichsten, befriedigt waren und wo dann Hertsbeeck, der 4200 Gulden zu fordern gebabt, diese wieder zurickzuzablen gerichllich gezwungen wurde. С. Witzen, als s. g. ,, praferirter “ Gliubiger, war und blieb aus dem ersten Verkaufe der Mobilien befriedigt. Es schcint daher erwiesen, dass es namentlich diescr war, der dem Kinstler bei dieser ungliicklichen Katastrophe, wobei er materiell ruinirt wurde, wenn auch legaliter als Feind gegenliber stand. Ware er ein Freund Rembrandt s gewesen, so lag ihm die Verpflichtung ob, den Verkauf zu verhindern und einen Vergleich mit den andern Gliubigern zu Stande zu bringen, auch wenn nach den Verordnungen des Konkursgerichtes nicht das Geselz bestanden hitte, welches in humaner Weise vor dem Verkaufe eine persénliche Zusammenkunft des Zahlungsunfahigen mit den Gliubigern verordnete, wo jenem Gelegenheit geboten wurde, mit letzteren nach aulrichtiger Offenbarung seiner Vermégensumstande tiber einen Vergleich zu unterhandeln, wobei die Minderheit der Mehrheit zu folgen verpflichtet war *). Ueberdiess ist nicht wohl anzunehmen, dass Rembrandt in einer Zeit zu einer zweiten Ehe schritt, wo seine Vermégens— umstande héchst misslich waren, wo er gleich einem Edelwild von der Meute seiner Glaubiger verfolgt wurde, und wo iiberhaupt seine Einnahmen durch die unglicklichen Kriegsjahre sehr gering sein mussten. Seine zweite Ehe wurde daher wahrscheinlich erst spater und nach jener Katastrophe geschlossen. Als Todesjahr Rembrandt’s gibt Scheltema das Jahr 1669 7) an (den 8. October begraben), woriber er in den Begrabnissrechnungsbichern der Weslerkirche eine ausdriickliche Note vorfand. Die Angabe Immerzeel’s, dass Rembrandt bereits 1664 starb, wie in dem Register des St. Antonie-Kirchhofes verzeichnet, beruhe auf einem Irrthum, indem hier ein Rembrant van Ruynen, also eine andere Person, als der Kiinstler, verzeichnet stehe. Auch tiber das Wohnhaus Rembrandl’s in der Jodenbreestraat gibt Scheltema befriedigende Aufschliisse; das Gebiude ist noch vorhanden und dusserlich wahrscheinlich in derselben Geslalt, wie zur Zeit des Kiinstlers. Ausser dreier Aulographen Rembrandt’s?), so wie cinem Namensverzeichniss der Amsterdammer Ktinstler, welche im 17. Jahrhundert zu Amsterdam Birger waren, theilt Scheltema noch eine Senlenz des Gerichtshofes von Friesland in Sachen Rembrandt s van Ryn gegen Mayke van Loo und Dr. Albertus van Loo mit, wo dem Kiinstler, der besagle Personen injuriarum halber belangt hatte, Gerechtigkeit widerfahrt; sdubert sodann den siltlichen Charakter des Kiinstlers von den Verunglimpfungen, die ihn so lange mit Unrecht entstellten, spricht iiber R. als Maler und Kupferslecher, so wie aber einige seiner Werke u.s.f. und schliesst mit Notizen iiber das Rembrandunonument, dessen Enthillung und das Rembrandlfest. w. eitung. TAunstliteratur. Rembrand. Redevoering over het Leven en de Verdiensten van Rembrand van Ryn, met eene Meenigle geschiedkundige Bylagen meerendeets uit echte Bronnen geput, door Dr. P. Scheltema. Amsterdam by P. N. van Kamреп. 1895. Unter diesem Titel hat Herr Stadiarchivar Scheltema seine Rede herausgegeben, welche er am Tage vor Enthillung des Rembrandt-Monuments im Lokale der hiesigen Kinstlergesellschaft abhielt, wie ich Ihnen zur Zeit in meiner Beschreibung des Rembrandtfestes berichtete. Jedem Verehrer Rembrandt’s wird die kleine Schrift als Erganzung zur Geschichte Rembrandt’s héchst willkommen sein, indem darin manche irrige Daten aus Rembrandt s Leben berichtigt und dem Material zu einer zukiinftigen Geschichte dieses gréssten niederlandischen Kinstlers und seiner Werke, welche freilich noch ihren Verfasser erwartet, manches héchst Schatzenswerthe, namentlich aus dem Privalleben des Kiinsllers, hinzugefiigt wurde. Auch Schellema weist auf Orlers als die dlleste, glaubwirdige Quelle, halt jedoch das von Orlers angegebene Geburtsjahr 1606 fiir irrig, weil Rembrandt selbst sein Alter bei seiner Trauung mit Saskia van Uylenburg, welche am 10. Juni 1634 Statt fand, wie in dem Trauregister der Stadt Amsterdam (Puiboek) zu lesen, auf 26 Jahre angab, wonach er 1608 musste geboren sein. Ueber Rembrandt s Eltern und Voreltern, welche sammilich in und nicht bei Leyden wohnten, gibt Scheltema yollkommene Nachrichten; auch tiber seine Geschwister; denn Rembrandt war von 7 Geschwistern das nachstjiingste Kind. Rembrandt’s Eltern waren wohlhabend und sein Erbtheil, welches ihm beim Tode derselben zufiel, war nicht unbetrachtlich. Ueber die Lehrmeister Rembrandt’s bringt der Verfasser nichts Neues bei, wie er sich denn tberhaupt mehr als Geschichtsforscher, denn wohl als eigentlicher Kunstkenner und spezieller Kenner der Kunstgeschichte ausweis’t. Nach den von Hrn. Scheltema beigebrachten Urkunden war Rembrandl’s Frau keinesweges eine Bauerin aus Ransdorp in Waterland, sondern eine Tochter — von sieben Kindern das sechste — des hochangesehenen Romberlus van Uylenburg, Pensionairs und Birgermeisters der Stadt Leuwarden, Doctors der beiden Rechte u. s. w., also aus einem der angesehensten, friesischen Geschlechter entsprossen. Sie brachte dem Kiinstler ein nicht unbetrichtliches Vermégen zu, wortiber sie kurz vor ihrem Tode, 1642, testamentarisch zum Besten ihres einzigen Sohnes Titus verfiigte. Das Testament ist gleichfalls in der Schrift des Hrn. Scheliema abgedruckt. Als Ursache, welche hauptsachlich mit beitrug 2u der 1656 erfolgten Insolventerklirung Rembrandi’s, in Folge welcher simmtliche Giiter desselben versteigert wurden — zuerst ausfihrlich mitgetheilt durch Immerzeel in der Schrift Lofrede op Rembrandt — gibt Scheltema eine zweite Ehe an, welche der Maler um jene Zeit vielleicht eingegangen. Es scheint nun freilich erwiesen, dass Rembrandt zu einer zweilen Ehe geschritten, indem er nach dem Todtenregister der Wester Kirche zwei Kinder hinterliess und von Saskia van Uylenburg bloss Tilus vorhanden war, der jedoch bereils ein Jahr vor dem Vater, 1668, starb. Nach dem Testamente seiner ersten Frau hatte der Mann bloss die Nutzniessung ihres angebrachten Vermégens und musste sich bei einer zweiten Ehe mit seinem Sohne abfinden. Aus den Notizen des Conkursgerichtes Desolate Boedeleamer, durch Immerzeel und Schellema mitgetheilt, geht jedoch deutBerit. Der Architekturmaler Sixtus Jarwart aus Baireuth ist vom Kénige zum k. Hofmaler ernannt worden. 1) Wagner, Geschichte der Stadt Amsterdam. ALL. 2) Von mir wurde irrig 1667 angegeben. 3) Zwei davon sind bereits im vorigen Jahrgang No. 22 des deutschen Kunstblatts von mir mitgetheilt.