den Kisten zusammensetzen, in denen sie ihre Vorräte transportieren), Markmannsgasse, Hühnergasse, in den Salmenbänken, Hechtbänken, Krautmarkt, Erbsenmarkt, Fleisch
markt, Heumarkt usw., Namen, die sich großenteils bis auf den heutigen Tag erhalten haben. Schon 1106 wird der „Alte Markt“ also bezeichnet.
Für die Entwicklung des Kölner Handels im allgemeinen wie des Marktverkehrs im besonderen war von grundlegender
Bedeutung das Kölner „Stapelrecht“. Durch dieses hat Köln sich an die Spitze des ganzen Rheinhandels emporgeschwungen. Das Stapelrecht bestand darin, daß alle stapel
pflichtigen Waren, sowohl die zu Schiff wie die auf der Achse Köln berührten, hier ausgeladen und zum Verkauf gestellt werden mußten. Dieses Stapelrecht machten die Kölner schon um die Mitte des XII. Jahrhunderts als ein altes städtisches Vorrecht geltend, das durch den Schiedsspruch des großen Albertus (1258) als eine Grundbestimmung des Kölner Handelsrechtes unter den unangreifbaren herkömm
lichen stadtkölnischen Privilegien aufgezählt wird. Durch
Karl IV. wurde es in dem großen Freibriefe, den er der Stadt Köln 1355 erteilte, in seinem ganzen Umfange bestätigt. Und wenn der Kaiser sich auch bereits im folgenden Jahre von der Gemeinschädlichkeit des Kölner Stapelrechts über
zeugen und zum Widerruf bestimmen ließ, so ließ die stolze und mächtige Stadt sich doch keinen Augenblick in der strengen Handhabung ihres alten Gewohnheitsrechtes beirren.
Stapelpflichtig waren vor allem die sogen. „Ventgüter“, d. h. Eßwaren. Verfolgte das Stapelrecht auch in erster Linie fiskalische und handelspolitische Zwecke, so kam es doch auch in seinen Wirkungen der Lebensmittelversorgung der Bevölkerung, sowohl in wirtschaftlicher wie gesundheitlicher Beziehung, sehr zu statten. Während oder nach der Umladung wurde das zum Stapel angemeldete Gut einer Be
sichtigung unterworfen. Was untauglich, abschmeckig und verdorben war oder wegen sonstiger Fehler nicht für „ge
rechtes Kaufmannsgut“ erachtet werden konnte, durfte von
den Faktoren und Unterkäufern nicht zur Weiterbeförderung übernommen werden, es wurde entweder zurückgeschickt oder verbrannt oder in den Rhein geworfen.
Daß eine Einrichtung wie die Kölner Stapelpflicht außerordentlichen Anreiz zu Umgehungen bot, ist klar. Scharfe Verordnungen mußten zur Durchführung der Stapelpflicht erlassen und immer wieder erneuert werden. Den nach Köln bestimmten Transporten wurde verboten, unterwegs Markt zu halten, und vorgeschrieben, die ganze Sendung unverteilt in die Stadt und auf den Markt zu bringen, sonst wurden sie dahin zurückgewiesen, woher sie gekommen waren. Das Aus- und Umladen mußten vom Rat bestellte „ge
schworene“ Arbeiter bewirken, denen schwere Strafen — Dienstentlassung und „Turm“ — drohten, wenn sie bei Um
gehungen behilflich waren. Mit Strafen auch waren die Herbergswirte bedroht, die in ihrer Herberge eingeführtes Gut und Handel damit duldeten.
Es war eine Notwendigkeit, für die Lagerung und vorläufige Aufbewahrung der angefahrenen Waren Sorge zu tragen und ein eigenes Lagerhaus, namentlich für Spezereien und andere Waren, die vom Einfluß der Witterung zu leiden hatten, zu errichten. Dieser Bau, in der Nähe des Alten
marktes am Seidmachergäßchen gelegen, erhielt den Namen „Kramhaus“. Bei der raschen Zunahme des Verkehrs und bei der massenhaften Anfuhr ausländischer Waren stellte sich bald das Bedürfnis heraus, für weitere Lagerräume zu sorgen und für bestimmte Warengattungen eigene Kaufhäuser zu bauen. So entstanden u. a. das Leinwandhaus, das Flachs
haus, die Wollküche, das Tirtei- (leinenartiges Gewebe) Haus, das Fischkaufhaus. An die Stelle des alten Kramhauses trat 1373 die neue „Halle“, vor deren Erbauung der städtische Baumeister die Hallen in Brüssel und Löwen besichtigt hatte. 1372 wurde die große Fleischverkaufshalle am Heumarkt er
richtet, deren gotischer Torbogen mit einem altertümlichen Steinbildwerk in Hochrelief 1902 einem Straßendurchbruch zum Opfer fiel. Das Relief (vgl. Text-Abb. 3) befindet sich jetzt im Kreuzgang des städtischen Walraff-Richartz-Museums.
Außer diesem Hauptfleischhaus befanden sich noch solche bei St. Katharinen, bei den Weißen Frauen, an der Griechen
pforte, auf dem Neumarkt, bei St. Apern und am Eigelstein. 1442 wurde der Gürzenich-Bau begonnen, der im Ober
geschoß den städtischen Fest- und Tanzsaal enthielt, während die unteren Räume als städtisches Kaufhaus eingerichtet waren und diesem Zwecke bis in die sechziger Jahre des XIX. Jahrhunderts hinein dienten. Das aus dem XV. Jahrhundert stammende Fischkaufhaus erwies sich im XVI. Jahr
hundert als unzulänglich und führte zu lebhaften Vorstellungen der Händler wegen Raummangels und Feuergefährlichkeit. Deswegen wurde 1558 ein neues Fischkaufhaus am Rheinufer zu Füßen des großen St. Martinsturmes erbaut (Text-Abb. 1). 1568 wurde an der Nordseite dieses Fischkaufhauses ein neues Schlachthaus angebaut. Dieser Doppelbau diente seit Beginn der französischen Herrschaft in den Rheinlanden, 1798,
zunächst den Zwecken der französischen Douane, später war darin das preußische Hauptzollamt untergebracht. Demnächst diente das Erdgeschoß dieses „Lagerhaus Mühlengasse“ genannten Baues Lagerzwecken, während das Obergeschoß dem Hafenkommissariat und der städtischen Hafenverwaltung Unter
kunft gewährten, bis 1898 die neuen Kölner Hafenanlagen eröffnet wurden. Der Bau blieb erhalten und erfuhr eine durchgreifende Erneuerung, um nunmehr unter dem Namen „Stapelhaus“ im Erdgeschoß eine städtische Gartenwirtschaft
Abb. 3. Gotisches Stein bildwerk von der alten Fleischverkaufshalle am Heumarkt.
(Jetzt im Kreuzgang des städtischen Wallraff-Richartz - Museums. )
markt, Heumarkt usw., Namen, die sich großenteils bis auf den heutigen Tag erhalten haben. Schon 1106 wird der „Alte Markt“ also bezeichnet.
Für die Entwicklung des Kölner Handels im allgemeinen wie des Marktverkehrs im besonderen war von grundlegender
Bedeutung das Kölner „Stapelrecht“. Durch dieses hat Köln sich an die Spitze des ganzen Rheinhandels emporgeschwungen. Das Stapelrecht bestand darin, daß alle stapel
pflichtigen Waren, sowohl die zu Schiff wie die auf der Achse Köln berührten, hier ausgeladen und zum Verkauf gestellt werden mußten. Dieses Stapelrecht machten die Kölner schon um die Mitte des XII. Jahrhunderts als ein altes städtisches Vorrecht geltend, das durch den Schiedsspruch des großen Albertus (1258) als eine Grundbestimmung des Kölner Handelsrechtes unter den unangreifbaren herkömm
lichen stadtkölnischen Privilegien aufgezählt wird. Durch
Karl IV. wurde es in dem großen Freibriefe, den er der Stadt Köln 1355 erteilte, in seinem ganzen Umfange bestätigt. Und wenn der Kaiser sich auch bereits im folgenden Jahre von der Gemeinschädlichkeit des Kölner Stapelrechts über
zeugen und zum Widerruf bestimmen ließ, so ließ die stolze und mächtige Stadt sich doch keinen Augenblick in der strengen Handhabung ihres alten Gewohnheitsrechtes beirren.
Stapelpflichtig waren vor allem die sogen. „Ventgüter“, d. h. Eßwaren. Verfolgte das Stapelrecht auch in erster Linie fiskalische und handelspolitische Zwecke, so kam es doch auch in seinen Wirkungen der Lebensmittelversorgung der Bevölkerung, sowohl in wirtschaftlicher wie gesundheitlicher Beziehung, sehr zu statten. Während oder nach der Umladung wurde das zum Stapel angemeldete Gut einer Be
sichtigung unterworfen. Was untauglich, abschmeckig und verdorben war oder wegen sonstiger Fehler nicht für „ge
rechtes Kaufmannsgut“ erachtet werden konnte, durfte von
den Faktoren und Unterkäufern nicht zur Weiterbeförderung übernommen werden, es wurde entweder zurückgeschickt oder verbrannt oder in den Rhein geworfen.
Daß eine Einrichtung wie die Kölner Stapelpflicht außerordentlichen Anreiz zu Umgehungen bot, ist klar. Scharfe Verordnungen mußten zur Durchführung der Stapelpflicht erlassen und immer wieder erneuert werden. Den nach Köln bestimmten Transporten wurde verboten, unterwegs Markt zu halten, und vorgeschrieben, die ganze Sendung unverteilt in die Stadt und auf den Markt zu bringen, sonst wurden sie dahin zurückgewiesen, woher sie gekommen waren. Das Aus- und Umladen mußten vom Rat bestellte „ge
schworene“ Arbeiter bewirken, denen schwere Strafen — Dienstentlassung und „Turm“ — drohten, wenn sie bei Um
gehungen behilflich waren. Mit Strafen auch waren die Herbergswirte bedroht, die in ihrer Herberge eingeführtes Gut und Handel damit duldeten.
Es war eine Notwendigkeit, für die Lagerung und vorläufige Aufbewahrung der angefahrenen Waren Sorge zu tragen und ein eigenes Lagerhaus, namentlich für Spezereien und andere Waren, die vom Einfluß der Witterung zu leiden hatten, zu errichten. Dieser Bau, in der Nähe des Alten
marktes am Seidmachergäßchen gelegen, erhielt den Namen „Kramhaus“. Bei der raschen Zunahme des Verkehrs und bei der massenhaften Anfuhr ausländischer Waren stellte sich bald das Bedürfnis heraus, für weitere Lagerräume zu sorgen und für bestimmte Warengattungen eigene Kaufhäuser zu bauen. So entstanden u. a. das Leinwandhaus, das Flachs
haus, die Wollküche, das Tirtei- (leinenartiges Gewebe) Haus, das Fischkaufhaus. An die Stelle des alten Kramhauses trat 1373 die neue „Halle“, vor deren Erbauung der städtische Baumeister die Hallen in Brüssel und Löwen besichtigt hatte. 1372 wurde die große Fleischverkaufshalle am Heumarkt er
richtet, deren gotischer Torbogen mit einem altertümlichen Steinbildwerk in Hochrelief 1902 einem Straßendurchbruch zum Opfer fiel. Das Relief (vgl. Text-Abb. 3) befindet sich jetzt im Kreuzgang des städtischen Walraff-Richartz-Museums.
Außer diesem Hauptfleischhaus befanden sich noch solche bei St. Katharinen, bei den Weißen Frauen, an der Griechen
pforte, auf dem Neumarkt, bei St. Apern und am Eigelstein. 1442 wurde der Gürzenich-Bau begonnen, der im Ober
geschoß den städtischen Fest- und Tanzsaal enthielt, während die unteren Räume als städtisches Kaufhaus eingerichtet waren und diesem Zwecke bis in die sechziger Jahre des XIX. Jahrhunderts hinein dienten. Das aus dem XV. Jahrhundert stammende Fischkaufhaus erwies sich im XVI. Jahr
hundert als unzulänglich und führte zu lebhaften Vorstellungen der Händler wegen Raummangels und Feuergefährlichkeit. Deswegen wurde 1558 ein neues Fischkaufhaus am Rheinufer zu Füßen des großen St. Martinsturmes erbaut (Text-Abb. 1). 1568 wurde an der Nordseite dieses Fischkaufhauses ein neues Schlachthaus angebaut. Dieser Doppelbau diente seit Beginn der französischen Herrschaft in den Rheinlanden, 1798,
zunächst den Zwecken der französischen Douane, später war darin das preußische Hauptzollamt untergebracht. Demnächst diente das Erdgeschoß dieses „Lagerhaus Mühlengasse“ genannten Baues Lagerzwecken, während das Obergeschoß dem Hafenkommissariat und der städtischen Hafenverwaltung Unter
kunft gewährten, bis 1898 die neuen Kölner Hafenanlagen eröffnet wurden. Der Bau blieb erhalten und erfuhr eine durchgreifende Erneuerung, um nunmehr unter dem Namen „Stapelhaus“ im Erdgeschoß eine städtische Gartenwirtschaft
Abb. 3. Gotisches Stein bildwerk von der alten Fleischverkaufshalle am Heumarkt.
(Jetzt im Kreuzgang des städtischen Wallraff-Richartz - Museums. )