dergestallt, das er zuvor von etlichen predigern alhie verhört werde, ob er darzu tüglich sey vnnd ains stillen eingezogen wesens sey, wo er dann also tüglich erfunden würt, so sollen im meine Herrn, die losunger, söllich Stipendium fünff Jar lanng nacheinannder verleyhen, Doch so soll bey gedachten Herrn, den Losungern, steen ain Jar lanng oder zway zu erstrecken; es soll auch ein yedklicher, der sollich Stipendium annymbt, gemelten Herrn, den Losungern, Zusagen, das er nach verscheinung der Zeit seines Studirens sich wider zu meinen Herrn füegen vnnd gegenwertig sein wöll, ob mein Herrn in zu ainem prediger oder pfarrer oder Kirchenampt brauchen wollen, das er in vor menigklich dienen wöll vnd soll,vmb zimliche belonung; er soll auch, so lanng er das Stipendium hat, sich nit vereelichen, sollichs soll im von mein Herrn starck eingepunden werden vnnd ob Herr Johann Müllner, Licenciat, ain Sun hat, der da begert zu studiren in der Heyligen geschryfft, So soll im sollich Stipendium verlihen werden vnnd so ferm, das er ain prediger wöll werden, so soll es im vor menigklich verlihen werden, ainem Sun, vnnd nit mer vnd wo er aber noch nit geschickt were darzu vnd zu jung wer darzu, So sol man dieweyl ain anndern annemen, der ains armen Hanndtwercks Mans Sun sey vnnd auch Burgers kynndt sey, auff das man sollich gellt nit feyren lass, wo aber Johann Müllner ain Sun hat, der geschickt wer zu studiren in der Heyligen schryfft, so soll man im sollich Stipendium vor menigklich verleyhen, vor anndern allen; auch will ich, das (man) sollich Stipendium weder vor im noch nach im kainem andern soll verlihen werden, dann was der armen Hanndtwercks leut Burgers Sün sind, die ire kinder gern in der Heyligen geschryfft Studiren wollten lassen vnnd ist in irem vermügen nit; sollichen soll es für vnnd für jerlich verlihen vnnd geben werden vnnd ist derwegen an mein Herrn, die Losunger, mein ganntz fleissige bit, sie wollen solliche verwalltung zu der Ere Gottes vnnd gemeins nutz fürgenumen, günstlich verwallten vnnd bey ainem Erbern Rathe sollichs getreulich fördern vnnd von Got des Lons gewartten vnnd ich will auch mein Herrn gebettenf haben, si wollen [das] ewig gellt annderstwo nit hinwennden oder geben, dann den, die da begern zu studiren in der Heyligen schryfft vnnd gütlichem wort vnnd das sy auch prediger wollen werden vnnd sonnst nit«.
Was lehrt uns nun dieses Fragment neues gegenüber dem bisher über diese Stiftung bekannt gewordenem? Thausing (a. a. O., S. 152) sagt über dieselbe, nachdem er den »an Galli« 1524 erfolgten Rentenkauf von 50 Gulden erwähnt hat: »Es ist dasselbe Kapital, dessen Zinsen Dürer’s Witwe nachmals ein Jahr vor ihrem Tode einer Stiftung für Studenten der Theologie widmete«. Seine Quellen sind die bekannte Äusserung Melanchthon’s hierüber und eine Notiz in Will’s Gelehrtenlexikon, vermutlich hat er auch die Angaben benutzt, welche der königliche Archivsekretär M. Maximilian Mayer (aus welchen Quellen ist leider nicht ersichtlich) in seinem Werkchen
Albrecht Dürer, Nürnberg, 1840 macht. Dieser sagt dort pag. 11: »Frau Agnes Dürerin, starb am 28. Dezember 1539, nachdem sie in ihrem, am 22. Oktober 1538 (l)1) errichteten Testament verordnet hatte, dass die Zinsen von den 1000 fl., um welche Albrecht Dürer secunda post Galli 1524 50 fl. ewigs Geld (welches aber sabbato post Leonhardi 1534 auf 40 fl. herabgesetzt wurde) erkauft hatte, jährlich dem Sohne eines Bürgers und armen Handwerksmanns, der Theologie studiert, fünf Jahre lang gegeben werden solle. Zu Exekutoren ernannte sie die beiden Losunger«. Zucker, Albrecht Dürer, pag. 156 und Anm. 4, folgt Thausing und fügt noch bei, dass sich Spuren dieser Stiftung in den Akten des Königlichen Kreisarchivs Nürnberg bis zum Jahre 1634 verfolgen lassen. Es ist ohne weiteres ersichtlich, dass unsere Kenntnis der Dinge durch den mitgeteilten Auszug aus dem Testamente in manchen Punkten berichtigt und erweitert wird. Nicht mit 50, sondern nur mit 40 Goldgulden jährlich war das Stipendium dotiert, ganz unbekannt ist, soweit ersichtlich, die Thatsache, dass jenes Ewiggeld zunächst die Schwester der Erblasserin auf Lebenszeit gemessen, sowie, dass die erste Anwartschaft auf das Stipendium einem Sohne des Licentiaten Johann Müllner zustehen sollte. Vor allem aber sehen wir in diesem Aktenstück einen neuen Beleg dafür, dass Thausing’s »Rettung« der viel verläumdeten Frau zu Recht besteht. Frömmigkeit, herzliche Gesinnung gegen Geschwister und Freunde, praktischer Sinn sprechen aus demselben zu uns. Nicht oft genug kann Frau Agnes es wiederholen, dass ihr Vermächtnis dem Sohne eines armen Mannes zu gute kommen solle; aus der Vorschrift, dass der Bedachte ein »Prediger« werden soll, blickt wohl unschwer die aufrichtige Erbauung hervor, welche sie so manchmal in der Predigt des Gotteswortes gefunden haben mochte.
(Fortsetzung folgt.)
BÜCHERSCHAU
Pigmentdrucke nach Gemälden der Herzoglichen Gemäldegalerie in Braunschweig. 11 (Schluss-Serie). Foliogrösse, ca. 22X29 cm. Unaufgezogen â M. 1.— Verlagsanstalt F. Bruckmann-München.
Der Publikation von Pigmentdrucken nach Gemälden der Münchner Pinakothek, des Städel’schen Instituts und der Karlsruher Galerie hat Bruckmann zwei Serien von Aufnahmen der Herzoglichen Gemäldegalerie in Braunschweig folgen lassen. Mit den 1900 herausgegebenen 282 Blättern enthält diese jetzt vollständige Kollektion nunmehr 379 Nummern, giebt also fast alle Bilder von Belang aus der Braunschweiger Galerie wieder. Auf den Wert und die Bedeutung dieser guten lichtbeständigen und handlichen Drucke für den Liebhaber wie den Forscher wurde bereits früher, speziell noch in Nummer 6 des Jahrgangs XII der Kunstchronik hingewiesen. Besonders dankenswert ist es, dass wieder von figurenreichen oder im Detail wichtigen Bildern mehrere Teilaufnahmen gemacht wurden, z. B. von Rembrandt’s »Familienbild mit den drei Kindern«, von Rembrandt’s »Christus und Magdalena«, von Jan Steen’s »Eheverschrei
1) Auch für dieses wichtige Datum wird uns kein
urkundlicher Beleg gegeben.
Was lehrt uns nun dieses Fragment neues gegenüber dem bisher über diese Stiftung bekannt gewordenem? Thausing (a. a. O., S. 152) sagt über dieselbe, nachdem er den »an Galli« 1524 erfolgten Rentenkauf von 50 Gulden erwähnt hat: »Es ist dasselbe Kapital, dessen Zinsen Dürer’s Witwe nachmals ein Jahr vor ihrem Tode einer Stiftung für Studenten der Theologie widmete«. Seine Quellen sind die bekannte Äusserung Melanchthon’s hierüber und eine Notiz in Will’s Gelehrtenlexikon, vermutlich hat er auch die Angaben benutzt, welche der königliche Archivsekretär M. Maximilian Mayer (aus welchen Quellen ist leider nicht ersichtlich) in seinem Werkchen
Albrecht Dürer, Nürnberg, 1840 macht. Dieser sagt dort pag. 11: »Frau Agnes Dürerin, starb am 28. Dezember 1539, nachdem sie in ihrem, am 22. Oktober 1538 (l)1) errichteten Testament verordnet hatte, dass die Zinsen von den 1000 fl., um welche Albrecht Dürer secunda post Galli 1524 50 fl. ewigs Geld (welches aber sabbato post Leonhardi 1534 auf 40 fl. herabgesetzt wurde) erkauft hatte, jährlich dem Sohne eines Bürgers und armen Handwerksmanns, der Theologie studiert, fünf Jahre lang gegeben werden solle. Zu Exekutoren ernannte sie die beiden Losunger«. Zucker, Albrecht Dürer, pag. 156 und Anm. 4, folgt Thausing und fügt noch bei, dass sich Spuren dieser Stiftung in den Akten des Königlichen Kreisarchivs Nürnberg bis zum Jahre 1634 verfolgen lassen. Es ist ohne weiteres ersichtlich, dass unsere Kenntnis der Dinge durch den mitgeteilten Auszug aus dem Testamente in manchen Punkten berichtigt und erweitert wird. Nicht mit 50, sondern nur mit 40 Goldgulden jährlich war das Stipendium dotiert, ganz unbekannt ist, soweit ersichtlich, die Thatsache, dass jenes Ewiggeld zunächst die Schwester der Erblasserin auf Lebenszeit gemessen, sowie, dass die erste Anwartschaft auf das Stipendium einem Sohne des Licentiaten Johann Müllner zustehen sollte. Vor allem aber sehen wir in diesem Aktenstück einen neuen Beleg dafür, dass Thausing’s »Rettung« der viel verläumdeten Frau zu Recht besteht. Frömmigkeit, herzliche Gesinnung gegen Geschwister und Freunde, praktischer Sinn sprechen aus demselben zu uns. Nicht oft genug kann Frau Agnes es wiederholen, dass ihr Vermächtnis dem Sohne eines armen Mannes zu gute kommen solle; aus der Vorschrift, dass der Bedachte ein »Prediger« werden soll, blickt wohl unschwer die aufrichtige Erbauung hervor, welche sie so manchmal in der Predigt des Gotteswortes gefunden haben mochte.
(Fortsetzung folgt.)
BÜCHERSCHAU
Pigmentdrucke nach Gemälden der Herzoglichen Gemäldegalerie in Braunschweig. 11 (Schluss-Serie). Foliogrösse, ca. 22X29 cm. Unaufgezogen â M. 1.— Verlagsanstalt F. Bruckmann-München.
Der Publikation von Pigmentdrucken nach Gemälden der Münchner Pinakothek, des Städel’schen Instituts und der Karlsruher Galerie hat Bruckmann zwei Serien von Aufnahmen der Herzoglichen Gemäldegalerie in Braunschweig folgen lassen. Mit den 1900 herausgegebenen 282 Blättern enthält diese jetzt vollständige Kollektion nunmehr 379 Nummern, giebt also fast alle Bilder von Belang aus der Braunschweiger Galerie wieder. Auf den Wert und die Bedeutung dieser guten lichtbeständigen und handlichen Drucke für den Liebhaber wie den Forscher wurde bereits früher, speziell noch in Nummer 6 des Jahrgangs XII der Kunstchronik hingewiesen. Besonders dankenswert ist es, dass wieder von figurenreichen oder im Detail wichtigen Bildern mehrere Teilaufnahmen gemacht wurden, z. B. von Rembrandt’s »Familienbild mit den drei Kindern«, von Rembrandt’s »Christus und Magdalena«, von Jan Steen’s »Eheverschrei
1) Auch für dieses wichtige Datum wird uns kein
urkundlicher Beleg gegeben.