beschränkung herausgestellt, rund 90 v. H. der Inhaber haben sich dem Klassement gefügt. Das hessische Gesetz wirkt somit viel besser als das französische, das nur eine geringe Anzahl ganz hervorragender Denkmäler schützt, die andern aber als nicht schutzwürdig der Vernichtung ausliefert. Weiter schilderte der Vorsitzende, wie der Gedanke der Denkmalpflege sich nach deutschem Vorbild in der Türkei Bahn gebrochen hat, er berichtete über den Fortschritt im Erlaß von Ortsstatuten, die wachsende Tätigkeit der Vereine für Denkmalpflege und Heimatschutz. Trotz alledem bleibt auf diesem Gebiete noch unendlich viel zu tun. Verunstaltungen, Zerstörungen, Verschleppungen und Veräußerungen von Kunstwerken sind noch immer an der Tagesordnung. Glücklicherweise nimmt sich die Presse jetzt in zahlreichen Fällen bedrohter Denkmäler an, so daß durch ihr Eintreten manch ehrwürdiges Denkmal aus den Händen bauwütiger Restauratoren oder vor völliger Zerstörung gerettet wird. Auch in weiten Kreisen der Bevölkerung nimmt das Interesse an der Denkmalpflege in erfreulicher Weise zu, und der wachsende historische Sinn der Bevölkerung ermöglicht so den rettenden Ankauf manch alten Bauwerks (z. B. des goldenen Szepters in Breslau).
In einem Rückblick auf die Denkmalpflegetage seit der ersten Tagung in Dresden im Jahre 1900 legte Herr von Öchelhäuser weiter dar, daß die moderne Bewegung sich als gleichberechtigt neben der historischen Methode der Denkmalpflege durchgesetzt hat und, nachdem sie Luft bekommen, selbst duldsamer geworden ist gegenüber den Vertretern der älteren Richtung. Doch soll kein neues Dogma an Stelle des alten treten, nur eine vorurteilsfreie Entscheidung von Fall zu Fall kann zu guten Ergebnissen führen. Einig sind beide Richtungen in der Ablehnung aller willkürlichen und nicht in der Sache selbst begründeten Restaurierungen, in der Verurteilung aller mittelalterlichen Stilfexereien und in der Geringschätzung jener Afterkunst, die ihr höchstes Ziel in der Verleugnung aller künstlerischen Eigenart und in der möglichst sklavischen Anpassung an die Kunstideale vergangener Kulturperioden sieht und dabei viel Unheil in der deutschen Denkmalpflege angerichtet hat. Der konservative Zug, der seit Ruskins Auftreten die Denkmalpflege in England in vorbildlicher Weise durchweht, ist endlich auch bei uns jetzt zur Herrschaft gelangt, die Ehrfurcht vor dem historisch Erworbenen hat sich als Leitstern der modernen Denkmalpflege auch bei uns jetzt allmählich durchgesetzt. Herr von Öchelhäuser schloß seine bedeutsamen Ausführungen mit den Worten: Vieles ist geschehen, mehr ist noch zu tun. Unser Tag für Denkmalpflege hat seine Rolle keineswegs bereits ausgespielt, sondern ist berufen, noch manche bedeutsame Frage zu behandeln und womöglich zu lösen.
Aus den weiteren Mitteilungen des Vorsitzenden ist bemerkenswert, daß das Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler mit dem 5. Bande fertig geworden ist und daß dem Herausgeber Prof. Dehio in Straßburg für seine verdienstvolle Arbeit der Dank des
Tages ausgesprochen wurde. Ferner wurde der Vorsitzende beauftragt, mit allen Mitteln dahin zu wirken, daß im Verlag von E. A. Seemann in Leipzig der 2. Band des Werkes Denkmalpflege, Auszug aus den stenographischen Berichten des Tages für Denkmalpflege in Dresden, Freiburg usw. bis Trier bald erscheinen könne.
Über moderne Ladeneinbauten in alten Gebäuden sprach sodann mit Hinweis auf eine überaus reichhaltige Ausstellung von Bildern aus dreißig Städten Prof. Högg aus Dresden. Jedermann kennt die modernen Läden mit ihren riesenhaften Auslagen, die von der Architektur des Hauses im Erdgeschoß meist so gut wie nichts übrig lassen und so die Häuser, vor allem die alten verunstalten. Den Ausgangspunkt für den grundsätzlichen Wandel der modernen Ladengestaltung bildeten die Warenhäuser und die nach ihrem Vorbilde umgebauten größeren Geschäftshäuser, Diese mögen für das pulsierende Leben der Großstadt ihre Berechtigung haben, im Landstädtchen und im Dorf aber zerstören sie als Ramschgeschäfte das geschäftliche Leben oft geradezu und vernichten zugleich alle alte Schönheit. Die Angst vor dieser übermächtigen Konkurrenz sowie der Nachahmungstrieb zwingt die kleinen Geschäftsinhaber in Stadt und Land, es den warenhausartig aufgemachten Geschäften in der äußeren Erscheinung nach Möglichkeit gleichzutun. Die Denkmalpflegearbeit hat demgegenüber grundsätzlich zu unterscheiden zwischen Großstadt und Kleinstadt. In der Großstadt sollen — nach Höggs Forderung — gewisse Bezirke in Übereinstimmung mit dem Städtebauer für die Ansprüche des modernen Geschäftslebens freigegeben werden, damit auf der anderen Seite durch geschickte Führung der Verkehrsadern die wertvolle alte Stadt um so energischer vor der Zerstörung durch Ladenausbrüche und Reklame geschützt werden könne. In kleinen städtischen Verhältnissen dagegen muß der Ladeninhaber gegen die Rücksichtslosigkeiten der Ramschgeschäfte energisch geschützt werden, sei es durch Gesetz, durch Ortsstatute oder durch Schaufenstersteuern und dergleichen. Besonders müßten die in kleinstädtischen Verhältnissen vollständig sinnwidrigen und das Staßenbild besonders schädigenden Schaufenster in den Obergeschossen unmöglich gemacht werden.
Beinahe noch einschneidender für das Straßenbild als die Erscheinung der Ladeneinbauten ist aber, wie der Redner schließlich ausführt, die Straßenreklame, also jenes sinnlose Gewirr von Farben und Schriften, unter dem heute die Straßenarchitektur förmlich begraben ist. Er bezeichnet es mit Recht als durchaus zweifelhaft, ob solche einander überschreienden Reklamen überhaupt ihren Zweck erreichen, und rühmt die geschmackvolle Schönheit der bescheidenen alten Hauszeichen und der kunstgewerblich hervorragenden Auslegeschilder. Gegen den derzeitigen Reklamekoller unserer Geschäftswelt aber empfiehlt er abermals das Kunstschutzgesetz sowie eine Besteuerung durch die Gemeinde. Vor allem gelte es, Kaufleute und sonstige Ladeninhaber zu belehren und aufzu