klären, solange diese nicht einsehen, daß die derzeitigen kulturlosen Zustände nicht fortdauern dürfen, da sonst alle Bemühungen der Denkmalpflege vergeblich bleiben. Zu dieser Erziehungsarbeit fordert Högg die hierfür einflußreichen Stellen, die Handelskammern, die volkswirtschaftlichen Vereine und Innungen nachdrücklich auf.
Im Anschluß an den vortrefflichen Vortrag wurde beschlossen, die Höggsche Ausstellung dem Landesverein Sächsischer Heimatschutz zu übergeben, damit sie als Wanderausstellung in möglichst zahlreichen Städten gezeigt werden könne. Außerdem soll die Herausgabe eines Werkes mit Abbildungen der noch erhaltenen alten, guten Kaufläden nach Kräften gefördert werden. Noch erläuterte Kunstmaler Rumpf seine Potsdamer Sonderausstellung mit dem Hinweis darauf, daß die Stadtverordneten dort bisher jeden Entwurf zu einem Ortsstatut abgelehnt haben, daß daher die große Gefahr weiterer Verunstaltung der Potsdamer Baudenkmäler unvermindert weiter besteht. Da ein Zwang jetzt unmöglich ist, verlangte er dringend eine Erweiterung des Heimatschutzgesetzes.
Als zweiter Punkt stand auf der Tagesordnung der gesetzliche Schutz kirchlicher Kunstdenkmäler, zu dessen Erörterung drei Berichterstatter bestellt waren. Zuerst sprach Prof. Dr. Bredt (Barmen) über den gesetzlichen Schutz von Staats wegen, sodann legte der evangelisch-lutherische Superintendent Wissemann (Hofgeismar) dar, was in den evangelischen Kirchen Deutschlands zum gesetzlichen Schutz der kirchlichen Kunstdenkmäler verordnet ist und zu Recht besteht, sowie was weiter dazu an Gesetzen und Verordnungen gegeben werden könnte und zu erwarten sei. Endlich behandelte denselben Gegenstand vom katholischen Standpunkt aus Konservator Prof. Dr. Sauer (Freiburg i. Br. ), indem er die Frage beantwortete: Wie stellt sich die Kirche zur Frage des Schutzes kirchlicher Denkmäler? Die drei Herren behandelten und beleuchteten ihr Thema in der gründlichsten Weise von allen Seiten, so daß die Zuhörer ganz eingehend mit der schwierigen Frage bekannt gemacht wurden. Wir müssen, des großen Umfangs wegen, hier darauf verzichten, näher auf die Darlegungen einzugehen und auf den stenographischen Bericht verweisen. Nur die Schlußbemerkungen des letzten Redners mögen hier Platz finden.
Trotz der regen und durchweg freudig betätigten Mitarbeit an der staatlichen Denkmalpflege steht die Kirche doch einer zu straffen gesetzlichen Regelung skeptisch, wenn nicht ablehnend gegenüber. Das hat sich nachträglich dem hessischen Denkmalschutzgesetz gegenüber gezeigt, das wurde dem ersten Entwurf der Clemenschen Denkschrift über Denkmalpflege in den Rheinlanden gegenüber ausgesprochen, ebenso gegenüber dem württembergischen Entwurf. Die Gründe für diese Haltung sind die Furcht einer Einschränkung des kirchlichen Eigentumsrechtes über die gesetzlich festgelegte Grenze hinaus und des freien Verfügungsrechtes, weiterhin aber auch die Erwägung, daß der Zweck der Denkmalpflege sich ohne das Unerfreuliche eines starren Gesetzes auf dem bis
herigen Weg erreichen lasse. Viel wichtiger und wirksamer als alle Gesetze erscheint eine gründliche und allseitige Ausbildung der zur Hut kirchlicher Denkmäler in erster Linie bestellten Geistlichkeit in Kunstgeschichte und Altertumskunde durch Universitäts- und Seminarkurse und eine Weckung des geschichtlichen Sinnes durch örtliche Vereine, Sammlungen, Vorträge und Zeitschriften.
Einen überaus gediegenen Vortrag Technisches aus der Denkmalpflege hielt sodann Geh. Oberbaurat Hoßfeld (Berlin). Mit Recht betonte in der Debatte Landesbaurat Beigeordneter Rehorst, daß dieser Vortrag die reichen, geklärten Erfahrungen eines ganzen arbeitsreichen Lebens darstelle. Er soll demnächst in Sonderabzügen und ebenso wie der Vortrag von Professor Högg als Flugschrift des Dürerbundes möglichst weit verbreitet werden. Er behandelte besonders die Feinde der Denkmalpflege, wobei sich der Redner auch noch auf die kirchlichen Baudenkmäler beschränkte.
Er behandelte eingehend die Feuchtigkeit in Kirchen und wie sie gründlich abzustellen sei, sodann den Pflanzenwuchs, die Heizung, die Beleuchtung, die Wahl der Baustoffe und der Konstruktionen. In bezug auf die letzten beiden Punkte stellte er an die Spitze den Satz, daß bei allen Instandsetzungen und Wiederherstellungen das Bestreben herrschen muß, die neuen Teile in den Stoffen und Konstruktionen so herzustellen wie die alten. Doch kann die Geltung dieses Satzes nur für die sichtbar werdenden Teile des Baues gefordert werden. In den Fundamenten, in Mauerkörpern, unter Fußböden z. B. sind neuzeitliche Konstruktionen und Materialien zulässig. Zweifelhaft kann die Sache da werden, wo die Konstruktion zwar den Augen des großen Publikums entzogen ist, nicht aber den Blicken derjenigen, die dem Bauwerke sozusagen in die Eingeweide sehen. So z. B. bei Dachkonstruktionen und dergleichen. Hier ist auch tunlichst enger Anschluß an das Alte zu empfehlen, wenngleich es Fälle gibt, wo neuzeitliche Anordnungen unvermeidlich sind.
Die Baustoffe selbst und ihre Behandlung gaben dem Redner zunächst zu einigen Bemerkungen über die künstlichen Steine, besonders die Backsteine Anlaß. Das Ersatzmaterial soll nicht nur das gleiche Format, sondern auch die gleiche Beschaffenheit haben wie die alten Steine. Die Industrie muß in dieser Hinsicht mehr entgegenkommen und darf der Bestellung von Handstrichsteinen großen Formats keine Schwierigkeiten entgegenstellen. Mit der Maschine läßt sich Handstrich nicht nachahmen. Handarbeit bleibt Handarbeit. Ähnlich ist’s mit den Dachziegeln. Ein altes Dach verlangt Ergänzung mit Ziegeln alter Art. Die neuzeitlichen sind zu dünn und von einer an sich wohl oft einwandfreien, aber zu den alten Steinen selten passenden Beschaffenheit. — Für Rabitz-, Monier- und Eisenbeton-Konstruktionen gilt besonders der oben ausgesprochene Satz von der Verwendung moderner Bauweisen: sie dürfen allenfalls da angewandt werden, wo sie nicht in die Erscheinung treten. Auch dem Zement gegenüber ist größte Zurückhaltung
Im Anschluß an den vortrefflichen Vortrag wurde beschlossen, die Höggsche Ausstellung dem Landesverein Sächsischer Heimatschutz zu übergeben, damit sie als Wanderausstellung in möglichst zahlreichen Städten gezeigt werden könne. Außerdem soll die Herausgabe eines Werkes mit Abbildungen der noch erhaltenen alten, guten Kaufläden nach Kräften gefördert werden. Noch erläuterte Kunstmaler Rumpf seine Potsdamer Sonderausstellung mit dem Hinweis darauf, daß die Stadtverordneten dort bisher jeden Entwurf zu einem Ortsstatut abgelehnt haben, daß daher die große Gefahr weiterer Verunstaltung der Potsdamer Baudenkmäler unvermindert weiter besteht. Da ein Zwang jetzt unmöglich ist, verlangte er dringend eine Erweiterung des Heimatschutzgesetzes.
Als zweiter Punkt stand auf der Tagesordnung der gesetzliche Schutz kirchlicher Kunstdenkmäler, zu dessen Erörterung drei Berichterstatter bestellt waren. Zuerst sprach Prof. Dr. Bredt (Barmen) über den gesetzlichen Schutz von Staats wegen, sodann legte der evangelisch-lutherische Superintendent Wissemann (Hofgeismar) dar, was in den evangelischen Kirchen Deutschlands zum gesetzlichen Schutz der kirchlichen Kunstdenkmäler verordnet ist und zu Recht besteht, sowie was weiter dazu an Gesetzen und Verordnungen gegeben werden könnte und zu erwarten sei. Endlich behandelte denselben Gegenstand vom katholischen Standpunkt aus Konservator Prof. Dr. Sauer (Freiburg i. Br. ), indem er die Frage beantwortete: Wie stellt sich die Kirche zur Frage des Schutzes kirchlicher Denkmäler? Die drei Herren behandelten und beleuchteten ihr Thema in der gründlichsten Weise von allen Seiten, so daß die Zuhörer ganz eingehend mit der schwierigen Frage bekannt gemacht wurden. Wir müssen, des großen Umfangs wegen, hier darauf verzichten, näher auf die Darlegungen einzugehen und auf den stenographischen Bericht verweisen. Nur die Schlußbemerkungen des letzten Redners mögen hier Platz finden.
Trotz der regen und durchweg freudig betätigten Mitarbeit an der staatlichen Denkmalpflege steht die Kirche doch einer zu straffen gesetzlichen Regelung skeptisch, wenn nicht ablehnend gegenüber. Das hat sich nachträglich dem hessischen Denkmalschutzgesetz gegenüber gezeigt, das wurde dem ersten Entwurf der Clemenschen Denkschrift über Denkmalpflege in den Rheinlanden gegenüber ausgesprochen, ebenso gegenüber dem württembergischen Entwurf. Die Gründe für diese Haltung sind die Furcht einer Einschränkung des kirchlichen Eigentumsrechtes über die gesetzlich festgelegte Grenze hinaus und des freien Verfügungsrechtes, weiterhin aber auch die Erwägung, daß der Zweck der Denkmalpflege sich ohne das Unerfreuliche eines starren Gesetzes auf dem bis
herigen Weg erreichen lasse. Viel wichtiger und wirksamer als alle Gesetze erscheint eine gründliche und allseitige Ausbildung der zur Hut kirchlicher Denkmäler in erster Linie bestellten Geistlichkeit in Kunstgeschichte und Altertumskunde durch Universitäts- und Seminarkurse und eine Weckung des geschichtlichen Sinnes durch örtliche Vereine, Sammlungen, Vorträge und Zeitschriften.
Einen überaus gediegenen Vortrag Technisches aus der Denkmalpflege hielt sodann Geh. Oberbaurat Hoßfeld (Berlin). Mit Recht betonte in der Debatte Landesbaurat Beigeordneter Rehorst, daß dieser Vortrag die reichen, geklärten Erfahrungen eines ganzen arbeitsreichen Lebens darstelle. Er soll demnächst in Sonderabzügen und ebenso wie der Vortrag von Professor Högg als Flugschrift des Dürerbundes möglichst weit verbreitet werden. Er behandelte besonders die Feinde der Denkmalpflege, wobei sich der Redner auch noch auf die kirchlichen Baudenkmäler beschränkte.
Er behandelte eingehend die Feuchtigkeit in Kirchen und wie sie gründlich abzustellen sei, sodann den Pflanzenwuchs, die Heizung, die Beleuchtung, die Wahl der Baustoffe und der Konstruktionen. In bezug auf die letzten beiden Punkte stellte er an die Spitze den Satz, daß bei allen Instandsetzungen und Wiederherstellungen das Bestreben herrschen muß, die neuen Teile in den Stoffen und Konstruktionen so herzustellen wie die alten. Doch kann die Geltung dieses Satzes nur für die sichtbar werdenden Teile des Baues gefordert werden. In den Fundamenten, in Mauerkörpern, unter Fußböden z. B. sind neuzeitliche Konstruktionen und Materialien zulässig. Zweifelhaft kann die Sache da werden, wo die Konstruktion zwar den Augen des großen Publikums entzogen ist, nicht aber den Blicken derjenigen, die dem Bauwerke sozusagen in die Eingeweide sehen. So z. B. bei Dachkonstruktionen und dergleichen. Hier ist auch tunlichst enger Anschluß an das Alte zu empfehlen, wenngleich es Fälle gibt, wo neuzeitliche Anordnungen unvermeidlich sind.
Die Baustoffe selbst und ihre Behandlung gaben dem Redner zunächst zu einigen Bemerkungen über die künstlichen Steine, besonders die Backsteine Anlaß. Das Ersatzmaterial soll nicht nur das gleiche Format, sondern auch die gleiche Beschaffenheit haben wie die alten Steine. Die Industrie muß in dieser Hinsicht mehr entgegenkommen und darf der Bestellung von Handstrichsteinen großen Formats keine Schwierigkeiten entgegenstellen. Mit der Maschine läßt sich Handstrich nicht nachahmen. Handarbeit bleibt Handarbeit. Ähnlich ist’s mit den Dachziegeln. Ein altes Dach verlangt Ergänzung mit Ziegeln alter Art. Die neuzeitlichen sind zu dünn und von einer an sich wohl oft einwandfreien, aber zu den alten Steinen selten passenden Beschaffenheit. — Für Rabitz-, Monier- und Eisenbeton-Konstruktionen gilt besonders der oben ausgesprochene Satz von der Verwendung moderner Bauweisen: sie dürfen allenfalls da angewandt werden, wo sie nicht in die Erscheinung treten. Auch dem Zement gegenüber ist größte Zurückhaltung